Object: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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satze des allgemeinen Tarifes, erhöht um einen Zuschlag 
von 30 Procent, zu belegen. Ausserdem kann im Verord 
nungswege eine noch grössere Steigerung der Zollsätze 
für einzelne Waarengruppen eintreten. 1 
Diesen Kampfzöllen würde sich ein zielbewusstes Vor 
gehen in der Tarifbehandlung der von und nach Rumänien 
bestimmten, unser Gebiet transitirenden Waaren anzuschliessen 
haben. Die schon jetzt gekündigten Verbandstarife wären nicht 
zu erneuern. Wir gestanden früher zu, dass die rumänischen 
Bahnen unsere Transporte per Tonnenkilometer, also relativ 
höher tarieren können, als ihre Localtransporte, wenn sie die 
unseren nur absolut niedriger tarifiren als die entfernterer 
Staaten. Im P alle des Zoll- und Tarifkrieges wäre es Sache 
der beiderseitigen Handelsministerien, einen Tarif aufzuerlegen, 
direct entgegengesetzt dem von uns früher in Rumänien be 
anspruchten. Das wäre kein Meistbegüngsverbandstarif, sondern 
— wenn uns die Wortbildung gestattet ist — eine Meist- 
schädigungsisolirtarif!' 
Brachte uns der deutsch-rumänische Verbandstarif grossen 
Schaden, so wird dieser Kampftarif Rumänien weit grösseren 
bringen! 
Dieses Land darf doch nicht vergessen, dass Oesterreich- 
Lngarn tür seinen Ex- und Import das Transitland ist, dass 
unser Staat ihm unangenehm werden kann durch seinen 
Frachttarif und einen Durchfuhrzoll. 
Bezüglich der Verhängung von Durchfuhrzöllen müsste 
der neue allgemeine Zolltarif das Geeignete verfügen. 
Rumänien möge nicht vergessen, dass wir nicht blos den 
Landtransport, sondern auch den Wasserweg beherrschen, 
kraft unserer Tarifgewalt über die Donau - Dampfschiff 
fahrts-Gesellschaft! 
Das einschlägige Gesetz des Deutschen Reiches geht darin freilich noch 
weiter, es kennt sogar den öOprocentigen Zuschlag. Aber wir denken, die 
Steigerung, die im Verordnungswege auch bei uns über den .SOprocentigen 
Zuschlag möglich ist, liefert genügende Handhaben!
	        
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