Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

tarifarischer Beziehung und die Schaffung 
eines gemeinsamen Wagenparkes die Grund- 
Dedingungen seien, um mit erschwinglichen Mitteln 
und Aussicht auf einen wirtschaftlichen Erfolg die 
FElektrifizierung durchzuführen. Die KElektrifizierung 
aber war die Voraussetzung für einen, raschen und 
dichten Verkehr, der einzig den Verkehrsbedürfnissen 
der Bevölkerung gerecht werden konnte. Trotzdem 
mußte man sich von Anfang an darüber im klaren 
sein, daß die KElektrifizierung der Stadtbahn: mit 
Straßenbahnbetriebsmitteln unter Schaffung eines ge- 
neinsamen Wagenparkes mit den Straßenbahnen kei- 
ne endgültige Lösung des Stadtbahnproblems 
bedeutet, wohl aber unter den gegebenen Verhält- 
lie Gemeinde Wien und die bezüglichen Gesetze, 
die der Bund und die Länder Niederösterreich und 
Wien erließen (L. G. für Wien v. 20. I2. 1023, 
B. 6. v. 11. I. 19024, L. G.£ N. Ö. v. 21. I. 1924). 
bilden die Grundlage des Übereinkommens, 
welches sodann zwischen der Gemeinde Wien und 
dem Bunde hinsichtlich der Übernahme der Stadt- 
bahn durch die Gemeinde abgeschlossen wurde. Sonach 
wurde die Wiener Stadtbahn zur Betriebführung auf 
Rechnung der Gemeinde Wien dieser überlassen, mit 
der Verpflichtung, diese Linien aus Gemeindemitteln 
zu elektrifizieren. 
Die Übergabe und die Elektrifizierung der Stadt- 
bahnlinien erfolgte abschnittweise, und war mit 20. Ok- 
Bahnsteig in Hütteldorf, Ankunfiseite 
nissen die einzige in finanzieller Hinsicht mögliche, 
um die Stadtbahn rasch: zum Leben zu erwecken. 
Damit ist einer künftigen Änderung des Betriebes 
bei weiterem Wachstum der Stadt und "entsprechen- 
der Entwicklung des Verkehres nicht vorgegriffen. 
Die Elektrifizierung der Stadtbahn unter Verwendung 
von Straßenbahnwagen, die jederzeit wieder aus dem 
Stadtbahnnetz zurückgezogen‘ werden können, und 
unter Einbau einer selbsttätigen, auch für den elek- 
irischen Vollbahnverkehr geeigneten Signalanlage gibt 
vielmehr alle Zukunftsmöglichkeiten frei, sei es für 
die Einrichtung eines elektrischen Vollbahn- 
verkehres, sei es für einen engeren Zusammen- 
schluß der Stadtbahn mit späteren Untergrundbahnen. 
Ende August 1923 stellte die Gemeinde Wien den 
Antrag auf Übernahme des Stadtbahnbetriebes durch 
(ober 1925 beendet. In Hütteldorf und Heiligen- 
stadt, wo bishin der Übergang auf die Bundesbahn 
stattfand, wurde eine Trennung vom Bundesbahnge- 
leise vollzogen und eigene Betriebsbahnhöfe 
mit Schleifenanlagen und Wagenhallen er- 
richtet, in Michelbeuern wurde ein weiterer 
Betriebsbahnhof mit Wagenhallen errichtet. 
Zwischen den Haltestellen Hietzing und Braun- 
zschweiggasse wurde eine Umkehranlage vor- 
gesehen und die Verbindung mit dem Straßen- 
bahngeleise wurde bei der Haltestelle Gum- 
pendorferstraße und im Bereiche des Betriebs- 
bahnhofes Michelbeuern hergestellt. Die Anlagen 
in Hütteldorf und Heiligenstadt sind für einen 
Massenübergangsverkehr zwischen Stadtbahn 
und Bundesbahn ausgestaltet. Die Fahrstromleitung
	        
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