LEISTUNGEN
211
träger wäre mit Anträgen auf Unterstützung belastet, deren
Bewilligung würde ein Anschwellen seiner Ausgaben hervorrufen.
Die Verwaltungskosten, insbesondere die Kontrollkosten, würden
mit dem den Versicherten erwiesenen Dienst kaum im Einklang
stehen.
Endlich werden für die Einführung von Wartetagen psycholo-
gische Gründe ins Treffen geführt. Es würde sich nicht empfehlen,
bei den. Versicherten ein zu grosses Sicherheitsgefühl dadurch auf-
kommen. zu lassen, dass man sie selbst für kurze Unterbrechungen
ihrer Berufstätigkeit von ihrer Selbstverantwortlichkeit befreit.
Wenn Wartetage in nahezu allen Gesetzgebungen eingeführt
sind, so ist doch die dadurch für den Versicherten geschaffene
Lage je nach der Eigenart und der Dauer der Frist verschieden.
NATUR DER WARTEZEIT
Die Wartezeit kann absolut oder relativ sein.
Im ersteren Fall erwirbt der Kranke das Recht auf Unter-
stützung mit dem Ablauf der Wartetage und unabhängig von der
Gesamtdauer seiner Arbeitsunfähigkeit, mit andern Worten, die
wirtschaftlichen Folgen der Arbeitsunfähigkeit während der Warte-
tage werden vom Versicherten endgültig getragen. Ist die Frist
eine relative, so hat der Kranke gleichfalls keinen Anspruch auf
Unterstützung für Unpässlichkeiten, die die Frist nicht überdauern.
Ist die Arbeitsunfähigkeit aber von längerer Dauer, so erhält der
Berechtigte die Unterstützung rückwirkend, unter Umständen
vom ersten. Tag der Arbeitsunfähigkeit an.
Die Wartezeit kann gleichzeitig absolut und relativ sein, näm-
lich absolut für den ersten Zeitraum einer kurzdauernden. Arbeits-
unfähigkeit, relativ für eine längere Arbeitsunfähigkeit ; das Kran-
kengeld kann rückwirkend, sei es vom ersten oder einem späteren
Tag der Arbeitsunfähigkeit an, gewährt werden.
Tritt im Laufe eines bestimmten Zeitraums nach dem ersten
Anfall der Krankheit ein Rückfall ein, so sind die Bestimmungen
über die Wartezeit im allgemeinen nicht anwendbar.
DAUER DER WARTEZEIT
Die Wartezeit beträgt ein bis vier Tage.
Die Wartezeit ist absolut und beträgt vier Tage in Italien,
{neue Provinzen), drei Tage in Deutschland, Estland, Frankreich
(Elsass-Lothringen), Grossbritannien, im Irischen Freistaat, in
Japan, Lettland, Litauen und Norwegen, zwei Tage in Luxemburg,
Polen und Ungarn.