Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

STREIFLICHTER ZUM BUNDESHAUSHALT IN DEN JAHREN 1918 — 1028 
Von Sektionschef im Finanzmintsterium Dr. Leopold Joas. 
Beim Zusammenbruche der Öösterreichisch-ungari- 
schen Monarchie ist das heutige Österreich nicht aus 
innerem Triebe, sondern aus. der Not der Verhält- 
nisse, als Rest der planmäßigen Bildung der 
Nationalstaaten entstanden. Der Beschluß des 12. No- 
vember 1918 war die ausdrückliche Festlegung des 
Ergebnisses einer von der Bevölkerung Inneröster- 
reichs nicht gewollten Entwicklung. Das junge Staats- 
wesen sah sich sozusagen über Nacht vor unge- 
heure, schier unlösbar scheinende Aufgaben gestellt: 
Die Bevölkerung zermürbt, durch den jahrelangen 
Krieg ansgehungert, aller Hilfsmittel, der meisten 
Rohstoffquellen beraubt, die Geldwährung durch den 
Krieg arg erschüttert, Unsicherheit an den Landes- 
grenzen, mußte das staatliche Leben in wenigen 
Tagen auf die neuen Verhältnisse umgestellt werden. 
Blickt man heute zurück auf jene Zeit, so muß man 
staunen, wie verhältnismäßig rasch Österreichs Um- 
stellung gelungen ist. Ein wichtiges Aktivum, das 
ans alle Rücksichtslosigkeit. nicht rauben konnte, der 
aus der Monarchie übernommene ‚Verwaltungs- 
apparat im Verein mit der inneren Lebenskraft der 
ılpenländischen Bevölkerung hat unbestreitbar das 
Verdienst, daß das junge Staatswesen die ersten 
Gehversuche bestanden hat. Die provisorische 
Regierung hat natürlich neben allen anderen großen 
Aufgaben auch für die Einrichtung des Staatshaus- 
naltes gesorgt. Begreiflicherweise konnte aber diese 
Aufgabe nicht in jenem Maße erfüllt werden, das 
in einem geordneten Staatswesen selbstverständlich 
ist. In erster Linie standen andere Aufgaben: Die 
Ernährung der Bevölkerung, deren Versorgung mit 
den sonstigen unotwendigsten Bedarfsgegenständen. 
So kam es, daß dem mit dem Kriegsende einsetzen- 
den raschen Verfall unserer Währung nicht die 
notwendige Aufmerksamkeit zugewendet werden 
Konnte und damit natürlich das Gleichgewicht im 
Staatshaushalte verloren war. Das Verfassumgs- 
Provisorium war durch die Verfassung vom Okto- 
ber 1020 beseitigt worden. Die Sicherung der 
nanziellen Lebensfähigkeit gestaltete sich ungleich 
schwieriger. Die wiederholten, allerdings meist zu 
schüchternen Versuche der Herstellung der finan- 
riellen Ordnung im Staatshaushalte sind mißlungen. 
Auf der anderen Seite wuchs das Erfordernis für 
die vom Staate zu erfüllenden Verwaltungsaufgaben, 
wie namentlich die Vorsorge für Kriegsgeschädigte, 
für die Pensionisten, die Lebensmittelzuschüsse, die 
Umstellung der ungeheuren Kriegsbetriebe. Das 
steigende Mißverhältnis zwischen Finnahmen und 
Ausgaben zwang bei der Unmöglichkeit, den 
ehlbetrag im Kreditwege zu schaffen, zur immer 
stärkeren Inanspruchnahme der Notenpresse. Natür- 
lich gerieten mit dem Verfalle der Währung auch 
lie Finanzen der autonomen Körperschaften der 
“"änder und Gemeinden in arge Unordnung und 
;s mußte der Staat, sollte die Einheitlichkeit des 
Zeldwesens nicht überhaupt geopfert werden, auch 
len Ländern und Gemeinden mit Geldzuwendungen, 
lie allerdings zum Teile in Darlehen bestanden, 
‚eispringen. Der Währungsverfall nahm ein immer 
-ascheres Tempo an. Im Frühsommer 1022 traten 
irscheinungen auf, die klar zeigten, daß ohne plan- 
näßige Hilfe von außen der nahe Zusammenbruch 
les neuen Staatswesens unvermeidlich. ist. 
Das Ausland hat die Entwicklung der Dinge in 
5sterreich begreiflicherweise mit Aufmerksamkeit und 
nit Sorge verfolgt. Die von einzelnen Staaten schon 
n den Jahren vor 1022 gewährte Kredithilfe konnte 
ndessen nur vorübergehend hemmen. Im Jahre 1921 
ıat sich auch der Völkerbund mit der österreichischen 
Trage eingehender beschäftigt. Die Aussichten auf 
»lanmäßige Hilfe waren aber damals gering. Die 
inzelnen Staaten erklärten sich außerstande, selbst 
veiteren Kredit gewähren zu können. Dies erschütterte 
‚ollends die Kreditfähigkeit Österreichs überhaupt. 
Die Folge waren die bekannten KEreignisse im 
"rühsommer 1022, die schließlich zu den Genfer 
’rotokollen vom Oktober 1922 geführt haben. 
Es ist nicht die Aufgabe dieser Darstellung, das 
jenfer Sanierungswerk in seiner Entstehung und in 
‚einem Wesen darzulegen: Hier sei. nur festgestellt, 
laß dieses Werk die entscheidende Wendung im 
Staatshaushalte bedeutete und daß erst von diesem 
Zeitpunkte ab überhaupt von einem in reellen 
7;ffern erfaßbaren Staatshaushalt gesprochen werden 
zann. 
Zwar hat die Regierung auch in den früheren Jahren 
ler gesetzgebenden Körperschaft Budgets vorgelegt, 
zuch die Änderung des Finanzjahres im Sinne der Rück- 
<ehr zum Kalenderjahre als Finanzjahr (1921) fällt 
n diese Zeit, desgleichen hat der Rechnungshof die 
Zechnungsschlüsse für die einzelnen Gebarungsperi- 
den aufgestellt. Allein in der Zeit des Währungs- 
‚erfalles entbehrt eine ziffermäßige Aufstellung von 
\usgaben und Einnahmen in Kronenbeträgen jedes 
nneren Wertes. Die in den Voranschlägen ent- 
jaltenen Ziffernansätze waren zur Zeit der Bewilligung 
schon überholt, ein Vergleich der wirklichen Geba- 
ung mit den Voranschlägen ist ohne jede praktische 
Zedeutung, da eben Kronenbeträge von sehr un- 
zleichem inneren Werte nicht vergleichbar sind. Da 
lamals das System der Monatsvoranschläge und 
Vonatsabschlüsse noch nicht bestanden hat, ist es 
ıuch nachträglich nicht mehr möglich, monatsweise 
Vergleiche anzustellen. Fiss steht nur das eine fest,
	        
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