Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

wählt. Am 4. Februar 1926 wurde das Landes- 
Verfassungsgesetz. beschlossen, das mit den am 
23. Dezember 1026 beschlossenen Abänderungen 
gegenwärtig in Kraft steht. Durch das Landes-Ver- 
jassungsgesetz wurde die Zahl der Mitglieder des 
Landtages auf 50, die Zahl der Regierungsmitglieder 
auf O beschränkt. Durch die Landes-Verfassungs- 
novelle wurden die Bestimmungen der Landesver- 
fassung, betreffend die Errichtung eines eigenen Kon- 
‚rollamtes ausgeschaltet, so daß die Gebarung des 
Landes zur Gänze der Kontrolle des Obersten Rech- 
nungshofes unterstellt ist. 
Nach den Wahlen des Jahres 1023 wurde die 
Landesregierung auch in Steiermark nach einem Pro- 
Jorzsystem bestellt. 
Die Kontinuität in der Führung der Regierung fand 
im Frühjahr 1926 durch die Bestellung des Landes- 
hauptmannes Dr. Rintelen im Kabinett Ramek eine 
Unterbrechung. An seiner Stelle wurde Dechant 
Prisching und nach dessen Rücktritt im Herbst 1926 
der frühere Finanzminister Prof. Dr. Alfred Gürtler 
zum Landeshauptmann gewählt. Nach den Wahlen 
des Jahres 1927 wurde der Abgeordnete Ing. Paul 
zum Landeshauptmann gewählt, der bis zum April 
1928, bis zur Rückkehr Prof. Dr. Anton Rintelens, 
ıandeshauptmann blieb. Bei den in der Zwischenzeit, 
m Frühjahr 1927, stattgefundenen Neuwahlen in den 
Landtag — es war die dritte Landtagsperiode — wurden 
24 Mitglieder der Einheitsliste, 9 des Landbundes für 
Oesterreich, 21 der Sozialdemokraten und 2 des Ude- 
Verbandes gewählt. Als Landeshauptmann fungiert 
laher gegenwärtig Prof. Dr. Anton Rintelen 
‘Christlichsoziale Partei), als Landesfinanzreferent 
Landesrat Winkler (Landbund), der bereits seit dem 
Jahre 1020 das Referat über die Landesbahnen 
Landesrat Ing. Franz Winkler, Landesfinanzreferent 
‚owie einen Teil des Lan deskulturreferates der 
Landesregierung inne hat und beide Referate neben 
lem nach den Wahlen von 10927 übernommenen 
Finanzreferat weiter führt. 
Gesundheitspflege und soziale Fürsorge. 
Während vor zehn Jahren nodı der Begriff „Fürsorge” 
‚ahezu unbekannt war und nur die kärgliche Armen- 
‚Alege in den eng umschriebenen Grenzen den Hilflosen 
las zum Leben Unentbehrliche sicherte, gelangte im 
‚aufe der letzten zehn Jahre endlich der Fürsorge- 
‚edanke immer mehr und mehr zum Durchbruche. Der 
srste Schritt auf diesem Weg war wohl die Errichtung des 
vandesjugendamtes, welchem nicht nur die Be- 
‚orgung der Jugendf ürsorgeagenden der Landesverwaltung, 
‚sondern auch die Ausgestaltung und Organisierung der 
jugendfürsorge im ganzen Lande obliegt. In rascher 
"olge wurde an die Organisation von Gemeinde- und 
Zezirksjugendämtern, der Landesberufsvormundschaft, der 
Ziehkinderaufsicht sowie der Kinderarbeitsaufsicht ge- 
schritten, so daß im Lande Steiermark heute 19 Ge- 
neinden (Bezirks-) Jugendämter, 53 Amtsstellen der 
i,andesberufsvormundschaft und 406 Ziehkinder- (zu- 
gleich Kinderarbeitsaufsichtsstellen) bestehen. Hand in 
Hand mit diesen Maßnahmen (Verordnung zum Schutze 
der heranwachsenden Jugend vor Verwahrlosung) ging aber 
die Frrichtung von Erziehu ngsanstalten, in denen 
nach heilpädagogischen Grundsätzen vorgegangen wird. 
So entstand aus der ehemaligen Korrigendenabteilung 
der Landes-Zwangsarbeits- und Besserungsanstalt in 
\lessendorf die LandesfürsorgeerziehungSs- 
anstalt „Lichtenhof” mit Lehrwerkstätten für 
männliche Jugendliche und das Landesjugendheim 
in Hartberg, in dem eine eigene Volksschule unter- 
gebracht ist, für schulpflichtige Knaben. Derzeit befinden 
sich in Lichtenhof 50 und in Hartberg 110 Zöglinge. 
Von ganz besonderer Bedeutung war auch die Ein- 
richtung des Landesschutzkinderwesens in Steiermark 
\ andeshauptmann Professor Dr. Anton Rintelen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.