Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 553 
Ungarn 
Die Bildung eines gemeinsamen Reservefonds für alle Versicherungsträger 
ist Aufgabe der Nationalen Arbeiterkasse. Dieser Fonds wird zum Teil 
durch die Bezirkskassen gespeist, letztere können jedoch auch für eigene 
Rechnung Reserven bilden. 
Nach Art. 118, Abs. 1 des Gesetzes von 1907 fliessen zwei Drittel des 
von den Bezirkskrankenkassen erzielten jährlichen Reinüberschusses der 
Nationalkasse zu. Die Bezirkskrankenkassen treffen Bestimmungen für die 
Verwendung des restlichen Drittels, Dieses Drittel darf indessen nur dazu 
verwandt werden, um den berechtigten Ansprüchen der Versicherten in 
weitgehenderem Masse Rechnung zu tragen oder um Einrichtungen zu 
arrichten oder zu unterhalten, die zur Unterstützung der Kranken zweck- 
dienlich sind. Die veröffentlichten Rechnungsübersichten beweisen, dass 
dieser Teil des Überschusses auch zur Bildung von Reservefonds verwandt 
werden kann. 
Andererseits ist die Nationale Arbeiterversicherungskasse verpflichtet, 
einen Reservefonds zu bilden, der dazu bestimmt ist, die Leistungen der 
ES ankenwarsicherung auch unter ausserordentlichen Umständen zu gewähr- 
eisten. 
Solange der Reservefonds nicht mindestens einen Betrag erreicht, der 
dem jährlichen Durchschnitt des Krankengelds gleichkommt, das in den 
letzten 5 Jahren gezahlt ist, werden ihm mindestens 50 v. H. des Rein- 
überschusses der Kasse zugewiesen. Andererseits darf der Reservefonds den 
doppelten Betrag dieser Summe nur mit besonderer Genehmigung des 
zuständigen Ministers erreichen. 
Der Reservefonds darf weder ganz noch teilweise ohne Genehmigung des 
zuständigen Ministers verwandt werden. Die verbrauchten Beträge müssen 
wieder ersetzt werden (Art, 30, Abs. 1—4). 
Es gibt danach Reservefonds für die Krankenversicherung bei der 
Nationalkasse und bei jeder einzelnen Krankenkasse. 
Wir geben nachstehend den Betrag des Reservefonds der Nationalkasse 
und den der wichtigsten Bezirkskrankenkasse (Budapest) an. 
GESAMTBETRAG DER RESERVEFONDS DER KRANKENVERSICHERUNG 
BEI DER NATIONALKASSE UND BEI DER BEZIRKSERANKENKASSE BUDAPEST 
{in ungarischen Kronen) 
Jahr 
Nationale Arbeiter- , | 
versicherungskasse 
Bezirkskrankenkasse 
Budapest 
1919 
1920 
1921 
1922 
1923 
‚924 
16.031.586 
16.501.825 
33.835.015 
41.730.890 
80.153.060 
3.636.256 
3.742.914 
4.318.215 
4.748.245 
5.107.681 
5.508.960 
B. KAPITALDECKUNGSVERFAHREN 
Drei Gesetzgebungen : 
Grossbritannien, Irischer Freistaat, Nordirland 
Grossbritannien 
englischen Versicherung sucht nach Möglich- 
besonders wichtige Forderungen miteinander 
‚Die Finanzgebarung der 
keit zwei, dem Gesetzgeber 
in. Einklang zu bringen :
	        
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