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Deutscher Verband Kaufmännischer Vereine.
Gutachten
in Sachen
Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.
Der Teutsche Verband Kaufmännischer Vereine hält die Sonn
tagsruhe im Handelsgewerbe für notwendig.
1. aus hygienischen Gründen.
Dem die ganze Woche hindurch in meist geschlossenen, den
gesundheitlichen Anforderungen oft wenig entsprechenden, und fast
immer mit schlechter Luft erfüllten Geschäftsräumen Arbeitenden
muß Gelegenheit gegeben sein, in freier frischer Luft Körper und
Geist zu erfrischen und sich von den gehabten Anstrengungen zu
erholen. Dies ist ebenso notwendig, wenn die Beschäftigung, wie
zumeist, eine geistig anstrengende, als wenn sie eine einförmige
und einseitige ist. Die wenige tägliche freie Zeit ist für solche
Erholung aber in keiner Weise ausreichend. Es muß in kurzen
Zwischenzeiten ein voller freier Tag hinzutreten und zwar ein für
alle gleichzeitig und allgemein geltender Ruhetag. Der religiösen
Vorschrift des Ruhetags nach sechs Arbeitstagen liegt zweifellos
ein allgemein und zu allen Zeiten gefühltes Bedürfnis zugrunde.
2. aus sozialen Gründen.
Der scharfe Konkurrenzkampf der Jetztzeit zwingt viele Prinzi
pale zur Ausnützung der vollen Arbeitskraft ihrer Angestellten.