Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

ZWEITER TEIL
——— BL
‚eim. Ausserdem ist eine Erhöhung der Unterstützung vorgesehen, sofern
Jie Rücklage den Gesamtbetrag der Ausgaben der letzten 5 Jahre übersteigt
 (Art. 1832, Abs. 2).
In der Bukowina kann durch die Satzung eine Verlängerung der gesetzschen
 Unterstützungsdauer (26 Wochen) vorgesehen werden.

Durehführungsergehbnisse
Für das alte Königreich ist die Zahl der Krankheitsfälle seit Inkraft-‚reten.
 des Gesetzes von 1912 bekannt:

ZAHL DER KRANKHEITSFÄLLE IM ALTEN KÖNIGREICH
AUF JE 100 VERSICHERTE !

Tahr

|

Durchschnittliche Zahl
auf 100 männliche
Versicherte

Yurchschnittliche Zahl auf
100 weibliche Versicherte
‘ohne die Entbindungen)

12
313
914
915
916
917
918
919
‚920
921
‚922
‚9238
924
9925

3,0
(3,0
19,3
16,6
4,81
8,37
2,85
6,19
1,20
8,76
7,32
6,5
10,8
19.63

RR

ı Buletinul Muncii, 1926.

Zahl der Krankheitstage *
Die Durchschnittszahl der entschädigten Krankheitstage auf einen
Versicherten ist gleichfalls bekannt, desgleichen die durchschnittliche
Dauer eines Krankheitsfalles.

>
Durehschnittszahl der Lay
entschädigten Krankheitstage | Bere Dauer
auf einen Versicherten er BEA
Frauen (ohne die! Frauen (ohne die
Fathindungen) Entbindungen)

Fahr

‚912 1,9
(913 3,5
1914 2,8
915 2,38
916 9
917 2,45
918 2,93
319 2,96
720 2,05
321 2,0
922 1,55
‚923 1,23
1924 1,99
19925 5.5

Ad

54
5,7
1,3
x. 18
2,43
1,89
<,01
2,48
2,72
7,54
2,24
3,97
161 l

19,3
24,0
24,0
24,0
30,8
19,5
15,6
27,8
27,9
28,2
30,4
29,0
30,6 |
30.5

25,2
31,0
31,0
31,0
35,0
38,0
ZUR
21,0
210
21,0
24,7
24,5
36,8
265

Bulstinul Muncii, 192.
            
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