ALLGEMEINE EINLEITUNG
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DIE VERSICHERUNGSTRÄGER
Die nationalen Unterschiede prägen sich in der Krankenversicherung
am schärfsten hinsichtlich der Organisation, und der
Verwaltung der Versicherungsträger aus.
Die Frage ist: in welcher Weise treffen die Gesetzgeber ihre
Wahl zwischen den verschiedenen Kassentypen : Vereinskrankenkassen,
berufliche Kassen, Betriebskassen, Ortskassen ?
Offenbar stützen sie sich bei der Wahl auf die Äusserungen der
Sachverständigen. Diese sind durchweg der Ansicht, dass die
Sozialversicherung rationell aufzubauen sei. Es müsse die höchste
Leistung mit dem geringsten Kostenaufwand erzielt werden. Demgemäss
empfehlen sie die Errichtung eines Systems bezirklicher
Kassen zur Versicherung gegen Krankheit, Invalidität und Tod.
Diese Theorie stösst aber auf den Widerstand der bestehenden
Versicherungsträger, welche natürlich nicht zum Verschwinden
verurteilt sein. wollen und bei der Beratung des Gesetzes eine starke
Agitation zur Verteidigung ihres Bestandes und zur Sicherung
ihrer Hinübernahme in. das Pflichtversicherungssystem entfalten.
Eine tabula-rasa-Politik ist gefährlich, weil sie eine ernste Gegnerschaft
gegen den Gedanken der Versicherungspflicht wachruft. So
gelangt man im allgemeinen zu einem Kompromiss, auf Grund
dessen die verschiedenen Kassentypen je nach Zahl und Stärke
der vorhandenen freien, Versicherungsträger, je nach dem allgemeinen
Verwaltungssystem, je nach der politischen Mehrheit und
den Traditionen des einzelnen Landes nebeneinander bestehen
können,
Sind die vorhandenen beruflichen oder Vereinskrankenkassen
hinlänglich zahlreich und stark, so kann das die Versicherungspflicht
einführende Gesetz sich auf ihre Anerkennung als gesetzliche
Versicherungsträger beschränken und von der Errichtung
neuer Versicherungsträger absehen.
Dieser Fall ist ziemlich selten. Trotz der Bedeutung ihrer
Arbeit haben die Hilfsvereine der Arbeitgeber und der Gewerkschaften
im allgemeinen. kein dichtes, über das ganze Staatsgebiet
verbreitetes Kassennetz aufzurichten vermocht. ‚Dieses weist
durchweg, besonders in den ländlichen Bezirken, grosse Lücken
auf. Deshalb ist im allgemeinen zur Erfassung der Versicherungspflichtigen,
welche die freie Versicherung nicht gewinnen
konnte, die Errichtung neuer Versicherungsträger nötie.