Object: Die Nationalökonomie in Frankreich

Entstehung und Organisation des Volkswirtschaft!. Unterrichts etc. 359 
2. Kapitel. 
Entstehung und Organisation des volkswirtschaftlichen Unter 
richts an den Rechtsfakultäten. 
Bis 1878 gab es an den Universitäten in Frankreich so 
gut wie keinen volkswirtschaftlichen Unterricht. Von den groß 
artigen Reformplänen der Unterrichtsminister de Salvandy unter 
der Julimonarchie und Duruy unter dem zweiten Kaiserreich, 
welche die Errichtung eigener staatswissenschaftlicher Fakul 
täten bezweckten, war nur ein bedeutungsloses Bruchstück zur 
Verwirklichung gekommen: ein freier Lehrstuhl für National 
ökonomie an der juristischen Fakultät in Paris (1864), den der 
Titular Batbie nach dem großen Kriege aufgab, wie wir im 
I. Buch gesehen haben, um sich ganz der Politik zu widmen. 
An der juristischen Fakultät in Nancy hielt andererseits der 
liberal-katholische de Metz-Noblat in den siebziger Jahren freie 
volkswirtschaftliche Vorlesungen. Darin erschöpfte sich der 
nationalökonomische Unterricht an den französischen Universi 
täten Diesem trostlosen Zustande wurde durch die Dekrete 
vom 26. März 1877 und 28. November 1878, welche die National 
ökonomie zum obligatorischen Prüfungsgegenstand für das 
juristische Lizentiat erhoben und an jeder der 14 juristischen 
Fakultäten des Landes einen Lehrstuhl für das neue Fach 
schufen, ein Ende gemacht. Die Vorlesung über Volkswirt 
schaftslehre fand im ersten juristischen Studienjahre Platz. Zu 
verdanken war die Reform von 1878 einerseits den Bemühungen 
von Duruy, Carnot, Jules Simon, de Parieu, andererseits dem 
wiederholt geäußerten Verlangen der Volkswirte der liberalen 
Schule, die von ihnen vertretene Wissenschaft möge in den 
staatlichen Universitäten Aufnahme finden. 
i) Daß allerdings an andern Hochschulen des Staates, am Collège de 
France, am Conservatoire des Arts et Métiers, an der landwirtschaftlichen Aka 
demie usw., ferner an der Ecole libre des Sciences politiques die Nationalöko 
nomie schon früher vertreten war, haben wir im I. Buch erfahren. Über die 
Vorgeschichte des Unterrichts in Nationalökonomie an den juristischen Fakul 
täten Frankreichs vergi. Henri Hauser, L’Enseignement des Sciences sociales, 
Paris, 1903, Buch H, p. 89 ff., p. 143 ff.
	        
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