LEISTUNGEN
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Anderseits sind Berichte über die durchschnittliche Dauer der Beur-
laubungen wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit im Jahre 1924
für das Gebiet des Bundes der Sozialistischen Sowjet-Republiken vorhanden.
Die durchschnittliche Dauer der wegen Krankheit erteilten Urlaube, für die
die Gebietskassen Unterstützungen geleistet haben, betrug im Jahre 1924
für die männlichen und weiblichen Versicherten 12,6 Tage. Die Kassen für
Transportarbeiter verzeichnen ihrerseits eine durchschnittliche Dauer
derartiger Urlaube von 12,6 Tagen für den Monat Januar, von 10,2 Tagen
für den Monat April, von 10,5 für den Monat September, von 9,9 für den
Monat Oktober und von 10,10 für den Monat Dezember des Jahres 1924,
Resamtaufwand und Aufwand für einen Versicherten
Die gesamte Ausgabe für die wegen vorübergehender Arbeitsunfähig-
keit gewährten Unterstützungen (die ärztlichen Hilfeleistungen nicht
einbegriffen) betrug für die sechs Monate Oktober 1924 bis März 1925
46,9 Millionen Tscherwonetz-Rubel. Während des Vierteljahrs April bis
Juli 1925 betrugen die Ausgaben 28,1 Millionen Tsacherwonetz-Rubel,
Der Aufwand für die auf einen Versicherten entfallenden Unterstüt-
zungen. wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit belief sich im Jahre
1923 auf 5,82 Rubel, somit ungefähr 11,60 Techerwonetz-Rubel. Nach
einer Schätzung, die sich auf das Rechnungsjahr 1924-1925 bezieht, ent-
fallen auf einen Versicherten jährlich etwa 20 Tscherwonetz-Rubel, die für
Unterstützungen wegen vorühbergehender Erwerbsunfähigkeit aufgewendet
worden sind.
‚Es dürfte besonders lehrreich sein, das Verhältnis zwischen dem wirk-
lichen Arbeitsverdienst und dem Betrag der Unterstützung für vorüber-
gehende Erwerbsunfähigkeit, die nach dem Arbeitsgesetzbuch an Stelle
des Arbeitsverdienstes treten soll, zu untersuchen,
Für die 12 Monate des Jahrs 1923 ergibt sich für das Gebiet des Bundes
der Sozialistischen Sowjet-Republiken eine durchschnittliche Unterstützung
von 65,9, 70,5, 67,3, 80,6, 80,8, 85,6, 89,1, 98,2, 84,2, 85,4, 84,6, 92,8
v. H. des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes. Während dieses Inflations-
jahres sind die Leistungen in wirklichen Rubeln (Warenrubeln) nach
den Lebenskosten festgesetzt worden ; da jedoch die Höhe der Entschä-
digungssätze nur einmal im Monat und zwar nach den Grosshandelspreisen
POS wurde, waren die Eintschädigungsätze etwas niedriger als die
Öhne.
Für das erste Vierteljahr 1924 lässt sich ein Durchschnitt der Unterstüt-
zung von 92 v. H. des durchschnittlichen wirklichen Arbeitsverdienstes
verzeichnen. Durch die Festsetzung der Entschädigungssätze zweimal im
Monat näherte sich die Höhe der Leistungen mehr den wirklichen Löhnen.
Ein gewisser Unterschied zwischen den Entschädigungssätzen und den
Löhnen blieb aber selbst in den folgenden Jahren, bestehen, zumal der
Krankheitszustand bei den schlecht entlohnten Arbeitern und den Frauen
Zrösser ist und die Höchstentschädigung mit 180 Rubeln monatlich fest-
Yyesetzt hleibt.
SCHWEIZ
Appenzell (Inner-Rhoden)
Gesetzgebung
VERORDNUNG VOM 29. NOVEMBER 1920
esetzliches Krankengeld
K Das tägliche Krankengeld beträgt 3 Fr. für Pflichtversicherte, die
E antonsbürger sind und die mit Aufenthaltsschein im Kanton „Nisdleren-
assenen‘“ 1 Wr für die soyenannten ‚„‚Aufenthalter*