STREIFLICHTER ZUM BUNDESHAUSHALT IN DEN JAHREN 1918 — 1028
Von Sektionschef im Finanzmintsterium Dr. Leopold Joas.
Beim Zusammenbruche der Öösterreichisch-ungari-
schen Monarchie ist das heutige Österreich nicht aus
innerem Triebe, sondern aus. der Not der Verhält-
nisse, als Rest der planmäßigen Bildung der
Nationalstaaten entstanden. Der Beschluß des 12. No-
vember 1918 war die ausdrückliche Festlegung des
Ergebnisses einer von der Bevölkerung Inneröster-
reichs nicht gewollten Entwicklung. Das junge Staats-
wesen sah sich sozusagen über Nacht vor unge-
heure, schier unlösbar scheinende Aufgaben gestellt:
Die Bevölkerung zermürbt, durch den jahrelangen
Krieg ansgehungert, aller Hilfsmittel, der meisten
Rohstoffquellen beraubt, die Geldwährung durch den
Krieg arg erschüttert, Unsicherheit an den Landes-
grenzen, mußte das staatliche Leben in wenigen
Tagen auf die neuen Verhältnisse umgestellt werden.
Blickt man heute zurück auf jene Zeit, so muß man
staunen, wie verhältnismäßig rasch Österreichs Um-
stellung gelungen ist. Ein wichtiges Aktivum, das
ans alle Rücksichtslosigkeit. nicht rauben konnte, der
aus der Monarchie übernommene ‚Verwaltungs-
apparat im Verein mit der inneren Lebenskraft der
ılpenländischen Bevölkerung hat unbestreitbar das
Verdienst, daß das junge Staatswesen die ersten
Gehversuche bestanden hat. Die provisorische
Regierung hat natürlich neben allen anderen großen
Aufgaben auch für die Einrichtung des Staatshaus-
naltes gesorgt. Begreiflicherweise konnte aber diese
Aufgabe nicht in jenem Maße erfüllt werden, das
in einem geordneten Staatswesen selbstverständlich
ist. In erster Linie standen andere Aufgaben: Die
Ernährung der Bevölkerung, deren Versorgung mit
den sonstigen unotwendigsten Bedarfsgegenständen.
So kam es, daß dem mit dem Kriegsende einsetzen-
den raschen Verfall unserer Währung nicht die
notwendige Aufmerksamkeit zugewendet werden
Konnte und damit natürlich das Gleichgewicht im
Staatshaushalte verloren war. Das Verfassumgs-
Provisorium war durch die Verfassung vom Okto-
ber 1020 beseitigt worden. Die Sicherung der
nanziellen Lebensfähigkeit gestaltete sich ungleich
schwieriger. Die wiederholten, allerdings meist zu
schüchternen Versuche der Herstellung der finan-
riellen Ordnung im Staatshaushalte sind mißlungen.
Auf der anderen Seite wuchs das Erfordernis für
die vom Staate zu erfüllenden Verwaltungsaufgaben,
wie namentlich die Vorsorge für Kriegsgeschädigte,
für die Pensionisten, die Lebensmittelzuschüsse, die
Umstellung der ungeheuren Kriegsbetriebe. Das
steigende Mißverhältnis zwischen Finnahmen und
Ausgaben zwang bei der Unmöglichkeit, den
ehlbetrag im Kreditwege zu schaffen, zur immer
stärkeren Inanspruchnahme der Notenpresse. Natür-
lich gerieten mit dem Verfalle der Währung auch
lie Finanzen der autonomen Körperschaften der
“"änder und Gemeinden in arge Unordnung und
;s mußte der Staat, sollte die Einheitlichkeit des
Zeldwesens nicht überhaupt geopfert werden, auch
len Ländern und Gemeinden mit Geldzuwendungen,
lie allerdings zum Teile in Darlehen bestanden,
‚eispringen. Der Währungsverfall nahm ein immer
-ascheres Tempo an. Im Frühsommer 1022 traten
irscheinungen auf, die klar zeigten, daß ohne plan-
näßige Hilfe von außen der nahe Zusammenbruch
les neuen Staatswesens unvermeidlich. ist.
Das Ausland hat die Entwicklung der Dinge in
5sterreich begreiflicherweise mit Aufmerksamkeit und
nit Sorge verfolgt. Die von einzelnen Staaten schon
n den Jahren vor 1022 gewährte Kredithilfe konnte
ndessen nur vorübergehend hemmen. Im Jahre 1921
ıat sich auch der Völkerbund mit der österreichischen
Trage eingehender beschäftigt. Die Aussichten auf
»lanmäßige Hilfe waren aber damals gering. Die
inzelnen Staaten erklärten sich außerstande, selbst
veiteren Kredit gewähren zu können. Dies erschütterte
‚ollends die Kreditfähigkeit Österreichs überhaupt.
Die Folge waren die bekannten KEreignisse im
"rühsommer 1022, die schließlich zu den Genfer
’rotokollen vom Oktober 1922 geführt haben.
Es ist nicht die Aufgabe dieser Darstellung, das
jenfer Sanierungswerk in seiner Entstehung und in
‚einem Wesen darzulegen: Hier sei. nur festgestellt,
laß dieses Werk die entscheidende Wendung im
Staatshaushalte bedeutete und daß erst von diesem
Zeitpunkte ab überhaupt von einem in reellen
7;ffern erfaßbaren Staatshaushalt gesprochen werden
zann.
Zwar hat die Regierung auch in den früheren Jahren
ler gesetzgebenden Körperschaft Budgets vorgelegt,
zuch die Änderung des Finanzjahres im Sinne der Rück-
<ehr zum Kalenderjahre als Finanzjahr (1921) fällt
n diese Zeit, desgleichen hat der Rechnungshof die
Zechnungsschlüsse für die einzelnen Gebarungsperi-
den aufgestellt. Allein in der Zeit des Währungs-
‚erfalles entbehrt eine ziffermäßige Aufstellung von
\usgaben und Einnahmen in Kronenbeträgen jedes
nneren Wertes. Die in den Voranschlägen ent-
jaltenen Ziffernansätze waren zur Zeit der Bewilligung
schon überholt, ein Vergleich der wirklichen Geba-
ung mit den Voranschlägen ist ohne jede praktische
Zedeutung, da eben Kronenbeträge von sehr un-
zleichem inneren Werte nicht vergleichbar sind. Da
lamals das System der Monatsvoranschläge und
Vonatsabschlüsse noch nicht bestanden hat, ist es
ıuch nachträglich nicht mehr möglich, monatsweise
Vergleiche anzustellen. Fiss steht nur das eine fest,