Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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ZWEITER. TEIL 
DIE DECKUNG DER WAGNISSE 
Der Mensch lebt unter der beständigen Bedrohung seiner 
körperlichen Unversehrtheit. Seine Körperbeschaffenheit ist ge- 
brechlich, sie unterliegt der natürlichen Abnutzung, organischen 
und funktionellen Gebrechen, die auf äussere Einflüsse oder innere 
Ursachen zurückgehen. Der Krankheitszustand erfordert Für- 
sorge, um die Gefahr der Verschlimmerung schwinden zu machen 
und die Gesundheit des Kranken wieder herzustellen. Wenn 
der Kranke, trotzdem er sich einer Behandlung unterzieht, 
seine gewohnte Beschäftigung weiter ausüben kann, so wird die 
Krankheit nur das Bedürfnis nach Heilfürsorge erwecken; oft 
aber zwingt der regelwidrige Zustand seiner Gesundheit den 
Kranken, seine Beschäftigung aufzugeben, was für den Lohn- 
arbeiter den Verlust seiner Existenzquelle bedeutet. Die Krankheit 
bringt also in den meisten Fällen für den Arbeiter eine doppelte 
Gefahr mit sich: die Gefahr des Verlustes seiner körperlichen 
Unversehrtheit, die Fürsorge erheischt, und die Gefahr des Verlustes 
seiner Existenzmittel infolge der Unfähigkeit, seine Beschäftigung 
weiter auszuüben. 
Die Krankenversicherung beschränkt sich indessen. nicht 
darauf, für die durch den regelwidrigen Zustand der körperlichen 
oder geistigen Verfassung des Versicherten hervorgerufenen 
Bedürfnisse einzutreten, sondern sie sorgt auch für Mutter und 
Kind. Die Mutterschaft ist ein normaler physiologischer Vorgang, 
wenigstens solange, als sie nicht von pathologischen Erscheinungen 
begleitet ist. Sie ist eine biologische Funktion. von solcher Be- 
deutung für die Erhaltung und Verbesserung der Rasse, dass die 
Gefahr, sie könnte sich unter ungünstigen Bedingungen vollziehen, 
sozialen Schutz erfordert. Deshalb ist es in sehr vielen. Ländern 
Aufgabe der Krankenversicherung, Wochenhilfe zu leisten. 
In zahlreichen Staaten hat die Krankenversicherung ein 
drittes Wagnis zu decken, jenes der Beerdigungskosten, ein Wagnis, 
das die Familie des Verstorbenen trifft. 
Die drei Wagnisse der Krankheit, der Mutterschaft und des 
Todes können die versicherte Person treffen, Ursprünglich war 
die Versicherungsgemeinschaft auf die Deckung der Wagnisse 
bedacht, sofern sie die Versicherten selbst trafen. Sie konnte 
aber nicht ausser acht lassen, dass der Versicherte Glied seiner 
Familie ist. Das Familienleben, die Beschaffenheit und die Gesund- 
heitsverhältnisse seines Heims, haben tiefgreifende Rückwirkung
	        
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