Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

(ahrt sowie der Donauländer seit den Jahren 1920 
and 1921 trotz so mancher noch offener Wünsche 
doch einen glücklichen und merkbaren Fort- 
schritt zu verzeichnen habe. 
Ferner hat im Auftrage des Kongresses der Inter- 
aationalen Handelskammer, der auf seiner Stock- 
iolmer Tagung im Jahre 1027 gewisse Donaufragen 
erörterte, im gleichen Jahre Mr. Sandemann Allen 
die Donau bereist, um mit den am Donauverkehre 
nteressierten Schiffahrtsunternehmungen sowie den 
Regierungen der Donauuferstaaten in den gedachten 
Fragen Fühlung zu nehmen. Auch er kann auf höchst 
wertvolle Erfolge zurückblicken. 
Das Volk und die Regierung Österreichs selbst 
haben den geänderten Verhältnissen auf dem Gebiete 
der Donauschiffahrt Rechnung getragen. So hat der 
Nationalrat in Erkenntnis der Notwendigkeit einer 
Neuregelung des in vielen Belangen lückenhaften 
oder längst überholten Binnenschiffahrtsrechtes im Jahre 
[927 zunächst das Schiffahrtspolizeigesetz beschlossen 
and hiedurch eine verfassungsmäßige Grundlage für 
die Erlassung gewisser Vorschriften über die Binnen- 
schiffahrt geschaffen. Sodann ist die von der Inter- 
nationalen Donaukommission beschlossene Schiffahrts- 
oolizeiordnung für die Donau im Wege einer Mini- 
sterialverordnung mit I. November 1927 für Öster- 
veich in Kraft gesetzt worden. Die Folgezeit brachte 
eine Reihe weiterer österreichischer Ministerialverord- 
aungen. Schließlich ist das von der Pariser Staatenkon- 
ferenz beschlossene Übereinkommen über die Eichung 
der Binnenschiffe durch Österreich ratifiziert worden. 
Behufs seiner Durchführung wurde im Wege einer 
Ministerialverordnung eine österreichische Eichordnung 
für Binnenschiffe erlassen und im Zusammenhange 
damit auch die veraltete Vorschrift über die Führung 
der hölzernen Donauruderschiffe durch eine neue 
ersetzt. Die Neuregelung einer nicht unbeträchtlichen 
Die „Steiermark” (Motorschoner der „Vega”) auf der Fahrt 
„Donau” (Schraubenmotorschiff der „Vega”) beim Laden von 
Mais in einem Ostseehafen 
Anzahl anderer, mit dem Donauverkehre oder mit 
lem Binnenschiffahrtsverkehre im allgemeinen zu- 
;jammenhängender Rechtsverhältnisse, darunter auch 
olcher, die über den Schiffahrtsbetrieb im engeren 
3inne hinausgehen und die Stellung der Binnenschiff- 
ahrt im Wirtschaftsleben berühren, ist für die 
1ähere Zukunft in Aussicht genommen. 
Möge es gelingen, mit Hilfe all dieser Bestrebungen 
lie hoffnungsreichen Ansätze einer Wiederbelebung 
les Donauverkehres auf seinen neuen Grundlagen 
zur weiteren Entwicklung zu bringen und der Donau, 
zumal dann, wenn einst der geplante Ausbau der 
aatürlichen und künstlichen, an das Donaunetz an- 
schließenden Wasserstraßen zur Wirklichkeit geworden 
sein wird, jene Stellung zu geben, die ihr durch die 
zeographischen Verhältnisse vorbestimmt ist, nämlich 
lie eines Mittlers zwischen dem Wirtschaftsleben im 
Westen und im Osten Furopas, vielleicht dereinst 
auch zwischen Europa und dem Orient, und möge 
auch die österreichische Donauschiffahrt hiebei den 
ihr gebührenden Platz an der‘ Sonne finden! . 
Neben dieser naturgemäß an erster Stelle zu reihen- 
den Donauyschiffahrt spielt auch der Schiffahrts- 
verkehr auf den österreichischen Alpen- 
seen einschließlich des Neusiedlersees eine ge- 
wisse, wenn auch verhältnismäßig bescheidene Rolle, 
Die Bedeutung der Schiffahrtsunternehmungen auf 
diesen Seen liegt zunächst meist auf verkehrspoliti- 
schem Gebiete, wegen der durch sie hergestellten Ver- 
bindung mit Eisenbahnlinien, oft auch deshalb, weil 
sie ein an sich notwendiges Verkehrsmittel in bahn- 
armen Gegenden bedeuten. Anderseits aber besitzen 
unsere Binnenseen auch durch ihre landschaftliche 
Schönheit wie durch die gebotene Gelegenheit zu 
Bade- und Wassersvort aller Art eine nicht geringe 
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