wählt. Am 4. Februar 1926 wurde das Landes-Verfassungsgesetz.
beschlossen, das mit den am
23. Dezember 1026 beschlossenen Abänderungen
gegenwärtig in Kraft steht. Durch das Landes-Verjassungsgesetz
wurde die Zahl der Mitglieder des
Landtages auf 50, die Zahl der Regierungsmitglieder
auf O beschränkt. Durch die Landes-Verfassungsnovelle
wurden die Bestimmungen der Landesverfassung,
betreffend die Errichtung eines eigenen Kon-‚rollamtes
ausgeschaltet, so daß die Gebarung des
Landes zur Gänze der Kontrolle des Obersten Rechnungshofes
unterstellt ist.
Nach den Wahlen des Jahres 1023 wurde die
Landesregierung auch in Steiermark nach einem Pro-Jorzsystem
bestellt.
Die Kontinuität in der Führung der Regierung fand
im Frühjahr 1926 durch die Bestellung des Landeshauptmannes
Dr. Rintelen im Kabinett Ramek eine
Unterbrechung. An seiner Stelle wurde Dechant
Prisching und nach dessen Rücktritt im Herbst 1926
der frühere Finanzminister Prof. Dr. Alfred Gürtler
zum Landeshauptmann gewählt. Nach den Wahlen
des Jahres 1927 wurde der Abgeordnete Ing. Paul
zum Landeshauptmann gewählt, der bis zum April
1928, bis zur Rückkehr Prof. Dr. Anton Rintelens,
ıandeshauptmann blieb. Bei den in der Zwischenzeit,
m Frühjahr 1927, stattgefundenen Neuwahlen in den
Landtag — es war die dritte Landtagsperiode — wurden
24 Mitglieder der Einheitsliste, 9 des Landbundes für
Oesterreich, 21 der Sozialdemokraten und 2 des Ude-Verbandes
gewählt. Als Landeshauptmann fungiert
laher gegenwärtig Prof. Dr. Anton Rintelen
‘Christlichsoziale Partei), als Landesfinanzreferent
Landesrat Winkler (Landbund), der bereits seit dem
Jahre 1020 das Referat über die Landesbahnen
Landesrat Ing. Franz Winkler, Landesfinanzreferent
‚owie einen Teil des Lan deskulturreferates der
Landesregierung inne hat und beide Referate neben
lem nach den Wahlen von 10927 übernommenen
Finanzreferat weiter führt.
Gesundheitspflege und soziale Fürsorge.
Während vor zehn Jahren nodı der Begriff „Fürsorge”
‚ahezu unbekannt war und nur die kärgliche Armen-‚Alege
in den eng umschriebenen Grenzen den Hilflosen
las zum Leben Unentbehrliche sicherte, gelangte im
‚aufe der letzten zehn Jahre endlich der Fürsorge-‚edanke
immer mehr und mehr zum Durchbruche. Der
srste Schritt auf diesem Weg war wohl die Errichtung des
vandesjugendamtes, welchem nicht nur die Be-‚orgung
der Jugendf ürsorgeagenden der Landesverwaltung,
‚sondern auch die Ausgestaltung und Organisierung der
jugendfürsorge im ganzen Lande obliegt. In rascher
"olge wurde an die Organisation von Gemeinde- und
Zezirksjugendämtern, der Landesberufsvormundschaft, der
Ziehkinderaufsicht sowie der Kinderarbeitsaufsicht geschritten,
so daß im Lande Steiermark heute 19 Geneinden
(Bezirks-) Jugendämter, 53 Amtsstellen der
i,andesberufsvormundschaft und 406 Ziehkinder- (zugleich
Kinderarbeitsaufsichtsstellen) bestehen. Hand in
Hand mit diesen Maßnahmen (Verordnung zum Schutze
der heranwachsenden Jugend vor Verwahrlosung) ging aber
die Frrichtung von Erziehu ngsanstalten, in denen
nach heilpädagogischen Grundsätzen vorgegangen wird.
So entstand aus der ehemaligen Korrigendenabteilung
der Landes-Zwangsarbeits- und Besserungsanstalt in
\lessendorf die LandesfürsorgeerziehungSsanstalt
„Lichtenhof” mit Lehrwerkstätten für
männliche Jugendliche und das Landesjugendheim
in Hartberg, in dem eine eigene Volksschule untergebracht
ist, für schulpflichtige Knaben. Derzeit befinden
sich in Lichtenhof 50 und in Hartberg 110 Zöglinge.
Von ganz besonderer Bedeutung war auch die Einrichtung
des Landesschutzkinderwesens in Steiermark
\ andeshauptmann Professor Dr. Anton Rintelen