Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
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Mehrleistungen 
Ww. Durch die Satzung kann auch für die Versicherungspflichtigen eine 
a tezeit von höchstens 6 Monaten zur Erlangung des Anspruchs auf 
d ehrleistungen eingeführt werden. Eine solche Vorschrift ist aber nicht 
A wendbar auf Versicherte, die im Laufe der letzten 12 Monate bereits 
Ka Mindestens 6 Monate Anspruch auf die Mehrleistungen einer anderen 
Kanne gehabt haben. Diese Wartezeit wird durch ein Ausscheiden aus der 
Aässenmitgliedschaft, das 26 Wochen nicht überdauert, nicht unterbrochen 
(Art. 16, Abs. 3 u. 4). 
Die Satzung kann 
die Dauer der Krankenhilfe bis auf 1 Jahr erweitern ; 
Fürsorge für Genesende, namentlich durch Unterbringung in einem 
Genesungsheime bis zu einem Jahr nach Ablauf der Kranken- 
hilfe gewähren; 
nach beendigtem Heilverfahren Heilmittel zur Verhütung von 
Verunstaltung und Verstümmelung sowie zur Wiederherstellung 
und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zubilligen ; 
das für die Familienangehörigen des in Krankenhauspflege befind- 
lichen Versicherten zu gewährende Hausgeld bis zum Betrage 
des gesetzlichen Krankengeldes erhöhen oder auch Versicherten, 
für die kein Hausgeld zu zahlen ist, neben der Krankenhaus- 
pflege ein Krankengeld bis zur Hälfte des gesetzlichen Mindest- 
.. betrags zubilligen ; 
"ür kleinere Heilmittel einen Höchstbetrag festsetzen und bestimmen, 
dass die Kasse bis zu diesem Höchsbetrag Zuschüsse für grössere 
Heilmittel gewähren darf (Art. 10, Nr. 1, 2, 3, 5, 7). 
R Bemerkenswert ist, dass die Satzung die Einrichtung eines ärztlichen 
Sratungsdienstes für Krankheitsverhütung gestatten kann (Art. 10, Nr. 8). 
Durchführungsergebnisse 
h Die nachstehende Tabelle verzeichnet den Gesamtaufwand für die dreı 
äuptsächlichsten Arten der Sachleistungen. 
ANTEIL DER KOSTEN DER KRANKENPFLEGE AN DEN GESAMTKOSTEN } 
Jahr 
(913 
1919 
(920 
1921 
1922 
‘93983 
Heilkosten in 
Tausenden 
von Fr. 
Arzneikosten 
in Tausenden 
von Fr 
Kosten der 
Krankenhaus- | Gesamtkosten 
pflege in in Tausenden 
Tausenden von Fr. 
von Er. 
526 428 186 ‚1.140 
781 545 194 1.520 
1.083 693 | 265 2.041 
1.216 1.009 | 409 2.634 
1.490 1.150 473 3.113 
ı 07 1.2038 572 > 4883 
Geschäftsbericht des Ministeriums für Ackerbau und Soziale Fürsorage. 
Ani Umstehende Tabelle gibt den auf einen Versicherten entfallenden 
and sowie den Anteil der Sachleistungen an.den Gesamtkosten.
	        
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