1923 als eine von der Regierung unabhängige Aktien-
gesellschaft mit einem Aktienkapital von 30 Millioner,
Goldkronen ins Leben getreten; dieses Aktienkapital
ist zum weitaus größten Teil im Inlande aufgebracht
worden, wobei unter anderem die Erlöse aus der,
veschlagnahmten Auslandswerten der Inländer (Gesetz
vom 4. Juli 1919, StGBl. Nr. 353) zur Aktienzeichnung
verwendet wurden, was, nebenbei bemerkt, angesichts
der günstigen Kursentwicklung der Aktien den von
der Beschlagnahme betroffenen inländischen Kapita-
listen den erlittenen Eingriff in ihre Privatrechte
reichlich entschädigt haben dürfte. Demnach darf’ die
Österreichische Nationalbank gewiß mit vollem Recht
beanspruchen, als ein inländisches Institut betrachtet
zu werden. Dieser inländische Charakter ist auch
durch die über Wunsch des Völkerbundes im Herbst
[923 nachträglich durchgeführte Bestellung eines
ausländischen Beraters kaum berührt worden; denn
die Aufgabe dieses Beraters besteht lediglich darin,
dem Völkerbund und dem Auslande gegenüber eine
Gewähr für die genaueste Einhaltung der Statuten
insbesondere rücksichtlich der Deckungsbestimmungen
für die Banknoten) zu geben: Nach den bösen Er-
{ahrungen, die in dieser Beziehung während der In-
flationszeit gemacht worden waren, erschienen die
vom Ausland diesfalls gehegten Besorgnisse wohl
nicht unverständlich; ‚es war daher im Interesse der
Stärkung des Vertrauens in die österreichische Wäh-
rungsreform das richtigste, durch die Zustimmung zur
zeitweisen Bestellung dieses ausländischen Beraters
zu beweisen, daß die Gebarung der Österreichischen
Nationalbank keinerlei Kontrolle zu scheuen hat.
Die wichtigste der Österreichischen Nationalbank
bei ihrer Gründung erwachsende Aufgabe, die man-
cherlei Schwierigkeiten bot, war die Entscheidung
über den künftighin festzuhaltenden Auslandskurs der
Krone. Diese hatte sich gezeigtermaßen von der im
alten Währungsgesetz vom 2. August 1802, RGBL
Nr. I26, vorgesehenen Relation zum Golde völlig
losgelöst und besaß, wie. ein Blick auf die Lebens-
kosten-Indizes des In- und Auslandes beweist, im
Auslande eine wesentlich geringere Kaufkraft als im
Inlande. Eine Ermittlung der wirklichen Kaufkrafl
der Krone war daher in absehbarer Zeit um so weni-
ger möglich, als der Handelsverkehr noch vielerlei
Beschränkungen unterlag und allerorts, speziell aber
im Inlande, Preisumwälzungsprozesse im Gange waren.
Auch die Schaffung einer neuen Währungseinheit
konnte zunächst nicht in Frage kommen; es verblieb
daher als einziger Ausweg die Herstellung einer festen
Relation zu einer führenden ausländischen Gold-
währung, wodurch wenigstens indirekt auch ein An-
schluß an das Gold erreicht werden konnte. Bei der
Festsetzung der hiebei zu wählenden Relation war
entscheidend, daß die Devisenzentrale schon seit
September 1922 ein ziemlich stabiles Verhältnis zwi-
schen Papierkronen und alten Goldkronen aufrecht
erhalten hatte; ein zwingender Grund für eine Ände-
‚ung dieses bereits einigermaßen eingelebten Verhält-
aisses konnte von der Österreichischen Nationalbank
aicht erkannt werden. Sie hat sich bei ihrer Ent-
scheidung vielmehr von der Erwägung leiten lassen,
laß jede Geldwertänderung für Handel und Verkehr
2n Übel darstellt, weil sie die geschäftliche Kalkula-
jon und Preisbildung erschwert; daß ferner der
größeren oder geringeren Annäherung an den frühe
:;en Goldwert der Krone angesichts der eingetretenen
vollkommenen Preis-Diskontinuität gegenüber der
Vergangenheit keine praktische Bedeutung zugespro-
>hen werden konnte, da die Wirtschaft sich jeden-
alls auf einen ganz neuen Preismaßstab einrichten
nußte; endlich daß es geraten schien, dem Ausland
den Erwerb österreichischer Kronen anziehend zu
zestalten, um auf diese Weise neues Kapital ins Land
zu ziehen und der österreichischen Krone zugleich
zäine quasi-metallische Deckung. zu verschaffen. Denn
wenngleich der Österreichischen Nationalbank außer
ıhrem in Goldwerten eingezahlten Aktienkapital von
zirka $ 6,000.000.— als Entgelt für die Übernahme
der Österreichisch gestempelten Banknoten der Öster-
'eichisch-ungarischen Bank unter anderen auch von
ler Devisenzentrale zirka $ 18,300.000.— und von der
Österreichischen Geschäftsführung der Österreichisch-
ıngarischen Bank zirka $ 1,345.050.— in Devisen zu-
zeflossen waren, so wäre ihre Valutaposition doch zu
schwach gewesen, um größeren Devisenahflüssen, wie
zie bei einer Steigerung des Kronenkurses zu gewärti-
zen gewesen wären, standzuhalten ; es mußte vielmehr
Jarauf Bedacht genommen werden, den Devisenvorrat
zu stärken, was nur bei billigem Kronenkurs erwartet
verden konnte. An einer Erhöhung des Goldwertes
ler Krone waren ja bei der geschilderten Sachlage
aigentlich nur mehr die Bezieher : fester Kapitalsren-
;en interessiert, da alle anderen Bezüge sich schließ-
ich — wenn auch erst nach langen und schmerz-
‘ichen Kämpfen — jedem neuen Geldwert anzupassen
zermochten und dieser Anpassungsprozeß keinesfalls
‚ermieden werden konnte. Gerade für Rentner aber
aatte die Festsetzung des Goldwertes der Krone ihre
Bedeutung insoferne schon endgültig verloren, als es
ür sie keinen wesentlichen Unterschied mehr bedeu-
ten konnte, ob ihre Bezüge auf 55 tel oder auf
z00 tel oder selbst auf 5 tel herabgesetzt bleiben — das
rühere Geldkapital war für sie, praktisch gesprochen,
n dem einen wie dem anderen Fall verloren; eine
mehr als 100% tige Erhöhung des Geldwertes jedoch
war, wie die seither in anderen Ländern nicht ohne
schwere Gefährdung der ganzen Wirtschaftslage
durchgeführten Revalorisierungsversuche erwiesen
»raktisch wohl nicht denkbar. So mußte die Entschei-
lung nach den Bedürfnissen von Handel und Ver-
kehr getroffen werden, dem an der möglichst raschen
schaffung eines stabilen Geldwertes gelegen sein
nußte, . weil nur in diesem Falle eine baldige Rück-