306
DRITTER TEIL
nommen, dem Jahresbetrag der Ausgaben gleich ist.. Nehmen
wir an, dass man ein Zwanzigstel der Beiträge vorher zu seiner
Speisung abzieht, und dass die 19 anderen Zwanzigstel genau den
ständigen Ausgaben jedes Jahres gegenüberstehen. Die Rechnung
zeigt dann, dass, wenn die für die Reserve bestimmten Beträge
zu dem mittleren Zinssatz von jährlich 5 v. H. angelegt werden,
erst bei Beginn des vierzehnten Geschäftsjahres der Fürsorgefonds
sein gesetzliches Minimum zu überschreiten beginnt. Voraus-
gesetzt ist dabei, dass während dieser ganzen Zeit keine Voraus-
zahlung auf den Fonds und auf seine Zinsen geleistet wird.
Wir wollten in den Vordergrund stellen, dass die Bildung des
Fürsorgefonds in ausreichender Höhe und in einer erträglichen
Frist für eine Kasse keine einfache Frage ist, wenn sie die Beiträge
nur mässig belasten will.
Endlich bleibt noch zu untersuchen, welche Rolle der Reserve-
fonds spielt. Man kann ihm drei wesentliche Funktionen zuerkennen:
1. Mit Hilfe der Vorschüsse auf den Fonds kann man die Wir-
kungen zufälliger Schwankungen in der Belastung von einem
zum andern Jahr vermindern oder beseitigen.
Auf die gleiche Weise kann man besonderen Vermehrungen
der Risiko-Häufigkeit (Epidemien) entgegentreten. Das
setzt voraus, dass der Fonds schon ein verhältnismässig
hohes Niveau erreicht hat. Es wäre gut, diese Funktionen
von der vorausgehenden zu trennen und einen besonderen
Fürsorgefonds für besonders unglückliche Umstände (Zmer-
gency Funds) zu bilden. Man hätte dann zwei Reservefonds, den
einen zum Ausgleich kleiner Schwankungen unter den aufein-
anderfolgenden Jahren, den andern, um grössere Schwankun-
gen, die länger als das Geschäftsjahr anhalten, auszugleichen.
Unabhängig von jedem Vorschuss auf das Kapital selbst
geben die vom Fonds erzielten Zinsen eine regelmässige
Ergänzung der jährlichen Einnahmen. Kommen wir wieder
auf das untersuchte Beispiel zurück. Nehmen wir an, dass
der Fonds in seinem Mindestbetrag gebildet ist und auf
dieser Höhe bleibt, und dass die jährlichen Ausgaben gleich
bleiben, Um wieviel werden die Beiträge entlastet? Zunächst
um den Abzug eines Zwanzigstels, von dem man sogleich
Abstand nimmt, dann um 5 v. H. Zinsen von den übrigen 19
Zwanzigstel, die nach unserer Annahme den Betrag des
Reservefonds darstellen. Dies ist im ganzen eine Minderung
des ursprünglichen Beitrags, die von 10v. H. nicht weit
entfernt ist.
h