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RUMÄNIEN .
RUSSLAND 2... 2...“
KÖNIGREICH DER SER-BEN,
KROATEN UND
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Übersichtstafeln
FAFEL 11H, — STATISTT
Zaht der
Jahr
Gesamtbe- rt ee
völkerung | völkerung
Lohnbeziehende
Bevölkerung
Pflicht- | freiwillig | Versicher”
versicher- ! Versicher- ten
ten ten insgesamt
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0)
AN
DD)
163
(7
(8)
1926 29.249.000] 8.970.000] 4.620.000] 2.050.000] 2.300] 2.052.300
| 0924
397.121
1924 — 7.573.800 6.276.000
[925 — | = { 8.763.900| 7.631.000
1926 1145.906.000174.000.000'* 8. 545.000) 8.795.000
6.276.000
7.631.000
8.795.000
Ol E=0 000
1926 3.027.000} ! .
547. 5001
1921 |13.599.133| 6.053.193] 3.908.119| 2.249.978
1922 |13.722.892| 6.110.167| 3.944.903] 2.328.704
1923 113.841.321| 6.162.898| 3.978.948| 2.415.409
4924 13.985.890! 6.227.145! 4.020.428! 2.635.092’
90.713| 2.340.691
114,753| 2.443.457
59.794 | 2.475.200
56.655] 2.691.747
1924 | 8.274.940| 3.891 .564| 2.188.000
a6 794
Das Anwendungsgebiet
DER VERSICHERTEN (Forts,)
Anteil der Gesamtzahl
der Versi-Sherten
in Hundertsätzen
der
Auf 100
Lohnbezieher
entfielen
Pflichtversicherte
Gesamt- Er |
"Y Ölke- Bevölkeung
rung
© ao | an
22,9 |
44.4
| 83
87
Q2
192
4.2
17,21 40,32 57,57
17781 | 39,99 59,03
17,88 | 40.17 63,02
19.25 | 4323 65.54
[
11,65 | 2477
Zahl der
Bezugsberechtigten
Von 100
Personen
der BETON |
& samtbevöl-|
Insgesamt | ar ung
waren zum,
Bezuge
berechtigt
(13)
‘ 4.912.300 | 16,8
9 170.000 | 26,2
Bemerkungen
(14)
Sp. 6, 7, 8. — Die Statistik umfasst eine
Anzahl nach dem allgemeinen Versicherungsrecht
versicherte öffentliche Beamten,
Sp. 12, 13. — Unter den Bezugsberechtigten
befinden sich viele öffentliche Beamte,
die einer besonderen, Nur Arzthilfe gewährenden
Versicherung angeschlossen sind,
Ihre Zahl dürfte bei Mitberücksichtigung der
Familienangehörigen mit 400.000 anzunehmen
sein.
Arzthilfe an Familienangehörige ist Pflichtleistung.
Sp. 8. — Zahl sämtlicher, im Gesamtgebiet
des Staates versicherter Personen (altes
Yanigreich. Bessarabien, Ardeal. Bukowina).
Sp. 6, 7, 8. — Gewisse nur für Arzthilfe
versicherte Beamte sind nicht mitgezählt.
Sp. 12, 13. — Arzthilfe an Familienangehörige
ist Pflichtleistung.
Sp. 4. — Nicht mitgezählt sind die
Familienangehörigen des Betriebsinhabers.
Ihre Zahl betrug 1921 650.976.
Sp. 6, 7, 8. — Nicht mitgezählt sind die
öffentlichen Beamten mit Ausnahme der
Eisenbahnbeamten. Die übrigen 174.637
(1924) sind seit dem 1. August 1926 nur für
Arzthilfe- versichert, .
Sp. 12, 13. — Arzthilfe an Familienangehörige
ist Pflichtleistung
Sp. 6. — Die Zahl der Lohnbezicher
enthält die öffentlichen Beamten, die entlohnten
Angestellten, die Rentenbezicher, die
Handarbeiter und Hausgehilfen der Industrie,
des Bergbaues, des Verkehrs, der Landwirtschaft
und der Verwaltung. Nicht berücksichtigt
sind die beim Arbeitgeber arheitenden
Familienangehörigen,
Sp. 8. — Die Gesamtzahl der Versicherten
umfasst ungefähr 2000 freiwillig Versicherte
sowie die Mitglieder der Distrikts- und Betriebskassen,
der Knappschaftskassen und
der Tabakarbeiterkasse.
Öffentliche Beamte und Rentenbezieher
sind nur für Arzthilfe versichert. Es handelte
sich 1924 um 184.289 Personen, die in der
Gesamtzahl nicht enthalten sind.
Sp. 18, 13. — Arzthilfe an Famtilienangehörige
ist PflichMeistung-