Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Die  Unvollständigkeit  der  Bilanz.
Gibt  eine  den  gesetzlichen  Vorschriften  entsprechend  aufgestellte ­
  B.  ein  vollständiges  Bild?  Schon  Bd.  I,  S.  16911.  wurde
angedeutet,  daß  die  Buchführungstechnik  in  ihrer  üblichen  Anwendung ­
  die  rechtlichen  Verhältnisse  nicht  klar  und  nicht  vollständig ­
  zum  Ausdruck  bringt.
1.  Die  bilanzmäßige  Vermögenslage  der  Aktienvereine  muß
infolge  der  für  sie  geltenden  Bewertungsregeln  unvollständig  bleiben. ­
  Die  B.  der  Einzelkaufleute  und  der  Personalgesellschaften
soll  eine  Vermögensbilanz  sein,  jene  der  Aktiengesellschaften  eine
Gewinnermittlungsbilanz.  Daraus  folgt,
2.  daß  auch  das  Reinvermögen,  das  eigene  Kapital  der  genannten ­
  Kapitalgesellschaften  nicht  vollständig  in  der  B.  in
Erscheinung  tritt.
3.  Nicht  ersichtlich  sind  andere  für  die  Beurteilung  der
ökonomischen  Verhältnisse  notwendige  oder  wünschenswerte  Angaben, ­
  z.  B.  nicht  der  Umsatz,  der  den  Bilanzzahlen  zugrunde
liegt.  Häufig  wird  in  den  Geschäftsberichten  Aufschluß  über  den
Umsatz  im  ganzen  oder  über  den  Umsatz  einzelner  Konten  gegeben. ­
  Nicht  ersichtlich  ist  das  Risiko 1 ),  das  der  Unternehmung
und  ihren  Geschäften  anhängt,  obwohl  es  möglich  ist,  beispielsweise ­
  Verluste  aus  Lieferungsverträgen  bei  sinkenden  Preisen  zu
berücksichtigen  (durch  Errichtung  eines  Waren-Delkredere-Kontos, ­
  eines  Kontos  der  Verluste  auf  Lieferungswaren).  Das  Risiko
des  einzelnen  Gesellschafters  oder  Genossen  am  Gesamtunternehmen ­
  kommt  in'dem  Geschäftsguthaben  bzw.  in  der  Kapitaleinlage ­
  nur  teilweise  zum  Ausdruck.  Das  über  die  Einlage  bzw.
das  Geschäftsguthaben  hinausgehende  Risiko  der  beschränkten
*)  Vgl.  meine  „Untemehmungsrisiken“,  Berlin  1915  (Heft  3  der
„Einzelwirtschaftlichen  Abhandlungen“);  meinen  Artikel:  Risikoprämie
Preissteigerungsverordnung,  im  Plutus,  Juli  1921,
            
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