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ERSTER TEIL
Der Arbeitsminister kann ausserdem von der Versicherung ausnehmen :
1. vorübergehende Betriebe (Art. 10);
2. Betriebe, in denen mehr als 200 Lohnarbeiter beschäftigt sind, sich
aber wegen ihrer isolierten Lage mit einem andern Unternehmen zur
gemeinsamen. Errichtung einer Krankenkasse nicht zusammenschliessen
können (Art. 11)1;
3. öffentliche Beamte, die den Leistungen der Versicherung gleichwertige
Leistungen erhalten.
Das Gesetz enthält keine Vorschrift über die Pflichtversicherung der
Heimarbeiter oder der Selbständigen. Es sieht auch freiwillige Versicherung
nicht vor.
LITAUEN
PFLICHTVERSICHERUNG
Der Kreis der Versicherten
Das litauische Gesetz vom 9. Dezember 1925 mit seiner Abänderung
vom 28. September 1926 unterstellt der Pflichtversicherung ohne Unter-
schied des Geschlechts oder Alters alle Arbeiter und Angestellten im Dienste
des Staates, der Gemeindebehörden oder Privater ($ 12).
Lehrlinge, die kein Entgelt erhalten, sind den Lohnarbeitern gleich-
gestellt und werden so behandelt, als ob sie unter die letzte Lohnklasse
fielen ($ 97).
Ausschluss und Befreiung von der Versicherung
Folgende Gruppen von Arbeitern sind von der Pflichtversicherung
ausgeschlossen: .
1. die landwirtschaftlichen Arbeiter ;
2. die durch das Gesetz über die Ruhegehälter und Unterstützungen
der Staatsbediensteten sichergestellten Personen ;
3. Gelegenheitsarbeiter, deren Arbeitsvertrag sich auf weniger als einen
Monat erstreckt ($ 13, 1);
4. Personen, deren monatlicher Lohn 400 Litas übersteigt ($ 13, 2) ;
5. Arbeiter, die wirtschaftlich unabhängig sind.
FREIWILLIGE VERSICHERUNG
Das litauische Gesetz unterscheidet eine freiwillige Versicherung und
sine freie Versicherung.
a) Freiwillige Versicherung. — Diese Form der Versicherung steht nur
den landwirtschaftlichen Arbeitern offen. Ihre Arbeitgeber müssen gegebe-
nenfalls die gleichen Beiträge entrichten und dieselben Verpflichtungen
erfüllen wie die Arbeitgeber pflichtversicherter Lohnarbeiter ($ 14).
b) Freie Versicherung. — Die freie Versicherung steht allen von der
Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung ausgeschlossenen
Personen offen, die nicht älter als 50 Jahre und nicht mit einem Leiden
behaftet sind, das ihre Krankheitsfälligkeit erhöhen kann ($ 15).
Sie können sich nur für einen 6.000 Litas im Jahr nicht übersteigenden
Betrag versichern, der sich um 1.000 Litas für jedes Kind erhöht, dessen
Unterhalt dem Versicherten obliegt ($ 15, Anmerkung).
LUXEMBURG
PFLICHTVERSICHERUNG
Der Kreis der Versicherten
Das Gesetz vom 17. Dezember 1925 führt die Pflichtversicherung für
folgende Gruppen von Arbeitnehmern ein:
ı Die Dauer der Ermächtigung ist auf den Zeitabschnitt beschränkt, während
welchem die Schwierigkeiten bestehen.