fullscreen: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

106 
Die Verstaatlichung der Bergwerke. 
li: j 
Konvertierungen der ausgegebenen Rentenpapiere nicht 
zurückzuschrecken, wenn der Zinsfuß allgemein gesunken 
ist. Es wird genau so sein, wie bei den Rentenpapie ren, 
die auf verstaatlichte Eisenbahnen lauten. Auch hier er- 
.scheint es in Erwartung des fallenden Zinsfußes verständig, 
mit der Amortisation noch etwas zu warten; vielleicht werden 
die Kapitalisten eine neue Zinsfußermäßigung nicht gar zu 
übel vermerken. Daß die Kapitalien sich in das Ausland 
begeben würden, also eine Kündigung der Papiere bei 
weiter, sinkendem Zinsfüße bevorstände, ist nicht zu er 
warten. 
Also über die Tragweite der Einanzoperation brauchte 
niemand sich Sorge zu machen. Abgesehen von dem niedrigen 
Stande der Kurswerte liegt in der Verstaatlichung der Gruben 
insofern, als sie auf den Zinsfuß drücken wird, eine 
gute Gewähr einer für die Nationalkasse ungefährlichen 
Transaktion. Wie groß die zum Ankauf nötige Summe 
sein muß, entzieht sich genauer Schätzung. Während Herr 
von Fürstenberg-Packisch glaubt, mit der Summe von 1125 
Millionen Mark auskommen zu können, halten andere den 
Betrag für viel zu gering. Unseres Erachtens kann 
es auf die Höhe der erforderlichen Ankaufskapitalien gar 
nicht ankommen. Wartet die Nation, bevor sie ihre Offerten 
macht, bis eine allgemeine De route eingetreten ist, so wird 
sie ein gutes Geschäft machen. Wir sagen Offerten, und 
haben dabei den Weg gütlicher Vereinbarung im Auge, 
wie er mit den Eigentümern der Bahnen seiner Zeit ein 
geschlagen wurde, und hoffen, daß dieser Weg auch hier 
zum Ziele führen kann. Freilich waren die privaten Eisen 
bahnverwaltungen nicht so organisiert, als es jetzt die Gruben 
besitzer sind. Vielleicht werden sie gütliche Anerbietungen 
stolz abweisen. Nun, in diesem Fall wird man mit ihnen kein 
langes Federlesen machen: Der Staatsgedanke drängt mit 
Notwendigkeit dazu, die Bergwerke zu expropriieren.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.