Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

wurde der Grundsatz der Selbsterhaltung ohne grund- 
ätzliche Änderung der Stellung dieses Betriebes im 
Staatshaushalte in verhältnismäßig kurzer Zeit erreicht. 
Auch bei den übrigen Betrieben und Monopolen ist 
°®s nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der Or- 
zanisation gekommen. Immerhin aber wurden alle jene 
Zweige der Staatsverwaltung, die ganz bestimmten 
wirtschaftlichen Zwecken dienen und in sich ge- 
schlossene Aufgaben wirtschaftlicher Natur zu erfüllen 
haben, formell aus der Gebarung der Hoheitsver- 
Wwaltung ausgeschieden. Sie werden unter der Bezeich- 
ıung Betriebe und Monopole besonders dargestellt. 
Für die Gebarung wurde die kaufmännische Buch- 
ührung angeordnet. 
Es sei aber ausdrücklich hervorgehoben, daß diese 
Betriebe nicht ausschließlich nach kaufmännischen 
Grundsätzen geführt werden dürfen. Soweit diese 
Zweige eben auch Aufgaben zu erfüllen haben, 
die über den Rahmen eines auf Gewinn berech- 
neten wirtschaftlichen Unternehmens hinausgehen, 
wie zum Beispiel das Post- und Telegraphenwesen, 
nuß auch diesem Umstand Rechnung getragen werden 
ınd der Betrieb eben dieser besonderen Aufgabe 
Zerecht werden. Die rein privatwirtschaftlichen Unter- 
achmungen des Staates, die der Bund, der Not ge- 
lorchend, nach dem Zusammenbruche übernehmen 
mußte, sind im Laufe der letzten Jahre, gewiß nicht 
zum Schaden des Staatshaushaltes, bis auf unbedeu- 
tende Reste aufgelassen oder abgestoßen worden. 
| Im Zusammenhange mit der Durchführung des 
Wiederaufbaugesetzes und der Völkerbundkontrolle 
war eine Neueinrichtung zum Zwecke der genaueren 
und rascheren Erfassung der Haushaltsgebahrng ge- 
schaffen worden. Seit 1. Jänner 1923 wird im Rahmen 
des finanzgesetzlich bestimmten Jahreshaushaltsplanes 
vom Finanzminister für jeden einzelnen Monat ein 
Voranschlag aufgestellt und in diesem Voranschlage 
‚ür jeden einzelnen Verwaltungszweig die Ausgaben- 
8renze im betreffenden Monate ziffernmäßig bestimmt. 
Diese Einrichtung hat zwar in der ersten Zeit große 
Schwierigkeiten bereitet, sie hat sich aber als äußerst 
Nützlich erwiesen, da sie allein die wirksame Kontrolle 
der Gebarung ermöglicht hat. Entsprechend den 
Vonatsvoranschlägen wird auch die wirkliche Ge- 
barung monatsweise erfaßt, so daß schon im Laufe 
des Verwaltungsjahres ein Urteil über die Staatswirt- 
Schaft gewonnen werden kann. 
Nach Ablauf des Jahres 1923 zeigte es sich, daß 
der oben erwähnte Reformplan nicht restlos einge- 
halten werden konnte. Auch der Völkerbund ver- 
Schloß sich nicht dieser Erkenntnis. Finerseits erwiesen 
ach die im Reformplan gezogenen Ausgabengrenzen 
vielfach als zu eng, nicht zuletzt aus dem Grunde, 
weil die nach Stabilisierung der Währung zwangs- 
läufig einsetzende Angleichung der inneren Kautkraft 
der Krone an jene im Ausland eine allgemeine Preis- 
Steigerung im Gefolge hatte: andererseits war aber 
lamals die Entwicklungsmöglichkeit der Staatsein- 
ı1ahmen zu gering eingeschätzt worden. 
Im August 1024 veranstaltete der Völkerbund in Wien 
ine Expertise und in der Tagung des Völkerbundes vom 
jeptember 1024 kamen Vereinbarungen zustande, die 
ür die weitere Entwicklung des Bundeshaushaltes von 
‚rößter Wichtigkeit waren, daher kurz angedeutet 
‚eien. Die ‚im ersten Reformplan für die Zeit ab 
Jänner 1925 mit 350 Millionen Goldkronen be- 
timmte Ausgabengrenze wurde für die Jahre 1925 
ınd 1926 unter Ausscheidung der Investitionen auf 
195 Millionen Goldkronen erhöht, gleichzeitig ‚die 
\ufwendung von je 50 Millionen Goldkronen für 
nvestitionen zugelassen und für diese Investitionen, 
‚oweit sie effektiv produktiv sind und die Einnahmen 
ler laufenden Gebarung zu deren Deckung nicht 
‚usreichen, die Völkerbundkreditreste zur Verfügung 
zestellt. 
Die ‚neuen Vereinbarungen bedeuteten für den 
staatshaushalt eine wesentliche Erleichterung. Sie ge- 
;tatteten eine gewisse Bewegungsfreiheit und ermög- 
ichten. insbesondere die Entfaltung einer produktiven 
"ätigkeit, die für die Volkswirtschaft von größtem 
Nerte war. Der Abgang in der laufenden Gebarung 
var schon im Jahre 1924 völlig verschwunden. Fin 
‚roßer Teil der Investitionen konnte aus dem Über- 
ıchuß der laufenden Gebarung gedeckt werden. Diese 
‚ünstige Entwicklung der Finnahmen, die auch weiter- 
ın anhielt, gestattete das Wiederaufbauwerk auf allen 
Gebieten der Staatswirtschaft erfolgreich weiterzuführen 
md auch hier für die gesamte Volkswirtschaft äußerst 
vichtige Arbeiten in. Angriff zu nehmen. Die erste 
‚tappe der Elektrifizierung der Bundesbahnen, um- 
assend die Strecke westlich von Innsbruck, wurde im 
ahre 1025 beendet. In demselben Jahre wurde die 
‚weite Etappe der Bundesbahnenelektrifizierung, um- 
assend die Strecken Innsbruck -Salzburg- Wörgl-Kuf- 
tein und Innsbruck-Brenner in Angriff genommen 
ınd hiefür über ausdrücklichen Beschluß des Völker- 
yundes aus dem Völkerbundkreditreste der Betrag von 
38 Millionen Goldkronen bestimmt. Im Jahre 1920 wurde 
{er Bau der Fernkabel in Angriff genommen. Das Fern- 
:abel Wien-Passau mit dem Anschluß nach den 
{eutschen und holländischen Zentralen wurde schon 
zu Beginn des Jahres 1027 dem Betriebe übergeben. 
die Fortsetzung des Fernkabels von Linz über Salz- 
urg-Innsbruck bis an die Schweizer Grenze mit den 
\nschlüssen an die Schweizer und französischen Zen- 
ralen wurde im Laufe des Jahres 1027 gebaut und 
ınfangs 1928 fertiggestellt. So ging die Herstellung 
ler Ordnung im Staatshaushalte Hand in Hand mit 
lem Wiederaufbau der Wirtschaft. 
In seiner Junitagung 1926 hat der Völkerbundrat 
estgestellt, daß das finanzielle Gleichgewicht Öster- 
eichs gesichert ist, und die Beendigung der bis dahin 
zeübten Finanzkontrolle mit 30. Juni 1020 ausge- 
sprochen.
	        
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