fullscreen: Tote und lebendige Wissenschaft

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die klassisch ausgeprägte Form ständischer Wirtschaftsgestal 
tung ist die mittelalterliche Zunft- und Stadtwirtschaft anzu 
sehen; aber auch die verschiedenen gutsherrlichen Wirtschafts 
formen der ftüheren und späteren Zeiten, ebenso die Kar 
telle, kartellähnlichen Gebilde aller Art, ferner die Gewerk- 
s schäften und Genossenschaften der modernen Wirtschaft, ge- 
l bören hierher. 
Die ständisch gebundene Wirtschaft besteht darin, daß ge 
wisse wirtschaftliche Gruppen mehr oder weniger streng oder 
l lose organisiert sind, wodurch die Gliederung der Gesamt 
wirtschaft eines Volkes in den wicbtigsten Wirtschaftszweigen 
verhältnismäßig festgelegt wird, z. B. die Zunft und Gilde, 
die sog. Hauswirtschaft; wobei aber ein bewegliches Verhältnis 
nach dem Innern sowohl herrscht, z. B. durch Änderungen 
von Technik, Einkauf und Verkauf im inneren Wirtschafts 
plan des Zunft- oder Gutsbetriebes; wie nach untenhin, 
z. B. durch Änderung der Preise, Änderung der dem Ver 
braucher abgegebenen Mengen und Beschaffenheiten der Güter; 
und endlich auch nach oben, nach den übergeordneten Ganz 
heiten hin. 
Die Grundlage ständischer Wirtschaft ist: daß sie sich auf 
Zielgemeinsamkeit im verhältnismäßig kleinen Kreise gründet; 
daß sie sich aber auch in diesem kleinen Kreis wieder abstuft, 
denn sie setzt in ihm nicht vollkommene Zielgleichheit voraus, 
und bewirkt daher keinen Kommunismus im Innern, sondern, 
indem sie, der Wahrheit gemäß, eine nur beziehungsweise Ziel 
gleichheit voraussetzt, eine nur lockere Genossen- 
schaftlichkeit, eine auf gewisse Grundzüge beschränkte 
Gemeinsamkeit der Mittel, also (wenn man schon dieses Wort 
wählen will) einen auch im kleinen Kreise beschränkten und sehr 
bedingten „Kommunismus". Daher kann man die ständische 
Wirtschaft auch „genossenschaftliche Wirtschaft" nennen. — Der 
Beruf aller wirtschaftlichen Körperschaft, Genossenschaft, Ver-
	        
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