450 DRITTER TEIL
zurückstehen, die an die Lohntheorie anknüpft. Wenn gezeigt
wurde, dass der Lohn normalerweise einen. für die Vorsorge be“
stimmten Überschuss enthält, so ist die Krankenversicherungs-
kasse offenbar dazu berechtigt, ihren Teil davon in Anspruch
zu nehmen, aber auch nur in diesem Fall. Wir werden im folgenden
Kapitel sehen, dass im Zeitraum 1919 bis 1923 in Europa — wenn
man die aus der Verschiedenheit im Mass der Leistungen entste-
henden Abweichungen vermindert — die Kosten der Kranken-
versicherung (einschliesslich der Schwangerschaftshilfe und der
Begräbniskosten) sich auf ungefähr 4 v. H. des Durchschnittslohnes
stellen. Wenn man bedenkt, dass das Erkrankungsrisiko nicht
der einzige und auch nicht der schwerste von allen den Fällen ist,
denen der Arbeiter die Spitze zu bieten hat, und dass es nur wenig
braucht, um das Gleichgewicht eines jedenfalls mit weniger Dehn-
barkeit ausgestatteten Haushalts ins Wanken zu bringen, so sieht
man, mit welcher Vorsicht man den Arbeiterbeitrag bemessen
muss. Welche Entscheidungen auch über die Höchstlohnsätze
getroffen werden, so erscheint. es doch zweckmässig, besondere
Massnahmen vorzusehen für die niedrig entlohnten. Versicherten,
für die selbständigen Arbeiter, die auf die Ergänzung durch den
Arbeitgeberbeitrag nicht rechnen können, und vielleicht auch
für die freiwillig Versicherten, die aus der Pflichtversicherung au$
anderen Gründen scheiden als wegen Verbesserung ihrer Einkünfte,
oder der Versicherung angehören, ohne besser gestellt zu. sein
als der Durchschnitt der Versicherten.
DIE ARBEITGEBER
Lassen wir zunächst die Berufskrankheiten im eigentlichen
Sinne des Wortes beiseite, d.h. diejenigen, die ihren eigentlichen
Grund in der Verwendung bestimmter technischer Verfahren oder
in der Handhabung bestimmter Stoffe haben... Die Entschädigung
dieser Krankheiten ist schon teilweise in den. verschiedenen Länder”
Gegenstand von besonderen Massnahmen, die sich an die Ent-
schädigung der Betriebsunfälle anschliessen, und wird es ohne
Zweifel mehr und mehr werden !.
Aber neben Krankheiten dieser Art sind diejenigen zahlreich;
die ihre entfernteren oder zufälligen Ursachen in der Ausübung
des Berufs haben. Dies ist der Fall bei der Tuberkulose, die be
industriellen Arbeiten erworben wird, die Staub erzeugen, der
1 INTERNATIONALES ÄRBEITSAMT. Die Entschädigungen der Berufskrankheitet
Studien und Berichte, Reihe M (Sozialversicherung), Nr. 3, Genf 1925.