EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 553
Ungarn
Die Bildung eines gemeinsamen Reservefonds für alle Versicherungsträger
ist Aufgabe der Nationalen Arbeiterkasse. Dieser Fonds wird zum Teil
durch die Bezirkskassen gespeist, letztere können jedoch auch für eigene
Rechnung Reserven bilden.
Nach Art. 118, Abs. 1 des Gesetzes von 1907 fliessen zwei Drittel des
von den Bezirkskrankenkassen erzielten jährlichen Reinüberschusses der
Nationalkasse zu. Die Bezirkskrankenkassen treffen Bestimmungen für die
Verwendung des restlichen Drittels, Dieses Drittel darf indessen nur dazu
verwandt werden, um den berechtigten Ansprüchen der Versicherten in
weitgehenderem Masse Rechnung zu tragen oder um Einrichtungen zu
arrichten oder zu unterhalten, die zur Unterstützung der Kranken zweck-
dienlich sind. Die veröffentlichten Rechnungsübersichten beweisen, dass
dieser Teil des Überschusses auch zur Bildung von Reservefonds verwandt
werden kann.
Andererseits ist die Nationale Arbeiterversicherungskasse verpflichtet,
einen Reservefonds zu bilden, der dazu bestimmt ist, die Leistungen der
ES ankenwarsicherung auch unter ausserordentlichen Umständen zu gewähr-
eisten.
Solange der Reservefonds nicht mindestens einen Betrag erreicht, der
dem jährlichen Durchschnitt des Krankengelds gleichkommt, das in den
letzten 5 Jahren gezahlt ist, werden ihm mindestens 50 v. H. des Rein-
überschusses der Kasse zugewiesen. Andererseits darf der Reservefonds den
doppelten Betrag dieser Summe nur mit besonderer Genehmigung des
zuständigen Ministers erreichen.
Der Reservefonds darf weder ganz noch teilweise ohne Genehmigung des
zuständigen Ministers verwandt werden. Die verbrauchten Beträge müssen
wieder ersetzt werden (Art, 30, Abs. 1—4).
Es gibt danach Reservefonds für die Krankenversicherung bei der
Nationalkasse und bei jeder einzelnen Krankenkasse.
Wir geben nachstehend den Betrag des Reservefonds der Nationalkasse
und den der wichtigsten Bezirkskrankenkasse (Budapest) an.
GESAMTBETRAG DER RESERVEFONDS DER KRANKENVERSICHERUNG
BEI DER NATIONALKASSE UND BEI DER BEZIRKSERANKENKASSE BUDAPEST
{in ungarischen Kronen)
Jahr
Nationale Arbeiter- , |
versicherungskasse
Bezirkskrankenkasse
Budapest
1919
1920
1921
1922
1923
‚924
16.031.586
16.501.825
33.835.015
41.730.890
80.153.060
3.636.256
3.742.914
4.318.215
4.748.245
5.107.681
5.508.960
B. KAPITALDECKUNGSVERFAHREN
Drei Gesetzgebungen :
Grossbritannien, Irischer Freistaat, Nordirland
Grossbritannien
englischen Versicherung sucht nach Möglich-
besonders wichtige Forderungen miteinander
‚Die Finanzgebarung der
keit zwei, dem Gesetzgeber
in. Einklang zu bringen :