Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Anlagen  eintreten  zu  lassen.  Diese  anscheinend  ganz  harmlose
Bestimmung  hat  im  Ruhrgebiete  eine  Revolution  in  der  Beurteilung ­
  des  Syndikats  hervorgerufen.  Es  bildete  sich  nämlich  folgende ­
  Technik:  Die  grossen  Werke  kauften  kleinere  auf,  d.  h.
sie  kauften  damit  deren  Beteiligungsziffern.  Bei  kleinen  Betrieben ­
  wurde  die  Beteiligungsziffer  ganz  auf  den  andern  grossen  übertragen ­
  d.  h.  der  kleine  Betrieb  wurde  stillgelegt.  Grössere  angekaufte ­
  Zechen  behielten  einen  Teil  ihrer  Beteiligungsziffer,  d.  h.
sie  förderten  in  beschränktem  Masse  weiter  1 ).
Jetzt  war  zuviel  des  Morphiums  gekommen,  womit  jedoch,
wenn  auch  »humaner«,  derselbe  Effekt  wie  bei  brutaler  Tötung  infolge ­
  freier  Konkurrenz  erzielt  ward  und  wird.  »An  die  Stelle
der  Erdrosselung  tritt  der  Morphiumtod.«  (Brentano.)
Auf  diese  Weise  ging  jetzt  die  Expansion  der  Mächtigen  vor
sich.  Allen  voran  die  Gelsenkirchener  Bergwerks-A.-G.,  die  Harpener
Bergbau-A.-G.  und  die  Hibernia 1  2 ).  »In  ihrer  Produktion  ist  z.  B.
Gelsenkirchen  von  4  auf  7  Millionen  t.  gestiegen,  nicht  bloss  durch
Entwicklung,  sondern  dadurch,  dass  es  Zechen,  die  schon  im
Syndikat  waren,  aufgekauft  hat«  3 ).
Solche  Erscheinungen  regten  natürlich  die  Gemüter  der  Beteiligten ­
  auf.  Und  wie  so  oft,  so  war  auch  hier  der  erste  Ruf
der  nach  dem  Gesetzgeber,  dem  Allhelfer.  Er  kam  und  legte
einen  »Gesetzentwurf  betreffend  Abänderung  der  §§  65,  156  bis
162,  207a  des  allgemeinen  Berggesetzes  vom  24.  Juni  1865/92
und  des  dritten  Abschnittes  des  Ausführungsgesetzes  zum  Reichsgesetz ­
  über  die  Zwangsversteigerung  und  die  Zwangsverwaltung
vom  23.  September  1899«  vor 4 ),  die  sog.  Stilllegungsnovelle,  die
jedoch  nicht  Gesetz  geworden  ist.  Die  Vorschriften  dieser  Novelle ­
  gelten  nun,  was  nicht  klar  genug  hervorgehoben  ist,  sowohl
für  bereits  betriebene  Bergwerksfelder  als  auch  für  noch  nicht  betriebene. ­
  Dies  letzte  ist  die  Erscheinung  der  sog.  präventiven
Stilllegung,  die  uns  in  ihrer  ungeheuren  volkswirtschaftlichen  Bedeutung ­
  später  noch  beschäftigen  wird.

1)  Jahresbericht  des  Bergbauvereins  1903.  I.  7.
2)  Vgl.  Metschke,  Bergbau  und  Industrie  in  Westfalen  und  im  Ruhrgebiete  der
Rheinprovinz  unter  der  Herrschaft  der  Caprivischen  Handelsverträge.  Münch.  Inaug.
Diss.  Breslau  1905.  Seite  29:  Tabelle.
3)  Verhandl.  über  das  Kolilensynd.  Kartellrundschau  422.
4)  Drucksachen  des  Hauses  der  Abg.  20.  Legislaturperiode  I.  Session  1904/5,
Nr.  703  u.  Zu  Nr.  703.
            
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