wurde der Grundsatz der Selbsterhaltung ohne grund-
ätzliche Änderung der Stellung dieses Betriebes im
Staatshaushalte in verhältnismäßig kurzer Zeit erreicht.
Auch bei den übrigen Betrieben und Monopolen ist
°®s nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der Or-
zanisation gekommen. Immerhin aber wurden alle jene
Zweige der Staatsverwaltung, die ganz bestimmten
wirtschaftlichen Zwecken dienen und in sich ge-
schlossene Aufgaben wirtschaftlicher Natur zu erfüllen
haben, formell aus der Gebarung der Hoheitsver-
Wwaltung ausgeschieden. Sie werden unter der Bezeich-
ıung Betriebe und Monopole besonders dargestellt.
Für die Gebarung wurde die kaufmännische Buch-
ührung angeordnet.
Es sei aber ausdrücklich hervorgehoben, daß diese
Betriebe nicht ausschließlich nach kaufmännischen
Grundsätzen geführt werden dürfen. Soweit diese
Zweige eben auch Aufgaben zu erfüllen haben,
die über den Rahmen eines auf Gewinn berech-
neten wirtschaftlichen Unternehmens hinausgehen,
wie zum Beispiel das Post- und Telegraphenwesen,
nuß auch diesem Umstand Rechnung getragen werden
ınd der Betrieb eben dieser besonderen Aufgabe
Zerecht werden. Die rein privatwirtschaftlichen Unter-
achmungen des Staates, die der Bund, der Not ge-
lorchend, nach dem Zusammenbruche übernehmen
mußte, sind im Laufe der letzten Jahre, gewiß nicht
zum Schaden des Staatshaushaltes, bis auf unbedeu-
tende Reste aufgelassen oder abgestoßen worden.
| Im Zusammenhange mit der Durchführung des
Wiederaufbaugesetzes und der Völkerbundkontrolle
war eine Neueinrichtung zum Zwecke der genaueren
und rascheren Erfassung der Haushaltsgebahrng ge-
schaffen worden. Seit 1. Jänner 1923 wird im Rahmen
des finanzgesetzlich bestimmten Jahreshaushaltsplanes
vom Finanzminister für jeden einzelnen Monat ein
Voranschlag aufgestellt und in diesem Voranschlage
‚ür jeden einzelnen Verwaltungszweig die Ausgaben-
8renze im betreffenden Monate ziffernmäßig bestimmt.
Diese Einrichtung hat zwar in der ersten Zeit große
Schwierigkeiten bereitet, sie hat sich aber als äußerst
Nützlich erwiesen, da sie allein die wirksame Kontrolle
der Gebarung ermöglicht hat. Entsprechend den
Vonatsvoranschlägen wird auch die wirkliche Ge-
barung monatsweise erfaßt, so daß schon im Laufe
des Verwaltungsjahres ein Urteil über die Staatswirt-
Schaft gewonnen werden kann.
Nach Ablauf des Jahres 1923 zeigte es sich, daß
der oben erwähnte Reformplan nicht restlos einge-
halten werden konnte. Auch der Völkerbund ver-
Schloß sich nicht dieser Erkenntnis. Finerseits erwiesen
ach die im Reformplan gezogenen Ausgabengrenzen
vielfach als zu eng, nicht zuletzt aus dem Grunde,
weil die nach Stabilisierung der Währung zwangs-
läufig einsetzende Angleichung der inneren Kautkraft
der Krone an jene im Ausland eine allgemeine Preis-
Steigerung im Gefolge hatte: andererseits war aber
lamals die Entwicklungsmöglichkeit der Staatsein-
ı1ahmen zu gering eingeschätzt worden.
Im August 1024 veranstaltete der Völkerbund in Wien
ine Expertise und in der Tagung des Völkerbundes vom
jeptember 1024 kamen Vereinbarungen zustande, die
ür die weitere Entwicklung des Bundeshaushaltes von
‚rößter Wichtigkeit waren, daher kurz angedeutet
‚eien. Die ‚im ersten Reformplan für die Zeit ab
Jänner 1925 mit 350 Millionen Goldkronen be-
timmte Ausgabengrenze wurde für die Jahre 1925
ınd 1926 unter Ausscheidung der Investitionen auf
195 Millionen Goldkronen erhöht, gleichzeitig ‚die
\ufwendung von je 50 Millionen Goldkronen für
nvestitionen zugelassen und für diese Investitionen,
‚oweit sie effektiv produktiv sind und die Einnahmen
ler laufenden Gebarung zu deren Deckung nicht
‚usreichen, die Völkerbundkreditreste zur Verfügung
zestellt.
Die ‚neuen Vereinbarungen bedeuteten für den
staatshaushalt eine wesentliche Erleichterung. Sie ge-
;tatteten eine gewisse Bewegungsfreiheit und ermög-
ichten. insbesondere die Entfaltung einer produktiven
"ätigkeit, die für die Volkswirtschaft von größtem
Nerte war. Der Abgang in der laufenden Gebarung
var schon im Jahre 1924 völlig verschwunden. Fin
‚roßer Teil der Investitionen konnte aus dem Über-
ıchuß der laufenden Gebarung gedeckt werden. Diese
‚ünstige Entwicklung der Finnahmen, die auch weiter-
ın anhielt, gestattete das Wiederaufbauwerk auf allen
Gebieten der Staatswirtschaft erfolgreich weiterzuführen
md auch hier für die gesamte Volkswirtschaft äußerst
vichtige Arbeiten in. Angriff zu nehmen. Die erste
‚tappe der Elektrifizierung der Bundesbahnen, um-
assend die Strecke westlich von Innsbruck, wurde im
ahre 1025 beendet. In demselben Jahre wurde die
‚weite Etappe der Bundesbahnenelektrifizierung, um-
assend die Strecken Innsbruck -Salzburg- Wörgl-Kuf-
tein und Innsbruck-Brenner in Angriff genommen
ınd hiefür über ausdrücklichen Beschluß des Völker-
yundes aus dem Völkerbundkreditreste der Betrag von
38 Millionen Goldkronen bestimmt. Im Jahre 1920 wurde
{er Bau der Fernkabel in Angriff genommen. Das Fern-
:abel Wien-Passau mit dem Anschluß nach den
{eutschen und holländischen Zentralen wurde schon
zu Beginn des Jahres 1027 dem Betriebe übergeben.
die Fortsetzung des Fernkabels von Linz über Salz-
urg-Innsbruck bis an die Schweizer Grenze mit den
\nschlüssen an die Schweizer und französischen Zen-
ralen wurde im Laufe des Jahres 1027 gebaut und
ınfangs 1928 fertiggestellt. So ging die Herstellung
ler Ordnung im Staatshaushalte Hand in Hand mit
lem Wiederaufbau der Wirtschaft.
In seiner Junitagung 1926 hat der Völkerbundrat
estgestellt, daß das finanzielle Gleichgewicht Öster-
eichs gesichert ist, und die Beendigung der bis dahin
zeübten Finanzkontrolle mit 30. Juni 1020 ausge-
sprochen.