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satze des allgemeinen Tarifes, erhöht um einen Zuschlag
von 30 Procent, zu belegen. Ausserdem kann im Verord
nungswege eine noch grössere Steigerung der Zollsätze
für einzelne Waarengruppen eintreten. 1
Diesen Kampfzöllen würde sich ein zielbewusstes Vor
gehen in der Tarifbehandlung der von und nach Rumänien
bestimmten, unser Gebiet transitirenden Waaren anzuschliessen
haben. Die schon jetzt gekündigten Verbandstarife wären nicht
zu erneuern. Wir gestanden früher zu, dass die rumänischen
Bahnen unsere Transporte per Tonnenkilometer, also relativ
höher tarieren können, als ihre Localtransporte, wenn sie die
unseren nur absolut niedriger tarifiren als die entfernterer
Staaten. Im P alle des Zoll- und Tarifkrieges wäre es Sache
der beiderseitigen Handelsministerien, einen Tarif aufzuerlegen,
direct entgegengesetzt dem von uns früher in Rumänien be
anspruchten. Das wäre kein Meistbegüngsverbandstarif, sondern
— wenn uns die Wortbildung gestattet ist — eine Meist-
schädigungsisolirtarif!'
Brachte uns der deutsch-rumänische Verbandstarif grossen
Schaden, so wird dieser Kampftarif Rumänien weit grösseren
bringen!
Dieses Land darf doch nicht vergessen, dass Oesterreich-
Lngarn tür seinen Ex- und Import das Transitland ist, dass
unser Staat ihm unangenehm werden kann durch seinen
Frachttarif und einen Durchfuhrzoll.
Bezüglich der Verhängung von Durchfuhrzöllen müsste
der neue allgemeine Zolltarif das Geeignete verfügen.
Rumänien möge nicht vergessen, dass wir nicht blos den
Landtransport, sondern auch den Wasserweg beherrschen,
kraft unserer Tarifgewalt über die Donau - Dampfschiff
fahrts-Gesellschaft!
Das einschlägige Gesetz des Deutschen Reiches geht darin freilich noch
weiter, es kennt sogar den öOprocentigen Zuschlag. Aber wir denken, die
Steigerung, die im Verordnungswege auch bei uns über den .SOprocentigen
Zuschlag möglich ist, liefert genügende Handhaben!