Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

jicherern betreten worden ist, wurde auch von der öster- 
teichischen Lehbensversicherung, sobald sie festen Boden 
unter ihren Füßen zu fühlen begann und die Erwartung 
hegen durfte, daß hei forciertem Aufbau auch eine 
Sanierungsmöglichkeit bestehe, gegenüber verschiedenen 
'nländischen weniger expansionsfähigen Anstalten noch 
N einem Zeitpunkte eingeschlagen, als noch außerordent- 
lich schwerwiegende Fragen drohend erschienen. Das 
war insbesondere dort der Fall, wo es sich darum han- 
delte, die zum Teil noch ungeklärten ausländisch ge- 
wordenen Versicherungsstöcke österreichischer Lebens- 
versicherungsanstalten einer Regelung zuzuführen, wo- 
von noch gesprochen werden wird. Anderenfalls wäre 
8 trotz aller Bemühungen unmöglich gewesen, über die 
Krise ohne offene Zusammenhrüche hinwegzu- 
kommen. Durch dieses tatkräftige Eingreifen führender 
\reise der österreichischen Lebensversicherung ist es 
zelungen, trotz aller Nöte gerade die Lebensversicherung 
/Or einer weitgehenden Ueberfremdung zu bewahren. 
Daß unter solchen Verhältnissen sich aber gewisse 
\onzernbildungen herauskristallisieren mußten, ist 
wohl verständlich. 
Aus diesen Ausführungen, die sich nur auf das Typi- 
sche beschränken mußten, und bei denen auf wichtige 
Details und Sonderfragen nicht eingegangen werden 
Könnte, dürfte der Leser ein Bild über die Verhältnisse 
ZCwinnen, unter denen die österreichische Lehensver- 
Sicherung sich zu behaupten trachten mußte. Den an- 
Sestrengten Bemühungen war auch der Erfolg nicht ver- 
jagt, Hierüber gibt die folgende kurze Aufstellung über 
die Steigerung der Prämieneinnahme aus dem direkten 
'Nländischen Lebensversicherungsgeschäfte Aufschluß. 
Millionen Schilling 
3’5 
i0O0’— 
av 
a8 
475 
ER 
Prämieneinnahme 1022 
1097 = 
‚024 
925 
1920 
10927 
Die Ziffer des Jahres 1927 ist aber etwa erst zwei 
Drittel jener Prämieneinnahme, welche im Jahre 1913 auf 
las Gebiet des heutigen Oesterreich entfallen sein dürfte. 
Von der Prämie pro. 1927 entfällt ein Betrag von rund 
16 Millionen Schilling auf die derzeit inländischen An- 
Talten und 12 Millionen auf ausländische Anstalten. 
; Das bisher Gesagte ergäbe noch kein vollständiges 
Äild über die Fntwicklung der österreichischen Lebens- 
“Crsicherungsanstalten in den ersten zehn Jahren der 
Republik, wenn nicht auch des Schicksals der aus- 
ändischen Versicherungsstöcke der Ööster- 
"eichischen Lebensversicherungsanstalten gedacht würde. 
Sanz besonders schwierige Verhältnisse ergaben sich 
laraus, daß der ehemals inländische Versicherungsstock 
ler Österreichischen Lebensversicherungsanstalten durch 
Jen Zusammenbruch der alten Monarchie und durch 
lie Bildung der Nachfolgestaaten vielfach ausländisch 
Seworden war. Der Staatsvertrag von St. Germain hat in 
lieser ‘Richtung eine positive Regelung nicht getroflen. 
N Artikel 215 wird hinsichtlich der Vertragsversicherung 
m Wesen nur gesagt, daß im Valle die beteiligten Re- 
Zerungen der Nachfolgestaaten zu keinem Ueberein- 
ommen über die durch die Staatentrennung entstandenen 
robleme gelangen können, der Wiedergutmachungsaus- 
chuß über Ersuchen ciner der beteiligten Regierungen 
inen Schiedsrichter zwecks endgültiger Kntscheidung 
nennen wird. In den Nachfolgestaaten wurde ent- 
chieden verlangt, daß die laufenden Altkronen-Ver- 
icherungen in die neue Landeswährung nach dem dort 
eltenden Umrechnungsschlüssel umgestellt werden, wo- 
sei die Versicherten wohl bereit waren, die noch lau- 
anden: Prämien in der neuen Währung zu bezahlen, 
ine solche Umstellung war aber davon abhängig, daß 
auch die vorhandenen Prämicnreservedeckungswerte in 
liese neue Landeswährung mit dem entsprechenden Um- 
echnungsschlüssel überführbar waren. Nun waren aber 
liese regulativmäßigen Prämienreservedeckungswerte für 
liese Altkronen-Versicherungen meistenteils im Gebiete 
ler heutigen Österreichischen Republik. befindliche 
"ronenwerte, welche die Entwertung der österreichischen 
‚rone voll mitgemacht haben. Damit fehlten auch «die 
/oraussetzungen für eine solche Umstellung. Es gab 
‚war auch Deckungswerte, welche sich automatisch in 
lie neue Währung verwandelt haben (Barbestände im 
veuausland, Polizzendarlehen aus den betreffenden Ver- 
icherungsstöcken, bei einigen Anstalten dort befindliche 
jegenschaften und Hypotheken auf dort gelegenen 
ijegenschaften). Diese Werte waren aber nur gering und 
onnten die Lage im Ganzen nicht ändern. Augen- 
licklich sahen sich aber die österreichischen Lebens- 
‚ersicherungsanstalten, sollten sie ihr ausländisches 
zeschäftsgehbiet nicht von Haus aus verloren und sich 
acht sämtlich auf das kleine Gebiet der österreichischen 
Aepublik zurückgedrängt sehen, gezwungen, trotz der 
ı1och offenen Fragen der Prämienreservedeckung die 
sintretenden Versicherungsfälligkeiten in der neuen Aus- 
andswährung zu berichtigen. Daß hiefür aus dem In- 
and Mittel nicht zur Verfügung standen und stehen 
sonnten, ist aus den bisherigen Ausführungen ohne 
veiteres klar. Für diese Zwecke wurden eben die Prä- 
nicneingänge in der neuen Landeswährung herangezogen: 
laß das Gros dieser Prämieneinnahmen für die neu ent- 
tehenden Prämienreserveverbindlichkeiten zurückzu- 
tellen gewesen wäre, darauf konnte einstweilen nicht 
Zedacht genommen werden. Die Vrage der Prämien- 
eservedeckung selbst hlieb nach wie vor offen und 
ollte durch die im vorbezeichneten Artikel 215 des 
itaatsvertrages von St, Germain vorgesehenen zwischen- 
taatlichen Verhandlungen in erträglicher Weise geregelt 
verden. Diese Regelung ließ aber lange auf sich warten. 
"rotzdem schloß aber gerade dieser schwere Schwebe- 
ustand gewisse Möglichkeiten in sich, die Schaffung 
‚on Grundlagen für eine Vereinbarung zu erleichtern, 
ınd zwar sollte und konnte sich dies nur bei jenen An- 
ıtalten bemerkbar machen, die sich nicht auf das Ab- 
varten beschränkten, sondern trotz der ungeklärten 
differenzen in der Bedeckungsfrage alles daran setzten, 
nren neuvausländischen Versicherungsstock noch zu ver- 
rößern. Die Möglichkeit hiezu bestand insoferne, als 
len österreichischen Lebensversicherungsanstalten gerade 
n jenen Nachfolgestaaten, in welchen die größten Ööster- 
eichischen Versicherungsinteressen auf dem Spiele 
;tanden, einstweilen keine wesentlichen Hindernisse für 
lie Weiterarbeit bereitet wurden. Line solche Weiter-
	        
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