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ZWEITER TEIL
RUSSLAND
Gesetzgebung
ARBEITSGESETZBUCH VOM 15. NOVEMBER 1922
Gesetzliches Krankengeld
Nach Art. 179 des Arbeitsgesetzbuches erhalten alle vorübergehend
arbeitsunfähigen Versicherten, gleichviel welches die Ursache der Arbeits-
anfähigkeit ist, Unterstützungen, die den. Löhnen gleichkommen, welche zur
Zeit der Gewährung der Unterstützung von der gleichartigen Berufsgruppe
in dem Betrieb oder Unternehmen bezogen werden. Die Unterstützung
Jarf in keinem Fall hinter dem wirklichen. Verdienst des Versicherten zur
Zeit des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit zurückbleiben.
Entsprechend der Regelung vom 9. Mai 1927 ist gegenwärtig das täg-
liche Krankengeld ebenso hoch wie der tägliche Lohn. J edoch wurde durch
die Verfügung des Arbeitskommissariats vom 25, März 1926 die obere
Jrenze des täglichen Krankengeldes mit 7.50 Rubel (180 Rubel monatlich)
festgesetzt.
Das tägliche Krankengeld wird durch Teilung des Gesamtlohnes und
Jes während der vorangegangenen drei Monate (Im gegebenen Falle eines
kürzeren Zeitraumes) gewährten Krankengeldes durch die Zahl der tat-
sächlichen. Arbeitstage bestimmt. Dieses tägliche Krankengeld steht nur
für die verlorenen Arbeitstage zu.
Bemerkenswert ist, dass unter gewissen Umständen der Betrag der
Unterstützung gemäss Art. 182 des Arbeitsgesetzbuches herabgesetzt
werden kann :
„Die Zentralorgane der Versicherung können, sofern die Mittel nicht
zureichen, den Unterstützungssatz für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
zeitweise herabsetzen, aber nicht unter drei Viertel des Arbeitsverdienstes
der betreffenden Gruppe.“
Dauer der gesetzlichen Unterstützung
Nach Art. 180 des Arbeitsgesetzbuches werden die Unterstützungen
tür vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vom Tage des Eintritts der
Arbeitsunfähigkeit bis zum Tage der Wiederherstellung oder bis zur Ent-
scheidung über die Invalidität des Versicherten gezahlt.
Zur Zeit gibt es keine festen Richtlinien für die Bestimmung der dauern-
len oder vorübergehenden Invalidität.
Durechführungsergebnisse
Eine Tabelle über das Ergebnis der Versicherung in dem ganzen Gebiet
des Bundes der Sozialistischen Sowjet-Republiken lässt sich nicht auf-
;tellen. Es stehen aber Zahlen zur Verfügung, die sich auf die Russische
Jozialistische Föderative Sowjet-Republik und auf einige Städte, insbesondere
Moskau und Leningrad, beziehen.
Krankheitsfälle
Die nachstehende Tabelle gibt die Zahl der Fälle der Arbeitsunfähigkeit
einschliesslich Quarantäne) auf je 100 Versicherte für das Gebiet des
3undes der Sozialistischen Sowjet-Republiken an.