Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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ERSTER TEIL 
Freiwillige Versicherung von Versicherungsfreien 
Wer das 15. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach Art. 1, Abs. 2 
b-d versicherungsfrei ist, kann einer Ortskrankenkasse als freiwilliges Mit- 
zlied beitreten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind : 
a) das Jahreseinkommen des Beitretenden einschliesslich des Einkom- 
mens seines Ehegatten darf 6.000 Kronen nicht übersteigen ; 
b) es ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, wonach der Beitre- 
tende selbst und seine Familie sich in gutem Gesundheitszustand befinden ; 
c) hat der Beitretende beim Eintritt in die Versicherung das 50. Lebens- 
jahr überschritten, so ist ein Ergänzungsbeitrag für den vor dem 
50. Lebensjahr liegenden Zeitraum zu entrichten. Für Krankheitsfälle, 
von. denen freiwillig Versicherte oder ihre Familienangehörigen während 
der ersten 4 Wochen nach der Zulassung zur Versicherung befallen werden, 
kann Krankenhilfe nicht beansprucht werden. 
BEVÖLKERUNGS- UND BERUFSSTATISTIK. 
Nach der letzten Volkszählung im Jahr 1920 betrug die Bevölkerung 
Norwegens 2.649.775 Personen. Im Jahre 1925 wurde sie auf 2.772.414 
Personen geschätzt. 
Die werktätige Bevölkerung im Alter von 15 Jahren und darüber belief 
sich im Jahre 1920 auf 1.069.960 Personen. Diese Zahl umfasst nicht die 
im Haushalt beschäftigten 547.704 Frauen und Mädchen. Die lohnarbei- 
tende Bevölkerung umfasste im Jahr 1920 564.463 Arbeiter und 144.355 
Angestellte, insgesamt also 708.818 Personen, 
STATISTIK DER VERSICHERTEN 
Die Gesamtzahl der auf Grund des Gesetzes vom 6. August 1915 ver- 
sicherten. Personen, also der Distrikts- und Ersatzkassen-Mitglieder, betrug 
im Jahr 1920 584.630 und im Jahr 1925 611.059. Für die Lehrer und Eisen- 
bahnbediensteten besteht eine besondere Versicherung. 
Die Zahl der Versicherten 
Die unten wiedergegebenen Zahlen stellen die durchschnittliche Ge- 
zamtzahl der an jedem Monatsende in den Listen geführten Distrikts- 
kassen-Mitglieder dar. Diese Kassen umfassen 96-97 v. H. aller unter das 
Gesetz von 1915 fallenden Versicherten. 
Jahr | Zahl der Versicherten 
1912 
1913 
1914 
1915 
1916 
1017 
330.000 
337.620 
240.619 
751.217 
29.878 
473.439 
520657 
Jahr 
Zahl der Versicherten 
1919 
(920 
(921 
1922 
1923 | 
1924 | 
"995 
543.124 
558.661 
548.250 
570.524 
579.314 
584.800 
509868 .184 
Das Steigen der Versichertenzahl seit 1912 beruht hauptsächlich auf 
der wiederholten Erhöhung der Einkommenshöchstgrenze. Diese Grenze 
ist von 1.400 Kronen (für die Städte) und 1.200 Kronen (auf dem Land) 
im Jahre 1912 auf 6.000 Kronen im Jahre 1921 erhöht worden. Von diesem 
letzteren Jahre ab ist für die Handarbeiter die Einkommensgrenze über- 
haupt beseitigt. Ein weiterer Grund für das Anwachsen der Versichertenzahl 
liegt in dem Ausbau der Kontrolle des Versicherungsvollzuges. 
Die Minderung im Jahre 1921 ist auf die Krise des Arbeitsmarktes 
zurückzuführen.
	        
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