Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ZWEITER TEIL 
Durchführungsergebnisse 
Zahl der Krankheitsfälle 
Die vom Ministerium für Arbeit und soziale Fürsorge für das Jahr 1924 
herausgegebene Statistik lässt unter anderm die Zahl der Krankheitsfälle 
and ihre Verteilung nach Geschlecht und Altersklassen ersehen. Die Gesamt- 
zahl der mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheitsfälle betrug 
540.193. 
ZAHL DER MIT ARBEITSUNFÄHIGKEIT VERBUNDENEN KRANKHEITSFÄLLE 
UND ZAHL DER ENTSCHÄDIGTEN KRANKHEITSTAGE A 
\ltersklasse 
Alle Versicherten 
Bis zu 15 Jahren 
Von 16-20 » 
21-25 
26-30 
31-35 
36—40 
41—45 
46-50 
51-55 
56—60 
61—65 
66-70 # 
11—75 » 
„@ 76-80 » 
(Über 80 Jahre 
Alter unbekannt 
Zahl der 
erwerbsunfähigen Kranken 
auf je 100 Versicherte 
Männer 
Frauen 
Männer 
und 
Frauen 
36,49 
50,27 
39,21 | 
36,66 
28,72 
37,36 
35,69: 
34,48 
36,67 
35,0 
34,67 
32,75 
33,16 
233,37 
31,86 
41,49 
Ba a7 
29,85 
48,46 
31,72 
27,08 
29,63 
21,19 
+1,72 
31,88 
30,11 
3131 
31,29 
26,93 
25,33 
23,78 
26,39 
10,83 
71 
14,48 
19,65 
36,29 
32,67 
35,68 
35,66 
34,69 
33,91 
35,43 
34,37 
24,16 
31,88 
31,97 
21,59 
30,55 
26,0 
283 
Zahl der Krankheitstage, 
für die Unterstützung (ein- 
schliesslich Krankenhaus- 
flege) geleistet worden ist, 
Auf einen Krankheitsfall 
Männer 
Frauen 
Männer 
und 
Frauen 
6,0 
76 
‚6 
5 
„3 
5,4 
7,5 
5,0 
4,8 
5,5 
5,6 
5,9 
a 
3 
9 
>72 
9 
98 
3 
3 
5,9 
7,6 
5,4 
X 
8 
6 
a0 
7 
4 
6,4 
7,8 
7,9 
9,6 
10,6 
10,8 
9,9 
) 
82 
7 
;,9 
5'7 
iL4 
220 | 5 
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. Die Krankenkassen im Jahre 1924. Ergehnisse der von der versicherungsmathematischen 
Jektion des Ministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge bearbeiteten amtlichen Statistik. 
Aufwand für Krankenunterstützungen insgesamt und Jür einen Versicherten 
Die 153 Kassen, auf die sich die amtliche Statistik bezieht, haben für 
Geldleistungen im Jahre 1924 18.342.784 Ziotys aufgewendet. 
Für 135 Kassen, die während des ganzen Jahres 1924 in Betrieb waren, 
betrug diese Ausgabe 18.020.834 Ziotys, auf einen Versicherten 12,87 Ziotys. 
Für die gleichen 135 Kassen entfielen von den Einnahmen je 58,64 Zlotys 
auf den Versicherten; davon sind 21,95 v. H. für die Zahlung des Kran- 
izengeldes verwendet worden. 
PORTUGAL 
Gesetzgebung 
VERORDNUNG VOM 10. MaAr 1919 
Gesetzliche Unterstützung 
Sechs Monate nach der Entrichtung des ersten Beitrages haben arbeitsun- 
’ähige Versicherte, die mit der Beitragsleistung nicht im Rückstand sind, 
Anspruch auf das durch besonderen Tarif festgesetzte Krankengeld (Art. 30, 
Nr. 13.
	        
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