Güterverkehr nach den uneingeschränkten Bestimmungen
des Berner Übereinkommens wieder aufzunehmen. Erst
im Wege langwieriger Verhandlungen konnte die Wieder-
aufnahme des internationalen Güterverkehres durch die
Zinführung sogenannter Umbehandlungstarife, in
denen die durch die Verhältnisse gebotenen KEin-
schränkungen des Berner Übereinkommens festgesetzt
wurden, ermöglicht werden. Im Jahre 1919 wurde der
Umbehandlungsverkehr mit Italien, Polen und der
’schechoslovakei aufgenommen.
Im Jahre 1920 waren die Öst. Bundesbahnen an 7
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Umbehandlungsverkehren beteiligt.
Die österreichischen FEisenbahnverwaltungen haben
sich zugleich auch ohne Unterlaß bemüht, die für die
Förderung des Güteraustausches so wichtigen inter-
nationalen Verbandtarife, die durchgehende, gegenüber
der Abfertigung im Umbehandlungsverkehre verbilligte
Frachtsätze vorsehen und eine rasche und zuverlässige
Frachtermittlung den Bahnbenützern ermöglichen. wieder
neu aufzubauen.
Verbandgütertarife wurden für folgende Verkehre, an
denen österreichische Fisenbahnverwaltungen beteiligt
nd, eingeführt:
im Jahre 1921 Triest-Österreich, Triest-Tschecho-
slovakei, Italien-Deutschland;
m Jahre 1924 Tschechoslovakei-Österreich ;
im Jahre 1925 Österreichh-Ungarn, Deutschland
Österreich (Heft I für Süddeutschland);
im Jahre 1926 Schweden und Norwegen-ltalien,
Tschechoslovakei-Schweiz (Teil II, Heft I für Zucker),
5sterreich-Italien (Teil I tarifarische Bestimmungen,
Teil I A Lebensmittel, Teil IL B Holz und Holz-
stoff);
mn Jahre 1927 Österreich-Rumänien, Italien-England
‘nur Lebensmittel), Österreich-Italien (Teil IC ver-
schiedene Güter), Deutschland-Österreich (Heft 2 für
Norddeutschland);
ım Jahre 1928 Österreich-Italien (Teil ID Blumen
als Schnellzugsgut), Tschechoslovakei-Schweiz (Teil
III, Heft 2 für Malz), Triest-Polen, Deutschland
Ungarn.
Überdies hat die österreichische Bundesbahnverwal-
tung durch die Einführung internationaler Expreß-
zutverkehre eine neue Einrichtung geschaffen,
die den Fisenbahnbenützern die Möglichkeit bietet,
Güter bis zu einem gewissen Höchstgewicht, in der
Regel 100 kg für das Stück, besonders beschleunigt —
nit Personen- oder Schnellzügen — in bestimmten inter-
aationalen Verkehrsverbindungen befördern zu lassen.
Internationale Expreßgutsendungen sind heute bereits
‚m Verkehre mit Deutschland (auch über die Tschecho-
slovakei), Ungarn, Italien (auch über Jugoslawien),
Jugoslawien(auch über Ungarn), Schweiz, Tsche cho-
slovak'ei und Rumänien zugelassen.
Im Transitverkehr über Österreich besteht diese Be-
örderungsart im Verkehre Deutschland-Schweiz,
Deutschland -Italien, Deutschland-Jugosla-
vien, Tschecdhoslovakei-Jugoslawien, Deutsch-
and-Ungarn-Rumänien, Nordstaaten-Mittel-
suropa-Orient und Schweiz-Tschecoslovakei-
>olen-Ungarn-Rumänien-Jugoslawien.
Besonders unangenehm wurde in den ersten Jahren
ı1ach dem Umsturz: der politischen Verhältnisse auch der
Vangel von Tarifen für die durchgehende Personen- und
zepäckbeförderung empfunden, da die Reisenden da-
lurch gezwungen waren, bei Auslandsreisen in der
Zrenzstation Fahrkarten für die Weiterreise zu lösen
ınd ihr Gepäck dort neu aufzugeben. Diesem Übelstande
:onnte vorerst nur durch die Vermittlung von Reise-
yüros abgeholfen werden, die zusammenstellbare Fahr-
heine der einzelnen Länder (Unternehmerfahrscheine)
‚usgaben. Eine durchgehende Gepäcksabfertigung war
Jamit aber noch nicht gegeben. Erst durch die Wieder-
:inführung der internationalen FEisenbahn-Personen- und
zepäcktarife ist die durchgehende Abfertigung der Reisen-
len und ihres Reisegepäcks von österreichischen Bahn-
1öfen nach dem Auslande und umgekehrt, bzw. im
Transit über Österreich in den wichtigsten Reisestrecken
vieder ‚möglich geworden. Der Anfang hiezu wurde
020 im Verkehr mit Deutschland gemacht.
Mit dem Aufbau des. Fahrplanes und der tarifarischen
3rundlagen eines unbehinderten zwischenstaatlichen Ver-
<ehres waren die Vorkehrungen für die verkehrspoliti-
sche Einordnung des neuen Österreich in seine’ politisch
ınd wirtschaftlich neu orientierte Umgebung noch nicht
abgeschlossen. Für den Verkehr mit den Nachfolgestaaten
und nadı Einverleibung des Burgenlandes auch mit
Ungarn mußten vorerst neue Grenz- und Über-
zangsstationen — 38 an der Zahl — geschaffen wer-
len. Finer grundlegenden Neuordnung bedurfte auch
Jer Austausch von Wagen im internationalen Verkehr.
7rst Ende 1920 hat die Europäische Wagenbeistellungs-
zonferenz den Übergang und Austausch von Personen-
Entwichlung des Prsonenwagenstandes
7922 bis TIEF.
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