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ZWEITER. TEIL
DIE DECKUNG DER WAGNISSE
Der Mensch lebt unter der beständigen Bedrohung seiner
körperlichen Unversehrtheit. Seine Körperbeschaffenheit ist ge-
brechlich, sie unterliegt der natürlichen Abnutzung, organischen
und funktionellen Gebrechen, die auf äussere Einflüsse oder innere
Ursachen zurückgehen. Der Krankheitszustand erfordert Für-
sorge, um die Gefahr der Verschlimmerung schwinden zu machen
und die Gesundheit des Kranken wieder herzustellen. Wenn
der Kranke, trotzdem er sich einer Behandlung unterzieht,
seine gewohnte Beschäftigung weiter ausüben kann, so wird die
Krankheit nur das Bedürfnis nach Heilfürsorge erwecken; oft
aber zwingt der regelwidrige Zustand seiner Gesundheit den
Kranken, seine Beschäftigung aufzugeben, was für den Lohn-
arbeiter den Verlust seiner Existenzquelle bedeutet. Die Krankheit
bringt also in den meisten Fällen für den Arbeiter eine doppelte
Gefahr mit sich: die Gefahr des Verlustes seiner körperlichen
Unversehrtheit, die Fürsorge erheischt, und die Gefahr des Verlustes
seiner Existenzmittel infolge der Unfähigkeit, seine Beschäftigung
weiter auszuüben.
Die Krankenversicherung beschränkt sich indessen. nicht
darauf, für die durch den regelwidrigen Zustand der körperlichen
oder geistigen Verfassung des Versicherten hervorgerufenen
Bedürfnisse einzutreten, sondern sie sorgt auch für Mutter und
Kind. Die Mutterschaft ist ein normaler physiologischer Vorgang,
wenigstens solange, als sie nicht von pathologischen Erscheinungen
begleitet ist. Sie ist eine biologische Funktion. von solcher Be-
deutung für die Erhaltung und Verbesserung der Rasse, dass die
Gefahr, sie könnte sich unter ungünstigen Bedingungen vollziehen,
sozialen Schutz erfordert. Deshalb ist es in sehr vielen. Ländern
Aufgabe der Krankenversicherung, Wochenhilfe zu leisten.
In zahlreichen Staaten hat die Krankenversicherung ein
drittes Wagnis zu decken, jenes der Beerdigungskosten, ein Wagnis,
das die Familie des Verstorbenen trifft.
Die drei Wagnisse der Krankheit, der Mutterschaft und des
Todes können die versicherte Person treffen, Ursprünglich war
die Versicherungsgemeinschaft auf die Deckung der Wagnisse
bedacht, sofern sie die Versicherten selbst trafen. Sie konnte
aber nicht ausser acht lassen, dass der Versicherte Glied seiner
Familie ist. Das Familienleben, die Beschaffenheit und die Gesund-
heitsverhältnisse seines Heims, haben tiefgreifende Rückwirkung