148 DRITTER TEIL
Indessen würde das Problem bei diesem Grad der Verallgemei-
nerung nicht ohne Unzuträglichkeiten aufrechterhalten werden
können und zu seiner Einschränkung ist es gut, von der Theorie
auf die Praxis zu kommen. Was sehen wir dann? Die in den
verschiedenen Ländern angewandten Versicherungssysteme wenden
sich entweder an die Versicherten oder an die Arbeitgeber oder an
die öffentliche Gewalt (Staat oder Gemeinde oder mittlerer Verwal-
tungsbezirk) getrennt oder an alle zugleich; auf diese drei Arten
von „„Personen‘“ können wir daher die Untersuchung beschränken,
lie wir im Auge haben.
Die Erwägungen, die das Heranziehen einer dieser Personen oder
ihre Ausschliessung rechtfertigen, sind verschiedener Art. Die-
jenigen Erwägungen, die mehr einen theoretischen Charakter
tragen, kommen beinahe alle darauf zurück, die Beteiligung an den
Lasten von einer Verantwortlichkeit (im weitesten Sinn verstanden)
bei der Verwirklichung des Risikos oder aber von Vorteilen abhängig
zu machen, die aus der Wiederherstellung und allgemein. aus dem
Bestand der Versicherung entstehen. Daneben spielen Beweg-
gründe praktischer Art eine Rolle, die häufig überzeugender sind
und offenkundig einen besonderen. Einfluss auf die Entschliessung
des Gesetzgebers in den verschiedenen Ländern ausgeübt haben.
Wir wollen hier einige der am meisten genannten Beweggründe
zusammenfassen, wobei der Leser für eingehende Erörterung auf
die Darstellung zurückgreifen muss, die in der Schrift über „Grund-
probleme der Sozialversicherung *“ gegeben worden ist.
$ 2, — Die Versicherten, die Arbeitgeber, die Gemeinschaft
vom Standpunkt der Zusammensetzung der Einnahmequellen
DIE VERSICHERTEN
Lässt man die absichtlich hervorgerufene Krankheit ausser
Betracht, die ungefähr überall den Verlust der Ansprüche des
Versicherten zur Folge hat, so kann die individuelle Verantwort-
lichkeit als ein nicht mehr zu verkleinerndes Überbleibsel der
sozialen und beruflichen Ursachen betrachtet werden. Aber da
es offenbar einen gewissen Grad von Willkür in der Begriffs-
bestimmung dieser Ursachen selbst gibt, besonders für die der
ersteren Art, so ist dieses Überbleibsel verschieden gross je nach
ı INTERNATIONALES ÄRBEITSAMT: @Grundprobleme der Sozialversicherung
Studien und Berichte, Reihe M (Sozialversicherung), Nr. 1, 1925.