Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

148 DRITTER TEIL 
Indessen würde das Problem bei diesem Grad der Verallgemei- 
nerung nicht ohne Unzuträglichkeiten aufrechterhalten werden 
können und zu seiner Einschränkung ist es gut, von der Theorie 
auf die Praxis zu kommen. Was sehen wir dann? Die in den 
verschiedenen Ländern angewandten Versicherungssysteme wenden 
sich entweder an die Versicherten oder an die Arbeitgeber oder an 
die öffentliche Gewalt (Staat oder Gemeinde oder mittlerer Verwal- 
tungsbezirk) getrennt oder an alle zugleich; auf diese drei Arten 
von „„Personen‘“ können wir daher die Untersuchung beschränken, 
lie wir im Auge haben. 
Die Erwägungen, die das Heranziehen einer dieser Personen oder 
ihre Ausschliessung rechtfertigen, sind verschiedener Art. Die- 
jenigen Erwägungen, die mehr einen theoretischen Charakter 
tragen, kommen beinahe alle darauf zurück, die Beteiligung an den 
Lasten von einer Verantwortlichkeit (im weitesten Sinn verstanden) 
bei der Verwirklichung des Risikos oder aber von Vorteilen abhängig 
zu machen, die aus der Wiederherstellung und allgemein. aus dem 
Bestand der Versicherung entstehen. Daneben spielen Beweg- 
gründe praktischer Art eine Rolle, die häufig überzeugender sind 
und offenkundig einen besonderen. Einfluss auf die Entschliessung 
des Gesetzgebers in den verschiedenen Ländern ausgeübt haben. 
Wir wollen hier einige der am meisten genannten Beweggründe 
zusammenfassen, wobei der Leser für eingehende Erörterung auf 
die Darstellung zurückgreifen muss, die in der Schrift über „Grund- 
probleme der Sozialversicherung *“ gegeben worden ist. 
$ 2, — Die Versicherten, die Arbeitgeber, die Gemeinschaft 
vom Standpunkt der Zusammensetzung der Einnahmequellen 
DIE VERSICHERTEN 
Lässt man die absichtlich hervorgerufene Krankheit ausser 
Betracht, die ungefähr überall den Verlust der Ansprüche des 
Versicherten zur Folge hat, so kann die individuelle Verantwort- 
lichkeit als ein nicht mehr zu verkleinerndes Überbleibsel der 
sozialen und beruflichen Ursachen betrachtet werden. Aber da 
es offenbar einen gewissen Grad von Willkür in der Begriffs- 
bestimmung dieser Ursachen selbst gibt, besonders für die der 
ersteren Art, so ist dieses Überbleibsel verschieden gross je nach 
ı INTERNATIONALES ÄRBEITSAMT: @Grundprobleme der Sozialversicherung 
Studien und Berichte, Reihe M (Sozialversicherung), Nr. 1, 1925.
	        
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