Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

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ERHÖHUNG DES KRANKENGELDES

Von je hundert Kassen haben das
Krankengeld festgesetzt

jahr

1314
1921
1924
1925

zwischen. 50 und |
66 2,4 v. H.
des Crundlohns

zwischen 66 2%,
und 75 v. H.
dezg OGrundlahns

18,2
26,7
36,2
39.9

1,9
] 10,4
9,1
"1

Aufhebung oder Herabsetzung der Wartezeit
Nach dem Gesetz ist das Krankengeld nicht vom ersten, sondern erst
vom vierten Tag nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit fällig. Die
Wartetage können durch die Kassensatzung herabgesetzt oder aufgehoben
werden.
Ungefähr vier Fünftel der Krankenkassen haben, jedoch im allgemeinen
anter bestimmten Bedingungen, die Wartezeit abgekürzt oder aufgehoben.
So wird in der Regel das Krankengeld vom ersten Tag an gewährt, wenn
die Arbeitsunfähigkeit auf einen Betriebsunfall zurückzuführen oder von
langer Dauer ist.

ESTLAND
Gesetzgebung
GESETZ VOM 23. Juni 1912

Gesetzliches Krankengeld
Die Höhe der Unterstützung bei Eintritt von Krankheit oder eines
Unfalls schwankt zwischen der Hälfte und zwei Dritteln des Arbeitsverlienstes
 des Kranken. Die Kasse kann nach freiem Ermessen innerhalb
lieser Grenzen den Unterstützungssatz bestimmen, hat aber dabei den
Familienstand zu berücksichtigen (Art. 310, Abs. 1).
Der Betrag der Geldunterstützung wird alljährlich durch die Generalversammlung
 festgesetzt.
Das Krankengeld ist nach dem wirklichen Verdienst des Kranken zu
verechnen.
Dauer der gesetzlichen Unterstützung
Die Unterstützung wird vom vierten Tag nach Eintritt der Krankheit
an bis zum Tag der Genesung, aber nicht über 26 Wochen hinaus, und im
Fall einer neuen Erkrankung nicht über 30 Wochen während eines Jahres
zewährt (Art, 311).
Wer aus der Kasse ausscheidet, behält während des auf sein Ausscheiden
'olgenden Monats Anspruch auf Unterstützung, vorausgesetzt, dass er
licht bereits einer andern Kasse beigetreten ist (Art. 279).
Zahl der Krankheitsfälle
Die untenstehende Tabelle gibt die absolute und relative Zahl der
Krankheitsfälle an.
ZAHL DER ENTSCHÄDIGTEN KRANKHEITSFÄLLE
Zahl der Krankheits-| Zahl der Krankheits-IT
 a fälle auf je 100
fälle überhaupt Versicherte

1923
1924

16.731 | 36,4
15.577 33.4
            
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