srund des Reichsgesetzes vom 4. Jänner 19000, RGBI.Nr.4. ichtigungswürdigen Fällen die gesamte Bausumme, durch
Nach den Bestimmungen des $ 8 dieses Reichsgesetzes 3undes- und Landesbeiträge sichergestellt werden, und
leistete der Staat für die Vorflutbeschaffung bei Ent- ind damit die Hauptschwierigkeiten beseitigt, welche sich
vässerungsanlagen, bzw. für die Hauptzuleitungen bei ‘nter den heutigen Kreditverhältnissen speziell der Durch-
Bewässerungsanlagen Beiträge bis zu 40% der Kosten- ührung der großen Meliorationsanlagen entgegenstellen.
jumme und für die Detailentwässerungs-, bzw. Detail- Der Fortschritt der Meliorationstätigkeit war in den
bewässerungsanlagen Beiträge bis zu 30%, der Kosten- ‚Ändern des heutigen Oesterreich vor dem Kriege ein
'umme. Diese allerdings nur für Meliorationsanlagen ehr langsamer. Das auf diesem Gebiete am eifrigsten
zrößeren Umfanges gültigen, staatlichen Beitragsleistungen ätige Land Niederösterreich führte von 1887 bis 1917 nur
waren an die Voraussetzung geknüpft, daß die be- 4.700 ha Entwässerungen und 700 ha Bewässerungen
Teffenden Unternehmen seitens der Länder mindestens turch. In allen Ländern des heutigen Oesterreich sind
m Ausmaße der Hälfte der Staatsbeiträge gefördert or dem Kriege nicht viel mehr als 40.000 ha (darunter
werden und der durch Staats- und Landesunterstützungen };000 ha Moore) melioriert worden. Dieser geringe
licht gedeckte Teil des Baukostenerfordernisses durch mfang der Meliorationstätigkeit vor dem Kriege ist wohl
lie Wassergenossenschaften aufgebracht wird. Zumeist amit zu erklären, daß das geschlossene Wirtschaftsgebiet
wurden die Beiträge der Wassergenossenschaften zu den ler ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie und
Meliorationsanlagen im Darlehenswege beschafft. Die in n1sbesondere die Nähe der landwirtschaftlich hoch-
der Nachkriegszeit unmöglich gewordene Beschaffung roduktiven Gebiete der slawischen und ungarischen
näßig verzinslichher Darlehen — und nur solche kommen änder die Rentabilität vieler Meliorationsprojekte der
ür die bäuerliche Bevölkerung bei derartigen Investitionen sterreichischen Gebirgsländer in Frage stellten und daher
N Betracht — brachten die Meliorationstätigkeit wegen lie Eigentümer selbst großer, meliorationsbedürftiger
Jnaufbringlichkeit der Genossenschaftsbeiträge ins Stocken. 3odenflädhen wegen der auf dem Gebiete der Boden-
Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung, welche roduktion herrschenden Konkurrenz eine Belastung ihrer
Nsbesondere der Erbauung großer Meliorationsanlagen ründe durch Meliorationskosten begreiflicherweise ab-
beizumessen ist, mußte daher dringend an eine Aen- ehnten. Erst das während der Kriegs- und Nachkriegs-
derung des Finanzierungssystemes geschritten werden, eit von einem großen Teile der Bevölkerung so drückend
welche darin gefunden wurde, die Subventionen des :mpfundene Unvermögen des heutigen Oesterreich, sich
Jundes in unverzinsliche Darlehen umzuwandeln und us seiner Bodenproduktion selbst zu ernähren, läßt die
°S hiedurch ohne finanziellen Nachteil für den Bund zu Wirtschaftlichkeit der Meliorationsprojekte des Gebirgs-
"möglichen, einen größeren Anteil der Bausumme zur ındes fast ausnahmslos gegeben erscheinen. Anfangs
Verfügung zu stellen, als dies durch Subventionen dheiterte allerdings die Intensivierung der Meliorations-
Nöglich war. So werden derzeit an Stelle der dreißig- tigkeit vor allem an der schlechten finanziellen Lage
Prozentigen Bundessubvention unverzinsliche Darlehen es Staates, der Länder und der Bevölkerung selbst, wie
bis zu 50% der -Baukostensumme gewährt, wobei die 1icht minder an der unsicheren politischen und wirtschaft-
für die Vorflutarbeiten bei Entwässerungsanlagen und ichen Situation. Die Schwankungen des Geldwertes
für die Hauptzuleitungen bei Bewässerungsanlagen ge- bildeten ein großes Hindernis tür die Einführung des
Währten Darlehensbeträge nur zur Hälfte zurückgezahlt ıuf dem Darlehensprinzipe beruhenden neuen Finan-
Werden müssen. Nachdem auch bereits mehrere Länder vnerungssystemes, da die bäuerlichhe Bevölkerung be-
las gleiche Förderungssystem eingeführt haben, so kann (ürchtete, das heute empfangene, täglich mehr sich ver-
“ümeist der Großteil des Baufonds, ja in besonders berück- nindernde, entwertete Geld seinerzeit in guter Valuta
Tabelle FT: Fintwäsearnnosflächen der Bundesländer
xesamtfläche | Kulturfläche
in Haktaren obne Waldı)
| _- ” | Von der ursprünglich
Bis Ende 1927 | Noch entwässerungsbedürftige Fläche?) ' antwässerungsbedürf-
künstl. entwässerte . tigen Fläche sind
Fläche Sa ] in % schon entwässert:
in Hektaren der Knltnrfläche in 0/
Inndasland
Niederösterreich
Steiermark. .
Tirol
Jberösterreich .
Kärnten...
Salzburg u ®
Burgenland .
Vorarlberg .
Wien
930.119
637.488
264.476
198.205
953.081
715.325
396.719
260.200
27.807
202,920 33.760
370.960 7.500
318,870 3.600
700.720 12.360
453.830 8.100
364.720 3.470
254.230 2.020
160.840 700
14.380 190
110.000
100.000
11.000
120.000
55.000
35.000
60.000
8.000
1.000
9%
15%
20
17%,
12%
10%
24%,
5%
10/7
23%
7%,
25%
9%
18%
9%
3%
8%
1607
NENNE... BE —— nn EA...
zusammen . . . | 8.383.370 ha 4,341.420 ha 71.700 has! 500.000 ha | 119%
1209/.
| Kulturflächen: Äcker, Wiesen, Hutweiden, Alpen, Gärten, Weingärten, 2) Nach amtlichen Schätzungen (genauere Erhebungen nur von Tirol, wo ein
Waldungen: 3,164.680 ha (37.7°, der Gesamtfläche Osterreichs). »Meliorationskataster« vorliegt).
Inproduktive Flächen einschließlich Seen, Sümpfe, Teiche, Flüsse, Bäche, °% Ohne Wald,
Wege und Bauarea: 877.270 ha (10°50/)- 5 Hievon in der Nachkriegszeit: 80.000 ha.