oder aber Schweine längstens 48 Stunden nach dem
am Wiener Markte erfolgten Verkaufe verenden.
Schließlich seien noch die Bestrebungen einer größeven
Gruppe in Österreich arbeitender Transportversicherungsgesellschaften
zur Schaffung eines österreichischen
Luftpools erwähnt,. der die Möglichkeit einer
Versicherungsdeckung von Tlugfahrzeugen im Inlande
schaffen will. Der Betrieb der Fahrraddiebstahlversicherung,
bei der im allgemeinen Naturalersatz erfolgen
soll, dürfte noch im Laufe dieses Jahres von einer
Versicherungsgesellschaft aufgenommen werden. F’erner
sei noch eines der jüngsten Zweige der Vermögensschadensversicherung,
nämlich der Kreditversicherung,
die zu den vielgestaltigsten und technisch schwierigsten:
Versicherungszweigen gchört, Erwähnung getan.
Daß hier ein Versicherungsbedürfnis hesteht, kann
gewiß nicht bezweifelt werden. Besonders die letzten
Jahre sind reich an Gründungen von Kreditversicherungsanstalten
in den verschiedensten. Staaten Kuropas.
Der in Österreich im Jahre 1020 aufgetauchte
Plan der Gründung einer eigenen österreichischen
Kreditversicherungs A. G. zwecks Betriebes der Kredit-
und Garantieversicherung mit einem Aktienkapital
von 5 Millionen Schilling, an welcher Gründung sich
neben einer Reihe von Versicherungsgesellschaften
auch Banken sowie die Versicherungsinteressenten
unter Vermittlung ihrer Spitzen-Organisationen beteiligen
sollten, hat leider noch keine Verwirklichung
gefunden. Nach den Ergebnissen der 1928 in Paris
tagenden internationalen Kreditversicherungs-Konferenz
ist wohl anzunehmen, daß in Österreich die Kreditversicherung,
die bisher schon neben dem normaler:
Bankgeschäfte von einer Wiener Bank betrieben
wurde, von dieser nunmehr intensiver gepflegt
werden soll. Eine gut organisierte, vorsichtig
arbeitende und in ein internationales Kreditversicherungsnetz
eingefügte Kreditversicherung wird der
heimischen Wirtschaft wertvolle Dienste leisten können,
indem sie durch Sicherung und leichtere Verschaffung
von Krediten mittelbar ein Werkzeug zur Förderung
von Produktion, Innenhandel und I.xport werden kann.
Kndlich sei noch ein Problem erwähnt, welches in
der letzten Zeit die Versicherungswelt außerordentlich
lebhaft beschäftigt. Ks ist dies die hauptsächlich‘ die
l’euerversicherung tangierende Frage der Neuwertversicherung
bzw. der sogenannten Reinstatementoder
Remplacement- Versicherung (auch Differenz-Versicherung
genannt), welche darauf abzielt, daß deı
Versicherungsnehmer im Schadensfalle nicht den
Zeitwert, sondern den Neuwert ersetzt erhalten soll.
So einfach, wie es sich manche Versicherungsnehmerkreise
vorstellen, daß nämlich gegen einen mäßigen
Prämienzuschlag zur Feuerversicherungsprämie auf die
Geltendmachung des Unterschiedes neu zu alt verzichtet
wird, kann natürlich das Problem nicht gelöst
werden. Im Deutschen Reiche geht die Entwicklung
dahin, daß man trachtet, das hier bestehende Versicherungsbedürfnis
entweder durch eine in ihrem
echnischen Aufbau der Lebensversicherung ähnliche
5achlebensversicherung (Haus-, Maschinen-Lebensverjicherung)
zu befriedigen oder aber eine Neuwert-Urgänzungsversicherung
in der Weise zu leisten, daß
'm Versicherungsfalle der Versicherer dem Versiche-‘ungsnehmer
cin zinsenfreies, in zehn Jahren tilgbares
Darlehen bis zur Höhe des Unterschiedes zwischen
alt und neu zu gewähren hat, wobei Voraussetzung
ist, daß die hestimmungsgemäße Verwendung des
Geldes zur Wiederherstellung gesichert ist. Von verschiedener
Seite wurde die Meinung vertreten, daß
liese Neuwertversicherung überhaupt gesetzwidrig
väre, weil sie zu einer zufolge Versicherungs-Vertrags-Gesetz
nicht zulässigen Bereicherung des Versicherungs-1ehmers
führen würde. Wenn auch diese Meinung
wohl nicht stichhältig ist, sei es doch dahingestellt, ob
28 jetzt, wo in der Veuerversicherung noch immer
+Abnormale Verhältnisse herrschen, am Platze wäre;
die Neuwertversicherung auch in Österreich einzuühren.
Daß eine solche, schon wegen der Möglichxeit
einer ungünstigen Beeinflussung des subjektiven
Tisikos, ganz besondere Kautelen erheischen würde.
‚ersteht sich von selbst.
Im nachstehenden sei nun ein kurzer Überblick
über die Art, Anzahl und die Kapitalsausrüstung der
in Österreich tätigen Versicherungsanstalten gegeben:
Die Schadensversicherung wird außer von reinen
Schadensversicherungsgesellschaften auch von einer
großen Anzahl sogenannter gemischter, sowohl die
Lebens- als Schadensversicherung betreibenden Gezellschaften
gepflegt.
Da nach den seinerzeitigen Regulativbestimmungen
der gleichzeitige Betrich der Lebens- und Schadensversicherung
nicht gestattet wurde, gab es in der
Vorkriegszeit nur jene wenigen gemischten Anstalten,
lie in dieser Form bereits vor Inkrafttreten des ersten
Versicherungs-Regulativs vom Jahre 1880 bestanden
hatten. Erst «die Neufassung des Verjicherungs-Regulativs
aus dem Jahre 1021 hat das
arundsätzliche Verbot des gemischten Versicherungsvetriebes
beseitigt und lediglich die Zulassung zu
änem solchen an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
50 sind ‚dann in der Nachkriegszeit noch mehrere
Lebensversicherungsgesellschaften zum gemischten Beriebe
übergegangen, wobei einerseits die Frwägung
naßgehend war, den bestehenden OÖrganisationsıpparat
möglichst intensiv ausnützen zu können,
ındererseits auch der Umstand eine Rolle spielte, daß
ei verschiedenen Lebensversicherungsanstalten innige
Zeziehungen zu Schadensversicherungsanstalten (Schwe-:ter-
und Tochtergesellschaften) bestanden, die durch
Zeteiligungen am Geschäfte im Rückversicherungswege
ne weitere Vertiefung erfahren sollten. In diesem
“usammenhange sei auch erwähnt, daß viele Flementar-‚ersicherer,
die früher gewissermaßen als Spezialınstalten
sich nur mit einem oder einigen wenigen