Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

1923 als eine von der Regierung unabhängige Aktien- 
gesellschaft mit einem Aktienkapital von 30 Millioner, 
Goldkronen ins Leben getreten; dieses Aktienkapital 
ist zum weitaus größten Teil im Inlande aufgebracht 
worden, wobei unter anderem die Erlöse aus der, 
veschlagnahmten Auslandswerten der Inländer (Gesetz 
vom 4. Juli 1919, StGBl. Nr. 353) zur Aktienzeichnung 
verwendet wurden, was, nebenbei bemerkt, angesichts 
der günstigen Kursentwicklung der Aktien den von 
der Beschlagnahme betroffenen inländischen Kapita- 
listen den erlittenen Eingriff in ihre Privatrechte 
reichlich entschädigt haben dürfte. Demnach darf’ die 
Österreichische Nationalbank gewiß mit vollem Recht 
beanspruchen, als ein inländisches Institut betrachtet 
zu werden. Dieser inländische Charakter ist auch 
durch die über Wunsch des Völkerbundes im Herbst 
[923 nachträglich durchgeführte Bestellung eines 
ausländischen Beraters kaum berührt worden; denn 
die Aufgabe dieses Beraters besteht lediglich darin, 
dem Völkerbund und dem Auslande gegenüber eine 
Gewähr für die genaueste Einhaltung der Statuten 
insbesondere rücksichtlich der Deckungsbestimmungen 
für die Banknoten) zu geben: Nach den bösen Er- 
{ahrungen, die in dieser Beziehung während der In- 
flationszeit gemacht worden waren, erschienen die 
vom Ausland diesfalls gehegten Besorgnisse wohl 
nicht unverständlich; ‚es war daher im Interesse der 
Stärkung des Vertrauens in die österreichische Wäh- 
rungsreform das richtigste, durch die Zustimmung zur 
zeitweisen Bestellung dieses ausländischen Beraters 
zu beweisen, daß die Gebarung der Österreichischen 
Nationalbank keinerlei Kontrolle zu scheuen hat. 
Die wichtigste der Österreichischen Nationalbank 
bei ihrer Gründung erwachsende Aufgabe, die man- 
cherlei Schwierigkeiten bot, war die Entscheidung 
über den künftighin festzuhaltenden Auslandskurs der 
Krone. Diese hatte sich gezeigtermaßen von der im 
alten Währungsgesetz vom 2. August 1802, RGBL 
Nr. I26, vorgesehenen Relation zum Golde völlig 
losgelöst und besaß, wie. ein Blick auf die Lebens- 
kosten-Indizes des In- und Auslandes beweist, im 
Auslande eine wesentlich geringere Kaufkraft als im 
Inlande. Eine Ermittlung der wirklichen Kaufkrafl 
der Krone war daher in absehbarer Zeit um so weni- 
ger möglich, als der Handelsverkehr noch vielerlei 
Beschränkungen unterlag und allerorts, speziell aber 
im Inlande, Preisumwälzungsprozesse im Gange waren. 
Auch die Schaffung einer neuen Währungseinheit 
konnte zunächst nicht in Frage kommen; es verblieb 
daher als einziger Ausweg die Herstellung einer festen 
Relation zu einer führenden ausländischen Gold- 
währung, wodurch wenigstens indirekt auch ein An- 
schluß an das Gold erreicht werden konnte. Bei der 
Festsetzung der hiebei zu wählenden Relation war 
entscheidend, daß die Devisenzentrale schon seit 
September 1922 ein ziemlich stabiles Verhältnis zwi- 
schen Papierkronen und alten Goldkronen aufrecht 
erhalten hatte; ein zwingender Grund für eine Ände- 
‚ung dieses bereits einigermaßen eingelebten Verhält- 
aisses konnte von der Österreichischen Nationalbank 
aicht erkannt werden. Sie hat sich bei ihrer Ent- 
scheidung vielmehr von der Erwägung leiten lassen, 
laß jede Geldwertänderung für Handel und Verkehr 
2n Übel darstellt, weil sie die geschäftliche Kalkula- 
jon und Preisbildung erschwert; daß ferner der 
größeren oder geringeren Annäherung an den frühe 
:;en Goldwert der Krone angesichts der eingetretenen 
vollkommenen Preis-Diskontinuität gegenüber der 
Vergangenheit keine praktische Bedeutung zugespro- 
>hen werden konnte, da die Wirtschaft sich jeden- 
alls auf einen ganz neuen Preismaßstab einrichten 
nußte; endlich daß es geraten schien, dem Ausland 
den Erwerb österreichischer Kronen anziehend zu 
zestalten, um auf diese Weise neues Kapital ins Land 
zu ziehen und der österreichischen Krone zugleich 
zäine quasi-metallische Deckung. zu verschaffen. Denn 
wenngleich der Österreichischen Nationalbank außer 
ıhrem in Goldwerten eingezahlten Aktienkapital von 
zirka $ 6,000.000.— als Entgelt für die Übernahme 
der Österreichisch gestempelten Banknoten der Öster- 
'eichisch-ungarischen Bank unter anderen auch von 
ler Devisenzentrale zirka $ 18,300.000.— und von der 
Österreichischen Geschäftsführung der Österreichisch- 
ıngarischen Bank zirka $ 1,345.050.— in Devisen zu- 
zeflossen waren, so wäre ihre Valutaposition doch zu 
schwach gewesen, um größeren Devisenahflüssen, wie 
zie bei einer Steigerung des Kronenkurses zu gewärti- 
zen gewesen wären, standzuhalten ; es mußte vielmehr 
Jarauf Bedacht genommen werden, den Devisenvorrat 
zu stärken, was nur bei billigem Kronenkurs erwartet 
verden konnte. An einer Erhöhung des Goldwertes 
ler Krone waren ja bei der geschilderten Sachlage 
aigentlich nur mehr die Bezieher : fester Kapitalsren- 
;en interessiert, da alle anderen Bezüge sich schließ- 
ich — wenn auch erst nach langen und schmerz- 
‘ichen Kämpfen — jedem neuen Geldwert anzupassen 
zermochten und dieser Anpassungsprozeß keinesfalls 
‚ermieden werden konnte. Gerade für Rentner aber 
aatte die Festsetzung des Goldwertes der Krone ihre 
Bedeutung insoferne schon endgültig verloren, als es 
ür sie keinen wesentlichen Unterschied mehr bedeu- 
ten konnte, ob ihre Bezüge auf 55 tel oder auf 
z00 tel oder selbst auf 5 tel herabgesetzt bleiben — das 
rühere Geldkapital war für sie, praktisch gesprochen, 
n dem einen wie dem anderen Fall verloren; eine 
mehr als 100% tige Erhöhung des Geldwertes jedoch 
war, wie die seither in anderen Ländern nicht ohne 
schwere Gefährdung der ganzen Wirtschaftslage 
durchgeführten Revalorisierungsversuche erwiesen 
»raktisch wohl nicht denkbar. So mußte die Entschei- 
lung nach den Bedürfnissen von Handel und Ver- 
kehr getroffen werden, dem an der möglichst raschen 
schaffung eines stabilen Geldwertes gelegen sein 
nußte, . weil nur in diesem Falle eine baldige Rück-
	        
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