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die klassisch ausgeprägte Form ständischer Wirtschaftsgestal
tung ist die mittelalterliche Zunft- und Stadtwirtschaft anzu
sehen; aber auch die verschiedenen gutsherrlichen Wirtschafts
formen der ftüheren und späteren Zeiten, ebenso die Kar
telle, kartellähnlichen Gebilde aller Art, ferner die Gewerk-
s schäften und Genossenschaften der modernen Wirtschaft, ge-
l bören hierher.
Die ständisch gebundene Wirtschaft besteht darin, daß ge
wisse wirtschaftliche Gruppen mehr oder weniger streng oder
l lose organisiert sind, wodurch die Gliederung der Gesamt
wirtschaft eines Volkes in den wicbtigsten Wirtschaftszweigen
verhältnismäßig festgelegt wird, z. B. die Zunft und Gilde,
die sog. Hauswirtschaft; wobei aber ein bewegliches Verhältnis
nach dem Innern sowohl herrscht, z. B. durch Änderungen
von Technik, Einkauf und Verkauf im inneren Wirtschafts
plan des Zunft- oder Gutsbetriebes; wie nach untenhin,
z. B. durch Änderung der Preise, Änderung der dem Ver
braucher abgegebenen Mengen und Beschaffenheiten der Güter;
und endlich auch nach oben, nach den übergeordneten Ganz
heiten hin.
Die Grundlage ständischer Wirtschaft ist: daß sie sich auf
Zielgemeinsamkeit im verhältnismäßig kleinen Kreise gründet;
daß sie sich aber auch in diesem kleinen Kreis wieder abstuft,
denn sie setzt in ihm nicht vollkommene Zielgleichheit voraus,
und bewirkt daher keinen Kommunismus im Innern, sondern,
indem sie, der Wahrheit gemäß, eine nur beziehungsweise Ziel
gleichheit voraussetzt, eine nur lockere Genossen-
schaftlichkeit, eine auf gewisse Grundzüge beschränkte
Gemeinsamkeit der Mittel, also (wenn man schon dieses Wort
wählen will) einen auch im kleinen Kreise beschränkten und sehr
bedingten „Kommunismus". Daher kann man die ständische
Wirtschaft auch „genossenschaftliche Wirtschaft" nennen. — Der
Beruf aller wirtschaftlichen Körperschaft, Genossenschaft, Ver-