Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Güterverkehr nach den uneingeschränkten Bestimmungen 
des Berner Übereinkommens wieder aufzunehmen. Erst 
im Wege langwieriger Verhandlungen konnte die Wieder- 
aufnahme des internationalen Güterverkehres durch die 
Zinführung sogenannter Umbehandlungstarife, in 
denen die durch die Verhältnisse gebotenen KEin- 
schränkungen des Berner Übereinkommens festgesetzt 
wurden, ermöglicht werden. Im Jahre 1919 wurde der 
Umbehandlungsverkehr mit Italien, Polen und der 
’schechoslovakei aufgenommen. 
Im Jahre 1920 waren die Öst. Bundesbahnen an 7 
1921 „16 
1022 ve 
:923 7 
1024 
[025 ‚6 
1926 , „ 78 
» » 1927  , » » „ 92 
Umbehandlungsverkehren beteiligt. 
Die österreichischen FEisenbahnverwaltungen haben 
sich zugleich auch ohne Unterlaß bemüht, die für die 
Förderung des Güteraustausches so wichtigen inter- 
nationalen Verbandtarife, die durchgehende, gegenüber 
der Abfertigung im Umbehandlungsverkehre verbilligte 
Frachtsätze vorsehen und eine rasche und zuverlässige 
Frachtermittlung den Bahnbenützern ermöglichen. wieder 
neu aufzubauen. 
Verbandgütertarife wurden für folgende Verkehre, an 
denen österreichische Fisenbahnverwaltungen beteiligt 
nd, eingeführt: 
im Jahre 1921 Triest-Österreich, Triest-Tschecho- 
slovakei, Italien-Deutschland; 
m Jahre 1924 Tschechoslovakei-Österreich ; 
im Jahre 1925 Österreichh-Ungarn, Deutschland 
Österreich (Heft I für Süddeutschland); 
im Jahre 1926 Schweden und Norwegen-ltalien, 
Tschechoslovakei-Schweiz (Teil II, Heft I für Zucker), 
5sterreich-Italien (Teil I tarifarische Bestimmungen, 
Teil I A Lebensmittel, Teil IL B Holz und Holz- 
stoff); 
mn Jahre 1927 Österreich-Rumänien, Italien-England 
‘nur Lebensmittel), Österreich-Italien (Teil IC ver- 
schiedene Güter), Deutschland-Österreich (Heft 2 für 
Norddeutschland); 
ım Jahre 1928 Österreich-Italien (Teil ID Blumen 
als Schnellzugsgut), Tschechoslovakei-Schweiz (Teil 
III, Heft 2 für Malz), Triest-Polen, Deutschland 
Ungarn. 
Überdies hat die österreichische Bundesbahnverwal- 
tung durch die Einführung internationaler Expreß- 
zutverkehre eine neue Einrichtung geschaffen, 
die den Fisenbahnbenützern die Möglichkeit bietet, 
Güter bis zu einem gewissen Höchstgewicht, in der 
Regel 100 kg für das Stück, besonders beschleunigt — 
nit Personen- oder Schnellzügen — in bestimmten inter- 
aationalen Verkehrsverbindungen befördern zu lassen. 
Internationale Expreßgutsendungen sind heute bereits 
‚m Verkehre mit Deutschland (auch über die Tschecho- 
slovakei), Ungarn, Italien (auch über Jugoslawien), 
Jugoslawien(auch über Ungarn), Schweiz, Tsche cho- 
slovak'ei und Rumänien zugelassen. 
Im Transitverkehr über Österreich besteht diese Be- 
örderungsart im Verkehre Deutschland-Schweiz, 
Deutschland -Italien, Deutschland-Jugosla- 
vien, Tschecdhoslovakei-Jugoslawien, Deutsch- 
and-Ungarn-Rumänien, Nordstaaten-Mittel- 
suropa-Orient und Schweiz-Tschecoslovakei- 
>olen-Ungarn-Rumänien-Jugoslawien. 
Besonders unangenehm wurde in den ersten Jahren 
ı1ach dem Umsturz: der politischen Verhältnisse auch der 
Vangel von Tarifen für die durchgehende Personen- und 
zepäckbeförderung empfunden, da die Reisenden da- 
lurch gezwungen waren, bei Auslandsreisen in der 
Zrenzstation Fahrkarten für die Weiterreise zu lösen 
ınd ihr Gepäck dort neu aufzugeben. Diesem Übelstande 
:onnte vorerst nur durch die Vermittlung von Reise- 
yüros abgeholfen werden, die zusammenstellbare Fahr- 
heine der einzelnen Länder (Unternehmerfahrscheine) 
‚usgaben. Eine durchgehende Gepäcksabfertigung war 
Jamit aber noch nicht gegeben. Erst durch die Wieder- 
:inführung der internationalen FEisenbahn-Personen- und 
zepäcktarife ist die durchgehende Abfertigung der Reisen- 
len und ihres Reisegepäcks von österreichischen Bahn- 
1öfen nach dem Auslande und umgekehrt, bzw. im 
Transit über Österreich in den wichtigsten Reisestrecken 
vieder ‚möglich geworden. Der Anfang hiezu wurde 
020 im Verkehr mit Deutschland gemacht. 
Mit dem Aufbau des. Fahrplanes und der tarifarischen 
3rundlagen eines unbehinderten zwischenstaatlichen Ver- 
<ehres waren die Vorkehrungen für die verkehrspoliti- 
sche Einordnung des neuen Österreich in seine’ politisch 
ınd wirtschaftlich neu orientierte Umgebung noch nicht 
abgeschlossen. Für den Verkehr mit den Nachfolgestaaten 
und nadı Einverleibung des Burgenlandes auch mit 
Ungarn mußten vorerst neue Grenz- und Über- 
zangsstationen — 38 an der Zahl — geschaffen wer- 
len. Finer grundlegenden Neuordnung bedurfte auch 
Jer Austausch von Wagen im internationalen Verkehr. 
7rst Ende 1920 hat die Europäische Wagenbeistellungs- 
zonferenz den Übergang und Austausch von Personen- 
Entwichlung des Prsonenwagenstandes 
7922 bis TIEF. 
n 
s 
= 
ni 
> 
S 
® 
m 
w 
A 
ü 
X 
® 
0 
Pe 
a 
N 
® 
N 
I 
x 
$ 
O8 
a 
3 
* 
WM 
04 
'1000 
900 
5000 
vg900 
1000 
1000 
1090 
17C
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.