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wenn höhere als die Mindestbeiträge von den Versicherten
ausgerichtet werden.
2 In der portugiesischen Volkskrankenversicherung be-
- stehen die Einnahmen der Versicherungsträger ats Bei-
n trägen der bezugsberechtigten Versicherten und aus einer
' besonderen Versicherungssteuer, die von jenen Inwohnern
zu entrichten ist, die infolge ihres höheren Einkommens
nicht versicherungspflichtig sind.
Die Versicherungsbeiträge belasten zur Gänze die
Unternehmungen in Russland, wohingegen nach dem
A rumänischen Gesetz vom Jahr 1912 die Kranken-
versicherungsbeiträge ausschliesslich von den Versicherten
getragen werden.
Die Versicherten tragen zu den Kosten der Versicherung
E in allen freiwilligen und in allen obligatorischen Ver-
n sicherungssystemen mit Ausnahme des russischen bei.
Die Arbeitgeber sind in allen obligatorischen Kranken-
versicherungssystemen mit Ausnahme des rumänischen
beitragspflichtig. Die finanzielle Mitwirkung des Staates
ist erheblich in der freiwilligen‘ Krankenversicherung,
aber nicht allgemein in der Pflichtversicherung. "Trotz
dieser bedeutenden Unterschiede erscheint es nicht aus-
geschlossen, zu einer grundsätzlichen Einigung über die
d Kostenverteilung zu gelangen. Aus diesem Grunde erlau-
N ben wir uns, den Regierungen folgende Fragen zu stellen :
N.
Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommensentwurf
g die Aufbringung der Mittel zu regeln hätte ? In welchem
n Verhältnis haben bejahendenfalls Ihrer Ansicht nach zu
; den Kosten der Krankenversicherung
J
a a) die Versicherten ;
© b) deren Arbeitgeber ;
c) der Staat oder sonstige Gebietskörperschaften be
zutragen ?