jicherern betreten worden ist, wurde auch von der österteichischen
Lehbensversicherung, sobald sie festen Boden
unter ihren Füßen zu fühlen begann und die Erwartung
hegen durfte, daß hei forciertem Aufbau auch eine
Sanierungsmöglichkeit bestehe, gegenüber verschiedenen
'nländischen weniger expansionsfähigen Anstalten noch
N einem Zeitpunkte eingeschlagen, als noch außerordentlich
schwerwiegende Fragen drohend erschienen. Das
war insbesondere dort der Fall, wo es sich darum handelte,
die zum Teil noch ungeklärten ausländisch gewordenen
Versicherungsstöcke österreichischer Lebensversicherungsanstalten
einer Regelung zuzuführen, wovon
noch gesprochen werden wird. Anderenfalls wäre
8 trotz aller Bemühungen unmöglich gewesen, über die
Krise ohne offene Zusammenhrüche hinwegzukommen.
Durch dieses tatkräftige Eingreifen führender
\reise der österreichischen Lebensversicherung ist es
zelungen, trotz aller Nöte gerade die Lebensversicherung
/Or einer weitgehenden Ueberfremdung zu bewahren.
Daß unter solchen Verhältnissen sich aber gewisse
\onzernbildungen herauskristallisieren mußten, ist
wohl verständlich.
Aus diesen Ausführungen, die sich nur auf das Typische
beschränken mußten, und bei denen auf wichtige
Details und Sonderfragen nicht eingegangen werden
Könnte, dürfte der Leser ein Bild über die Verhältnisse
ZCwinnen, unter denen die österreichische Lehensver-Sicherung
sich zu behaupten trachten mußte. Den an-Sestrengten
Bemühungen war auch der Erfolg nicht verjagt,
Hierüber gibt die folgende kurze Aufstellung über
die Steigerung der Prämieneinnahme aus dem direkten
'Nländischen Lebensversicherungsgeschäfte Aufschluß.
Millionen Schilling
3’5
i0O0’—
av
a8
475
ER
Prämieneinnahme 1022
1097 =
‚024
925
1920
10927
Die Ziffer des Jahres 1927 ist aber etwa erst zwei
Drittel jener Prämieneinnahme, welche im Jahre 1913 auf
las Gebiet des heutigen Oesterreich entfallen sein dürfte.
Von der Prämie pro. 1927 entfällt ein Betrag von rund
16 Millionen Schilling auf die derzeit inländischen An-Talten
und 12 Millionen auf ausländische Anstalten.
; Das bisher Gesagte ergäbe noch kein vollständiges
Äild über die Fntwicklung der österreichischen Lebens-“Crsicherungsanstalten
in den ersten zehn Jahren der
Republik, wenn nicht auch des Schicksals der ausändischen
Versicherungsstöcke der Ööster-"eichischen
Lebensversicherungsanstalten gedacht würde.
Sanz besonders schwierige Verhältnisse ergaben sich
laraus, daß der ehemals inländische Versicherungsstock
ler Österreichischen Lebensversicherungsanstalten durch
Jen Zusammenbruch der alten Monarchie und durch
lie Bildung der Nachfolgestaaten vielfach ausländisch
Seworden war. Der Staatsvertrag von St. Germain hat in
lieser ‘Richtung eine positive Regelung nicht getroflen.
N Artikel 215 wird hinsichtlich der Vertragsversicherung
m Wesen nur gesagt, daß im Valle die beteiligten Re-Zerungen
der Nachfolgestaaten zu keinem Uebereinommen
über die durch die Staatentrennung entstandenen
robleme gelangen können, der Wiedergutmachungsauschuß
über Ersuchen ciner der beteiligten Regierungen
inen Schiedsrichter zwecks endgültiger Kntscheidung
nennen wird. In den Nachfolgestaaten wurde entchieden
verlangt, daß die laufenden Altkronen-Vericherungen
in die neue Landeswährung nach dem dort
eltenden Umrechnungsschlüssel umgestellt werden, wosei
die Versicherten wohl bereit waren, die noch lauanden:
Prämien in der neuen Währung zu bezahlen,
ine solche Umstellung war aber davon abhängig, daß
auch die vorhandenen Prämicnreservedeckungswerte in
liese neue Landeswährung mit dem entsprechenden Umechnungsschlüssel
überführbar waren. Nun waren aber
liese regulativmäßigen Prämienreservedeckungswerte für
liese Altkronen-Versicherungen meistenteils im Gebiete
ler heutigen Österreichischen Republik. befindliche
"ronenwerte, welche die Entwertung der österreichischen
‚rone voll mitgemacht haben. Damit fehlten auch «die
/oraussetzungen für eine solche Umstellung. Es gab
‚war auch Deckungswerte, welche sich automatisch in
lie neue Währung verwandelt haben (Barbestände im
veuausland, Polizzendarlehen aus den betreffenden Vericherungsstöcken,
bei einigen Anstalten dort befindliche
jegenschaften und Hypotheken auf dort gelegenen
ijegenschaften). Diese Werte waren aber nur gering und
onnten die Lage im Ganzen nicht ändern. Augenlicklich
sahen sich aber die österreichischen Lebens-‚ersicherungsanstalten,
sollten sie ihr ausländisches
zeschäftsgehbiet nicht von Haus aus verloren und sich
acht sämtlich auf das kleine Gebiet der österreichischen
Aepublik zurückgedrängt sehen, gezwungen, trotz der
ı1och offenen Fragen der Prämienreservedeckung die
sintretenden Versicherungsfälligkeiten in der neuen Ausandswährung
zu berichtigen. Daß hiefür aus dem Inand
Mittel nicht zur Verfügung standen und stehen
sonnten, ist aus den bisherigen Ausführungen ohne
veiteres klar. Für diese Zwecke wurden eben die Pränicneingänge
in der neuen Landeswährung herangezogen:
laß das Gros dieser Prämieneinnahmen für die neu enttehenden
Prämienreserveverbindlichkeiten zurückzutellen
gewesen wäre, darauf konnte einstweilen nicht
Zedacht genommen werden. Die Vrage der Prämieneservedeckung
selbst hlieb nach wie vor offen und
ollte durch die im vorbezeichneten Artikel 215 des
itaatsvertrages von St, Germain vorgesehenen zwischentaatlichen
Verhandlungen in erträglicher Weise geregelt
verden. Diese Regelung ließ aber lange auf sich warten.
"rotzdem schloß aber gerade dieser schwere Schwebeustand
gewisse Möglichkeiten in sich, die Schaffung
‚on Grundlagen für eine Vereinbarung zu erleichtern,
ınd zwar sollte und konnte sich dies nur bei jenen Anıtalten
bemerkbar machen, die sich nicht auf das Abvarten
beschränkten, sondern trotz der ungeklärten
differenzen in der Bedeckungsfrage alles daran setzten,
nren neuvausländischen Versicherungsstock noch zu verrößern.
Die Möglichkeit hiezu bestand insoferne, als
len österreichischen Lebensversicherungsanstalten gerade
n jenen Nachfolgestaaten, in welchen die größten Ööstereichischen
Versicherungsinteressen auf dem Spiele
;tanden, einstweilen keine wesentlichen Hindernisse für
lie Weiterarbeit bereitet wurden. Line solche Weiter-