Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

(Bundes-Wohn- und Siedlungsamt) hat in der Zeit 
vom I. November 1918 bis zum Jahre 1024 an Not- 
Wohnungsbeiträgen rund 3 Milliarden Kronen flüssig 
gemacht, was nach der Goldparität umgerechnet etwa 
S 700.000.— entspricht. ; 
Die Raummangelgesetzgebung. 
Um den vorhandenen Wohnraum so sparsam wie möglich 
auszunützen, mußte eine Zwangsbewirtschaftung 
des Wohnraumes Platz greifen. Die Vollzugsanweisung 
des Staatsrates vom 13. November 1918 ermächtigte daher 
die Gemeinden, Doppelwohnungen, leerstehende und 
unbenützte Wohnungen sowie die überzähligen Bestand- 
teile von Wohnungen, die im Verhältnis zur Zahl der 
Bewerber zu groß erschienen, anzufordern und Personen 
zuzuweisen, die in der betreffenden Gemeinde heimat- 
berechtigt oder durch zwingende Gründe zu wohnen 
genötigt waren. 
Errichtung des Deutschösterreichischen staat- 
lihen Wohnungsfürsorgefonds. 
Bald zeigte sich, daß auch mit der strengsten Hand- 
habung der Wohnungsanforderung der Wohnungsnot 
nicht beizukommen war. Vor allem fehlte es an Klein- 
Wohnungen. Es gab nur eine Abhilfe: zu bauen. Mit 
der privaten Wohnbautätigkeit war freilich von vorn- 
herein nicht zu rechnen, da das Bauen immer teurer 
und das Mißverhältnis zwischen den Baukosten und 
den durch die Mieterschutzmaßnahmen niedrig gehal- 
tenen Mietzinsen immer krasser wurde. Wenn auch die 
Mieterschutzverordnung Neubauten ausdrücklich vom 
Mieterschutz ausnahm, so war doch bald nicht mehr 
daran zu denken, aus den Mietzinsen die Verzinsung 
and Tilgung der Baukosten herauszuwirtschaften. Das 
Bauen erschien infolge der allgemeinen wirtschaftlichen 
Unsicherheit als sehr gewagt und wegen der Unmöglich- 
keit, entsprechende Mietzinse zu erlangen, als gänzlich 
üunwirtschaftlich. Es kam also nur die gemeinnützige 
Bautätigkeit in Betracht. Dieser mußte in Anknüpfung 
an die Vorkriegszeit durch öffentliche Kredithilfe wieder 
aufgeholfen werden. Der durch das Gesetz vom 22. Dezem- 
ber 1910 errichtete „Staatliche Wohnungsfürsorgefonds 
für Kleinwohnungen” war vor allem dazu bestimmt 
gewesen, den Selbstverwaltungskörpern (Bezirken und 
Gemeinden), öffentlichen Körperschaften und Anstalten 
und den gemeinnützigen Bauvereinigungen die Kapitals- 
beschaffung für Kleinwohnungen durch Übernahme der 
Bürgschaft für die zweitstelligen, die Mündelsicherheits- 
grenze überschreitenden Hypotheken zu erleichtern. Als 
aun der alte österreichische Wohnungsfürsorgefonds 
beim Umsturz in Liquidation treten mußte, wurde in 
Anlehnung an die Bestimmungen seiner Satzungen durch 
das Gesetz vom 25. Jänner 1919 der „Deutschösterreichische 
Wohnungsfürsorgefonds“ errichtet und mit einer hbeschei- 
denen Jahresdotation bedacht. 
Ausgestaltung des Wohnungsfürsorgefonds 
zu einem Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds. 
Die bisherige Art der Kredithilfe, nämlich die Ver- 
bürgung zweitstelliger Hypothekardarlehen, erwies sich 
bald als unzulänglich. Der Kredithilfe des Wohnungs- 
ürsorgefonds lag noch der Rentabilitätsgedanke zugrunde. 
Voraussetzung der Kredithilfe war also, daß nach dem 
üiberprüften Kostenvoranschlag das den ortsüblichen Miet- 
zinsen angepaßte Hauserträgnis hinreichen werde, um 
lie Kosten des Betriebes und der Erhaltung einschließlich 
der Verzinsung und Tilgung der Darlehen zu bestreiten. 
Bei Eigenhäusern mußten überdies die Hausausgaben mit 
lem Einkommen des Hausanwärters im Einklang stehen 
ınd sollten ihn nicht wesentlich mehr belasten, als die 
Vliete der üblichen Mietwohnungen, damit das Haus im 
Notfall auch von einem anderen Hausanwärter über- 
ı10mmen werden könne. 
Schon im Jahre 1919 wären Neubauten nur rentabel 
zewesen, wenn man ein Vielfaches der ortsüblichen Miet- 
zinse verlangt hätte. In der Folge wurde die Kluft zwischen 
lem allgemeinen Stand der Mietzinse und den Baukosten 
zollends unüberbrückbar. Bei Zugrundelegung der orts- 
üblichen Mietzinse ergab aber der Voranschlag der Ein- 
a1ahmen und Ausgaben eines Neubaues einen unbedeckten 
Betrag, d. h. ein Teil der Baukosten, die ja meist zu 
1eunzig Prozent durch Darlehen beschafft werden sollten, 
sonnte aus den Hauserträgnissen nicht mehr verzinst und 
zetilgt werden. Für diesen Teilbetrag hat sich der wenig 
Jücklichh gewählte Ausdruck „verlorener Bauaufwand” 
ingelebt. Damit sollte freilich nur ausgedrückt werden, 
laß die Verzinsung und Tilgung eines namhaften Teiles 
ler Baukosten. auf lange Sicht hinaus nicht zu erwarten, 
jomit „verloren” war, keineswegs aber, daß der Bau- 
qufwand selbst als verloren gelte. Bald nach der Prägung 
lieses Ausdruckes bezeichnete man aber mißverständlicher- 
weise nicht allein den Bauaufwand, für dessen Verzinsung 
ınd Tilgung in den Mietzinsen zunächst nicht vorgesorgt 
werden konnte, als „verlorenen Bauaufwand”, sondern 
lie gesamten Baukosten eines solchen Hauses. 
Sollte überhaupt weiter gebaut werden, dann mußte 
die Öffentlichkeit — Staat, Land und Gemeinde — die 
Deckung des sogenannten „verlorenen Bauaufwandes“ 
ür jenen Teil der Baukosten, der aus den Zinserträg- 
aissen nicht verzinst und getilgt werden konnte, über- 
ı1ehmen. Es mußte die alte Bürgschaftsform weiter 
ıusgestaltet und die Darlehensbeschaffung dadurch er- 
nöglicht werden, daß die öffentlichen Stellen für die 
Darlehen bis zu neunzig Prozent der Baukosten als Bürge 
ınd Zahler eintreten und zugleich einen namhaften Teil 
ler Verzinsung und Tilgung aus eigenem tragen. Da die 
beschränkten Mittel des Wohnungsfürsorgefonds allein 
hiefür nicht ausreichten, sollten bei gemeinnützigen 
Wohnungsbauten der Staat, das Land und die Ge- 
neinde je ein Dritteldes „verlorenen Bauaufwandes“ über- 
ı1ehmen. Auf diese Weise konnten aber mangels genügen- 
ler Beteiligung der Gemeinden nur wenige Wohnungsan- 
lagen in den Jahren 1919 und 1920 geschaffen werden. 
Während nun die Wohnungsnot in den Städten und 
industrieorten in gefahrdrohender Weise anstieg, machte 
sich bei den Baugenossenschaften eine neue Bewegung 
geltend, die Siedlungsbewegung. Sie ging aus den während 
les Krieges immer zahlreicher gewordenen Schreber- 
zärtnern‘ hervor und sollte durch Schaffung von Klein- 
ı1äusern mit genügendem Gartengrund der Wohnungsnot 
ınd dem Nahrungmangel gleichzeitig abhelfen. Die Siedler 
;ollten beim Baue selbst mitarbeiten und so die Bau- 
<osten verbilligen. Durch Obst- und Gemüsebau und
	        
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