Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

‚LEISTUNGEN _ 
367 
KAPITEL V 
DIE FAMILIENKRANKENPFLEGE 
In ihren. Anfängen wurde die Krankenversicherung noch durch 
die Auffassungen der Privatversicherung beeinflusst. Sie gewährte 
jedem Versicherten eine seiner Beitragsleistung entsprechende 
Hilfe, Die Versicherungsleistungen waren daher für alle Versicher- 
ten wohl nicht gleich, aber doch gleichartig insofern, als sie nur 
den persönlichen Bedürfnissen des Berechtigten Rechnung trugen: 
ärztliche Behandlung, die sein Gesundheitszustand erforderte, 
Krankengeld in, einem festen. oder nach seinem gewöhnlichen Lohn 
bemessenen Betrage, je nachdem die Beitragsleistung nach festen 
°der veränderlichen. Sätzen erfolgte. Im Hinblick auf die Familie 
der Versicherten entbehrte das Leistungssystem nicht eines gewissen 
Egoismus. Es ist richtig, dass die Versicherung die Familie des 
Arbeiters insofern schützte, als sie dem Familienoberhaupt die 
Fähigkeit, seinen Unterhalt zu verdienen, erhielt; aber sie trat 
Nicht ein, wenn der Versicherte und seine Familie durch die Krank- 
heit eines Angehörigen bedroht wurden. Die Krankenversicherung, 
die Nach ihrer Bestimmung sozial sein sollte, verhält sich den 
Familienangehörigen gegenüber passiy und richtet ihr Augenmerk 
uf den Versicherten allein. 
_ Eine Neuere und wirklich soziale Auffassung hat seitdem die 
Versicherung in die richtigen Bahnen gewiesen; sie trennt nicht 
Mehr den Versicherten von seiner Familie. Der Lohnarbeiter 
als F amilienvater und Haushaltungsvorstand wird der moralischen 
und. Wirtschaftlichen Verantwortlichkeit seinen Angehörigen 
Segenüber nicht entbunden, er trägt aber nicht mehr allein die 
Sanze Last, die Versicherung kommt ihm zu Hilfe, wenn ein Mit- 
glied Seiner Familie erkrankt und ärztlicher Hilfe bedarf. Die 
Familie des Arbeiters, und nicht mehr der Arbeiter für sich allein 
'% im Falle der Erkrankung geschützt. 
B Hat diese Erweiterung des Tätigkeitsfelds der Versicherung eine 
1 teutung ? Die Antwort ist nicht zweifelhaft. Der Arbeiter 
“ft nicht nur für seine eigene Person Gefahr zu erkranken, sondern 
en Seine Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft 
ben und deren Unterha’t er bestreitet. Was hat er nun von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.