DAS ANWENDUNGSGEBIET
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Versicherungspflicht gelten aber keineswegs ausnahmslos. Die
Versicherungspflicht ist nicht immer auf alle Arten der Lohnarbeit
ausgedehnt. Häufig enthalten die einschlägigen. Gesetze Einschränkungen
hinsichtlich der Art und Dauer der Arbeit sowie
hinsichtlich der physiologischen, politischen und. wirtschaftlichen
Verhältnisse der Arbeiter. Manchmal wird auch von den erwähnten
Voraussetzungen insofern abgesehen, als Arbeitnehmer, die
keinen Entgelt erhalten, in die Pflichtversicherung einbezogen
werden.
In den folgenden Abschnitten werden die Bestimmungen über
die Ausdehnung der Pflichtversicherung auf die verschiedenen
Berufszweige, die Einschränkungen bezüglich der Art und Dauer
der Arbeit, die physiologischen, politischen und wirtschaftlichen
Bedingungen für die Einbeziehung der Lohnarbeiter in die Versisherung
und die Stellung der ohne Entgelt Beschäftigten behandelt
werden.
Ein Abschnitt wird der Untersuchung der Systeme der freiwilligen
Versicherung gewidmet sein, die oftmals das System der
Pflichtversicherung ergänzen. In einem weiteren Abschnitt wird
auf die Frage der räumlichen Grenzen der Versicherungsgesetze
eingegangen werden.
Endlich wird der Inhalt der Versicherungsgesetze der verschiedenen
Länder wiedergegeben werden und zwar eingehender als
dies in einer vergleichenden Abhandlung möglich wäre; auch
wird für jeden Staat eine Statistik über die Zahl und die Verteilung
der Versicherten nach Berufsgruppen, Alter, Geschlecht
usw. beigefügt.
5 2. — Die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer,
in den verschiedenen Wirtschaftszweigen
Die Pflichtversicherung gegen Krankheit zeigt nach Wirtschaftszweigen
eine ziemlich ungleichmässige Entwicklung, Im
allgemeinen. hat sie ihren Ausgang von gewissen besonders beschwerlichen
Berufen (Seeleuten und Bergleuten) genommen. Diese
Berufe bedingen die Zusammenballung von Arbeitermassen in
grossen, Unternehmungen. Für sie bestehen alte und ausgebaute
gewerkschaftliche Organisationen, Das Gewicht der Risiken, das
hohe Mass gewerkschaftlicher Erziehung der in Betracht kommenden
Arbeiter sowie der gute Geschäftsgang der Unternehmungen
begünstigten hier die Schaffung von Berufskassen. Später wurden
der Pflichtversicherung immer‘ weitere Zweige der Industrie,