(ahrt sowie der Donauländer seit den Jahren 1920
and 1921 trotz so mancher noch offener Wünsche
doch einen glücklichen und merkbaren Fort-
schritt zu verzeichnen habe.
Ferner hat im Auftrage des Kongresses der Inter-
aationalen Handelskammer, der auf seiner Stock-
iolmer Tagung im Jahre 1027 gewisse Donaufragen
erörterte, im gleichen Jahre Mr. Sandemann Allen
die Donau bereist, um mit den am Donauverkehre
nteressierten Schiffahrtsunternehmungen sowie den
Regierungen der Donauuferstaaten in den gedachten
Fragen Fühlung zu nehmen. Auch er kann auf höchst
wertvolle Erfolge zurückblicken.
Das Volk und die Regierung Österreichs selbst
haben den geänderten Verhältnissen auf dem Gebiete
der Donauschiffahrt Rechnung getragen. So hat der
Nationalrat in Erkenntnis der Notwendigkeit einer
Neuregelung des in vielen Belangen lückenhaften
oder längst überholten Binnenschiffahrtsrechtes im Jahre
[927 zunächst das Schiffahrtspolizeigesetz beschlossen
and hiedurch eine verfassungsmäßige Grundlage für
die Erlassung gewisser Vorschriften über die Binnen-
schiffahrt geschaffen. Sodann ist die von der Inter-
nationalen Donaukommission beschlossene Schiffahrts-
oolizeiordnung für die Donau im Wege einer Mini-
sterialverordnung mit I. November 1927 für Öster-
veich in Kraft gesetzt worden. Die Folgezeit brachte
eine Reihe weiterer österreichischer Ministerialverord-
aungen. Schließlich ist das von der Pariser Staatenkon-
ferenz beschlossene Übereinkommen über die Eichung
der Binnenschiffe durch Österreich ratifiziert worden.
Behufs seiner Durchführung wurde im Wege einer
Ministerialverordnung eine österreichische Eichordnung
für Binnenschiffe erlassen und im Zusammenhange
damit auch die veraltete Vorschrift über die Führung
der hölzernen Donauruderschiffe durch eine neue
ersetzt. Die Neuregelung einer nicht unbeträchtlichen
Die „Steiermark” (Motorschoner der „Vega”) auf der Fahrt
„Donau” (Schraubenmotorschiff der „Vega”) beim Laden von
Mais in einem Ostseehafen
Anzahl anderer, mit dem Donauverkehre oder mit
lem Binnenschiffahrtsverkehre im allgemeinen zu-
;jammenhängender Rechtsverhältnisse, darunter auch
olcher, die über den Schiffahrtsbetrieb im engeren
3inne hinausgehen und die Stellung der Binnenschiff-
ahrt im Wirtschaftsleben berühren, ist für die
1ähere Zukunft in Aussicht genommen.
Möge es gelingen, mit Hilfe all dieser Bestrebungen
lie hoffnungsreichen Ansätze einer Wiederbelebung
les Donauverkehres auf seinen neuen Grundlagen
zur weiteren Entwicklung zu bringen und der Donau,
zumal dann, wenn einst der geplante Ausbau der
aatürlichen und künstlichen, an das Donaunetz an-
schließenden Wasserstraßen zur Wirklichkeit geworden
sein wird, jene Stellung zu geben, die ihr durch die
zeographischen Verhältnisse vorbestimmt ist, nämlich
lie eines Mittlers zwischen dem Wirtschaftsleben im
Westen und im Osten Furopas, vielleicht dereinst
auch zwischen Europa und dem Orient, und möge
auch die österreichische Donauschiffahrt hiebei den
ihr gebührenden Platz an der‘ Sonne finden! .
Neben dieser naturgemäß an erster Stelle zu reihen-
den Donauyschiffahrt spielt auch der Schiffahrts-
verkehr auf den österreichischen Alpen-
seen einschließlich des Neusiedlersees eine ge-
wisse, wenn auch verhältnismäßig bescheidene Rolle,
Die Bedeutung der Schiffahrtsunternehmungen auf
diesen Seen liegt zunächst meist auf verkehrspoliti-
schem Gebiete, wegen der durch sie hergestellten Ver-
bindung mit Eisenbahnlinien, oft auch deshalb, weil
sie ein an sich notwendiges Verkehrsmittel in bahn-
armen Gegenden bedeuten. Anderseits aber besitzen
unsere Binnenseen auch durch ihre landschaftliche
Schönheit wie durch die gebotene Gelegenheit zu
Bade- und Wassersvort aller Art eine nicht geringe
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