Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Dastsparkassenamt (Außenansicht 
ÖSTERREICHISCHE POSTSPARKASSE 
Die durch das Gesetz vom 28. Mai 1882 in Wien 
orrichtete Postsparkasse, die zuerst nur den Spar- 
verkehr. pflegte und später den von ihr zuerst und 
als Vorbild für alle anderen Länder eingeführten 
Scheck verkehr im gesamten Gebiet der im Reichsrat 
vertretenen Königreiche und Länder mit großem Er- 
(lg abwickelte, hat ungeachtet der Oktoberereignisse 
des Jahres 1018 zunächst den Zahlungsverkehr auch 
in den andern Nachfolgestaaten in der hergebrachten 
Weise weiter durchgeführt, bis die Fortführung durch 
verkehrs- oder finanzpolitische Maßnahmen oder 
durch die Errichtung gleichartiger nationaler Institute 
der Nachfolgestaaten unmöglich gemacht wurde. Der 
Ein- und Auszahlungsverkehr des Postsparkassen- 
amts mit den Postämtern in der Tschechoslovakei 
und in Jugoslawien endete infolgedessen erst Ende 
Februar, mit den Postämtern in Polen erst Ende 
März 1010. Von da an beschränkte sich der Post- 
Sparkassendienst des Postsparkassenamts in Wien 
auf die in deutschösterreichisch gestempelten Kranen 
Zeführten Konten. 
Hinsichtlich der Geschäfte aus der vorhergegange- 
nen Zeit blieb die Postsparkasse ein allen Nachfolge- 
staaten gemeinsames Institut, dessen Liquidation 
durch langwierige zwischenstaatliche Verhandlungen 
geregelt werden mußte. Der Staatsvertrag von Saint 
Germain hat solche Verhandlungen ausdrücklich vor- 
3esehen und für den Fall, daß sie zu keiner be- 
itiedigenden Übereinkunft geführt hätten, die Ein- 
setzung eines Schiedsrichters in Aussicht genommen. 
Eine Konferenz der Nachfolgestaaten zu Rom 
jeschloß am 26. April I021 die Entsendung einer 
Commission nach Wien, die hier vom 4. bis 
»7. Mai 1921 tagte und dann durch ein aus Ver- 
retern aller beteiligten Staaten bestehendes Komitee 
ıbgelöst worden ist. Am 6. April 1922 wurde in 
zom ein Übereinkommen unterzeichnet, wonach jeder 
Vationalstaat durch ein von ihm bestimmtes Institut 
lie Guthaben seiner Staatsangehörigen übernimmt, 
\us dem Aktivvermögen der Postsparkasse wurden 
ien Nationalstaaten zur Deckung der von ihnen 
übernommenen Guthabenblocks besondere Vermö- 
zensobjekte übergeben: die Abrechnungsforderun- 
zen der Postsparkasse an die Postverwaltungen 
ler Nationalstaaten, bestimmte Wertpapiere, insbe- 
‚oondere ungestempelte Vorkriegstitres der altöster- 
‚eichischen Staatsschuld, ferner Forderungen aus 
‚ombarddarlehen an Angehörige der Nationalstaaten 
ınd eine Reihe von Buchforderungen. Außerdem 
war ein Betrag von 800 Millionen österreichisch 
‚estempelten Kronen bar auszufolgen, welche Summe 
Jurch ein Zusatzabkommen vom 23. April 1025 auf 
2. Millionen Schilling abgeändert worden ist. 
Durch Bundesgesetz vom 28. Dezember 1926 
yurde mit Wirksamkeit vom I. Jänner 1927 für den 
3ereich der Republik Österreich die „Österreichi- 
che Postsparkasse“ errichtet. Sie hatte die bis 
{ahin vom Postsparkassenamt verwalteten Aktiven 
ınd Passiven zu übernehmen, die nach Ausscheidung 
ener Vermögensteile verblieben. die auf Grund des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.