Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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ERSTER TEIL 
Der Arbeitsminister kann ausserdem von der Versicherung ausnehmen : 
1. vorübergehende Betriebe (Art. 10); 
2. Betriebe, in denen mehr als 200 Lohnarbeiter beschäftigt sind, sich 
aber wegen ihrer isolierten Lage mit einem andern Unternehmen zur 
gemeinsamen. Errichtung einer Krankenkasse nicht zusammenschliessen 
können (Art. 11)1; 
3. öffentliche Beamte, die den Leistungen der Versicherung gleichwertige 
Leistungen erhalten. 
Das Gesetz enthält keine Vorschrift über die Pflichtversicherung der 
Heimarbeiter oder der Selbständigen. Es sieht auch freiwillige Versicherung 
nicht vor. 
LITAUEN 
PFLICHTVERSICHERUNG 
Der Kreis der Versicherten 
Das litauische Gesetz vom 9. Dezember 1925 mit seiner Abänderung 
vom 28. September 1926 unterstellt der Pflichtversicherung ohne Unter- 
schied des Geschlechts oder Alters alle Arbeiter und Angestellten im Dienste 
des Staates, der Gemeindebehörden oder Privater ($ 12). 
Lehrlinge, die kein Entgelt erhalten, sind den Lohnarbeitern gleich- 
gestellt und werden so behandelt, als ob sie unter die letzte Lohnklasse 
fielen ($ 97). 
Ausschluss und Befreiung von der Versicherung 
Folgende Gruppen von Arbeitern sind von der Pflichtversicherung 
ausgeschlossen: . 
1. die landwirtschaftlichen Arbeiter ; 
2. die durch das Gesetz über die Ruhegehälter und Unterstützungen 
der Staatsbediensteten sichergestellten Personen ; 
3. Gelegenheitsarbeiter, deren Arbeitsvertrag sich auf weniger als einen 
Monat erstreckt ($ 13, 1); 
4. Personen, deren monatlicher Lohn 400 Litas übersteigt ($ 13, 2) ; 
5. Arbeiter, die wirtschaftlich unabhängig sind. 
FREIWILLIGE VERSICHERUNG 
Das litauische Gesetz unterscheidet eine freiwillige Versicherung und 
sine freie Versicherung. 
a) Freiwillige Versicherung. — Diese Form der Versicherung steht nur 
den landwirtschaftlichen Arbeitern offen. Ihre Arbeitgeber müssen gegebe- 
nenfalls die gleichen Beiträge entrichten und dieselben Verpflichtungen 
erfüllen wie die Arbeitgeber pflichtversicherter Lohnarbeiter ($ 14). 
b) Freie Versicherung. — Die freie Versicherung steht allen von der 
Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung ausgeschlossenen 
Personen offen, die nicht älter als 50 Jahre und nicht mit einem Leiden 
behaftet sind, das ihre Krankheitsfälligkeit erhöhen kann ($ 15). 
Sie können sich nur für einen 6.000 Litas im Jahr nicht übersteigenden 
Betrag versichern, der sich um 1.000 Litas für jedes Kind erhöht, dessen 
Unterhalt dem Versicherten obliegt ($ 15, Anmerkung). 
LUXEMBURG 
PFLICHTVERSICHERUNG 
Der Kreis der Versicherten 
Das Gesetz vom 17. Dezember 1925 führt die Pflichtversicherung für 
folgende Gruppen von Arbeitnehmern ein: 
ı Die Dauer der Ermächtigung ist auf den Zeitabschnitt beschränkt, während 
welchem die Schwierigkeiten bestehen.
	        
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