32
ALLGEMEINE EINLEITUNG
natürlich allein von den Mitgliedern verwaltet. Bei den bezirklichen
und beruflichen Kassen ist im allgemeinen die Zahl der
Arbeitervertreter grösser als die Zahl der Arbeitgebervertreter.
Fast nirgends nehmen die Arbeiter weniger als die Hälfte der Sitze
ein, häufiger verfügen sie über ?/,, mitunter sogar über noch mehr.
Wie eine Prüfung der neueren Gesetzgebung ergibt, besteht das
Bestreben, den Einfluss der Versicherten in den Organen des Kassenbetriebs
noch zu verstärken.
So ergibt sich, dass die mit Selbstverwaltung ausgestatteten bezirklichen
Kassen, welche von Beteiligten selbst unter mehr oder
weniger starker Mitwirkung der Versicherten verwaltet werden,
eine stets wachsende Bedeutung gewinnen.
*
m
1
Dieser Ueberblick über die derzeitige Entwicklungslinie der
Krankenpflichtversicherung ist nur kurz und weist sicherlich
Lücken auf. Trotzdem darf auf Grund des Gesagten festgestellt
werden, dass die Krankenpflichtversicherung an der Vervollständigung
des gesamten Schutzes der Arbeiterfamilie und der Arbeitsfähigkeit
der Versicherten erfolgreich gearbeitet hat, indem sie den
Kreis der Versicherten erweiterte, die Leistungen vervollkommnete
und drei Zielen: Entschädigung, Wiederherstellung und Verhütung
zustrebte. Sie hat auch die Zusammenfassung der Einnahmen und
die Rationalisierung der sich selbst verwaltenden Versicherungsträger
in die Wege geleitet. So ist die Krankenpflichtversicherung zur
Erweckerin des Sicherheitsgefühls, zur Beschützerin der Gesundheit,
der Wohlfahrt und der Arbeitskraft, zu einem wichtigen Erziehungsfaktor
geworden. Sie ist eine unerlässliche Notwendigkeit für
die gute Organisation der Gesellschaft in wirtschaftlicher und
sozialer Hinsicht.