Der Anteil der ausländischen Versiche-
"ungsgesellschaften an diesen Prämieneinnahmen
st ein verhältnismäßig sehr geringer und be-
Tug nur zirka 19 Millionen Schilling (0%), wobei
sich die Haupteinnahme der ausländischen Gesell-
schaften auf die Feuer-, Transport- und FEinbruch-
Jiebstahlversicherung bezieht. Von der eingangs ge-
aannten Ziffer per zirka 211 Millionen Schilling, die
sowohl direktes als auch indirektes (im Rückversiche-
°ungs- bzw. Retrozessionswege erhaltenes Geschäft)
ımfaßt, sind den Gesellschaften nur zirka 06 Mil-
ionen Schilling (46°) für eigene Rechnung ver-
blieben.
Zu Vergleichszwecken seien hier einige Ziffern aus
der Vorkriegszeit (I013) angeführt. Es betrugen
(QI3 die Brutto-Prämieneinnahmen der damals inlän-
lischen Anstalten (Gesamtgeschäft) und der auslän-
lischen Anstalten (nur inländisches Geschäft) beispiels-
weise in der Feuerversicherung zirka 185, in der
T’ransportversicherung zirka 31, in der Einbruchdieb-
stahlversicherung zirka 7 Millionen Kronen. Bedenkt
nan, daß in diesen Zahlen die gewaltigen Prämien-
ännahmen der großen Triester Gesellschaften und
der Gesellschaften mit dem Sitze in der jetzigen
T’schechoslovakei enthalten waren, so geben die erst-
Zenannten. Zahlen beredtes Zeugnis von der lebendi-
gen Energie der österreichischen Schadensversicherung,
die es verstanden hat, trotz der FEinengung ihres
Wirkungskreises und der sonstigen Schwierigkeiten
der Nachkriegszeit schon wieder Prämieneinnahmen
in dieser ansehnlichen Höhe zu produzieren.
Das die Schadensversicherer in der Nachkriegs-
Zeit im allgemeinen mehr rückgedeckt haben
als vordem, erklärt sich einerseits daraus, daß sie in
Bewissenhafter Vorsicht angesichts des Umstandes,
daß die Inflationszeit naturgemäß schwere Verluste
an ihrem Vermögen mit sich gebracht hatte, ihre
Eigenbehalte nicht überspannen wollten, andererseits
daraus, daß die meisten Versicherer zwecks Risiko-
ausgleiches auf möglichst breiter Basis sich auch inten-
3iver dem indirekten Geschäftsbetriebe zugewendet
haben und zur Erlangung von Rückversicherungs-
Alimenten zwecks Kompensation sich auch selbst zu
Srößeren Rückversicherungsabgaben von ihrem eigenen
Geschäfte verstehen mußten. Die österreichische
Shadensversicherung hätte insbesondere den schlechten
Verlauf des Feuerversicherungsgeschäftes nicht so
‘ühig überwinden können, wenn sie nicht über eine
Sute internationale Rückversicherung verfügt hätte.
Daß das Auslandsgeschäft der Österreichischen
Schadensversicherung einen gewichtigen Aktivposten
darstellt und einen wertvollen Faktor für die hei-
Nische Zahlungsbilanz bedeutet, erhellt daraus, daß
die inländische Brutto-Prämie in der Schadensversi-
derung 1926 zirka 05 Millionen Schilling betrug,
demnach zirka 1II6 Millionen Schilling auf das Aus-
ndsgeschäft entfallen.
An neuen in der Nachkriegszeit entstandenen Ver-
icherungszweigen und -arten seien folgende erwähnt:
Die 1925 eingeführte Wetter-(Regen-)Versicherung,
lie Versicherungsschutz gegen den Vermögensschaden
yietet, den der Versicherungsnehmer durch atmosphä-
ischen Niederschlag (Regen, Hagel, Graupeln oder
ichnee) erleidet (nutzlos aufgewendete Betriebsun-
zosten und. entgangener Gewinn). Weiters wäre die
927 von einer Gesellschaft neu aufgenommene, für
adustrielle Betriebe wichtige Maschinen-Chomage-Ver-
icherung hervorzuheben, die der Feuer-Chomage-
Versicherung ziemlich gleich ist, mit dem Unterschied,
laß hier die Betriebsstörung bzw. der Betriebsstillstand
ınstatt durch Brand durch Maschinenbruch herbei-
s‚eführt sein muß. Bei der 1925 in Österreich ein-
zeführten Wäscheschutzversicherung haftet der Ver-
icherer für alle Gefahren, welchen die von den ver-
icherten Wäschereien, Putzereien usw. zur Bearbei-
ung übergebenen Wäsche- und Kleidungsstücke in
len Betriebsräumen oder auf dem Transport vom
Z7eitpunkte der Übernahme bis zur Ablieferung bei
ler Kundschaft ausgesetzt sind. Ein kleiner in der
üngsten Zeit: neu entstandener Versicherungzweig
st ferner die Garderobeversicherung, durch die die
rdnungsmäßig zur Aufbewahrung übergebenen
Sarderobestücke (Theater, Kaffeehäuser, Bahnhöfe
ınd dergleichen) gegen Verlust (Verwechslung) und
Zeschädigung versichert ‚werden. Die 1025 entstan-
Jene Steuertafel-Versicherung schützt den Kraftfahr-
zeugbesitzer gegen den Schaden, den er durch Raub,
Diebstahl, sonstigen Verlust oder Vernichtung des
steuerkennzeichens erleidet (Gestehungkosten des
Arsatzkennzeichens und neuerliche Kraftwagenabgabe
ür den Rest des Kalenderjahres, in dem der Verlust
>der die Vernichtung erfolgt ist), Weiters sei noch
der 1925 eingeführten sogenannten Zollhaftungsver-
äicherung gedacht, die der Kaufmannschaft günstigere
Zedingungen für die Möglichkeit schafft, die Bewil-
igung zur Errichtung von Zollfreilagern zu erhalten.
n dieses Gebiet gehört auch die sogenannte Auto-
riptyque-Versicherung, durch welche das Verfahren
ınläßlich der Triptyque-Ausstellungen wesentlich
‚ereinfacht wird. Eine versicherungstechnisch interes-
jaante Versicherung ist weiters die anfangs 1028 von
anigen Gesellschaften aufgenommene Versicherung
ler den Schlachtviehhändlern gegenüber den Käufern
»bliegenden. Haftpflicht. Hier hat der Versicherer die
Versicherungsnehmer (als solche kommen in erster
.inie die Viehkommissionäre am Wiener Zentralvieh-
narkt in St. Marx in Frage) für Ersatzleistungen an
lien Käufer schadlos zu halten, zu welchen der Ver-
icherungsnehmer nach den bestehenden gesetzlichen
Zestimmungen bzw. Usancen verpflichtet ist, wenn
nzelne Fleischteile und Organe der verkauften Rin-
ler und Schweine oder ganze Schweine bei der amts-
ierärztlichen Vieh- und Fleischbeschau als für den
nenschlichen Genuß untauglich beschlagnahmt werden.