EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 491
der Leistungen sind dabei gegeben. Diese Koeffizienten. können aus
der Statistik der Krankheitsdauer abgeleitet werden, d. h. aus der
Statistik, die z. B. auf 1000 Erkrankungsfälle angibt, wie viele
Fälle 1 Tag, 2 Tage usw., 1 Woche, 2 Wochen usw., 1 Monat,
2 Monate usw. dauern.
Wir bringen unten die Verminderungstafel von Moser (3. Inter-
nationaler Kongress der Versicherungsmathematiker, Paris 1900,
S. 664). Sie gibt den Verminderungsfaktor, der auf den Erkran-
kungssatz anzuwenden ist. Sie ist für eine Höchstdauer der Unter-
stützung von 1 Jahr aufgestellt, wobei die Dauer der Leistungen
von 0 bis 1 Jahr schwankt und die Entschädigung in jedem Falle
mit Beginn der Krankheit einsetzt.
Dauer der Leistungen | Verminderungs-
{in Wochen) faktor
0,000
0,237
2,403
D,508
0,582
0,637
0,678
0,712
0,739
0.763
Jauer der Leistun-
gen (in Wochen)
1
26
39
52%
Verminderungs-
faktor
0,784
0,801
0,817
0,830
0,872
0,902
0,928
0,973
1.000
Janse (a. a. O., S. 150) hat seinerseits Beobachtungen angestellt,
die auf Grund der vorstehend wiedergegebenen Krankheitstafel
der Verminderungskoeffizienten nach Massgabe der Wartezeit und
die Höchstdauer der Leistungen (Zahl der entschädigten Krank-
heitstage auf 1000 tatsächliche Krankheitstage) ergeben haben.
Tag des Beginns
des Leistungs-
anspruchs
am 1. Tag
2. »
Höchstdauer der Leistungen in Tagen
150 1180 [300 | 365 |Unbegronzt
30 |
0
an
5a
7
TA
Ann
..
a
14
0
637
609
Kmn
724
696
366
46
781 822
753, 794
723| 764
700! 741
A900
862! 940| 961
834 912| 932
804 882! 902
781 859| 880
757: 8851 856
53 811! 822
710' 7881 809
1.000
972
942
919
895
871
848
RE
G‘3
670
Al ds)
U
Der Bericht für 1912/13 über die Durchführung des „Nationalen
Versicherungsgesetzes‘‘ 1 enthält eine gründliche Untersuchung der
Krankheitsdauer. Man findet hier besonders zwei Tafeln, die aus
* Bericht für 1912/13 über die Durchführung des Nationalen Versicherungs-
Yeselzes in England, Teil I (Krankenversicherung), London 1914. — Der Bericht
Süthält Ausführungen von höchstem Interesse über die mathematichen Grundlagen
der Krankenversicherung. S. 16—36. 552—601.