52
ERSTER. TEIL
Nach dem österreichischen Gesetz findet die Pflichtversicherung
auf Gelegenheitsarbeiter keine Anwendung.
Das jugoslawische Gesetz enthält eine ähnliche Vorschrift; sie
gestattet die Befreiung aller Personen, welche eine an sich ver-
sicherungspflichtige Beschäftigung nur gelegentlich oder kurzfristig
ausüben.
Das tschechoslowakische Gesetz schreibt lediglich vor, dass die
Versicherung auf gelegentliche Arbeitsverrichtungen keine An-
wendung findet.
In Grossbritannien und im Irischen Freistaat sind auch die
Personen, die nur zufällig Lohnarbeit verrichten, grundsätzlich
der Pflichtversicherung unterworfen. Sie können aber auf ihren
Antrag von der Versicherung befreit werden, wenn sie nachweisen,
dass sie für gewöhnlich und hauptsächlich mit versicherungsfreien
Arbeiten beschäftigt sind oder nur während 13 Wochen im Laufe
der ihrem Antrag vorhergehenden 2 Jahre Lohnarbeiten verrichtet
haben 2.
Nebenberufliche Beschäftigung
(Subsidiary Employment — Travail accessoire)
Eine Beschäftigung wird als nebenberuflich bezeichnet, wenn
der Arbeiter nur einen Teil seiner Arbeitskraft auf sie verwendet,
weil er tatsächlich oder angenommenermassen mit anderen Arbeiten
beschäftigt ist, die seine Haupterwerbsquelle bilden. Hinsichtlich
der Unterstellung unter die Versicherungspflicht werden die neben-
beruflich tätigen Personen verschieden behandelt, je nachdem ihr
Hauptberuf die Versicherungspflicht begründet oder nicht. Im
ersten Falle ist die nebenberufliche Tätigkeit selbstverständlich
versicherungsfrei. Nur die Frage bleibt zu entscheiden, ob eine
sonst nicht der Versicherungspflicht unterworfene Person dieser
Pflicht unterliegt, wenn sie eine nebenberufliche Arbeit verrichtet.
Die meisten Gesetze erwähnen die nebenberufliche Beschäftigung
nicht. Daraus ist zu schliessen, dass die Dauer einer an sich die
Versicherungspflicht bedingenden Tätigkeit bei der Entscheidung
über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Versicherungspflicht
keine Rolle spielt.
ı Zu bemerken ist, dass der Begriff „Casual Kmployment‘ im Sinne der eng-
lischen Gesetzgebung nicht mit dem Begriff „Gelegenheitsarbeit“ im Sinne. der
Gesetzgebung des europäischen Festlandes übereinstimmt. Weiter unten wird
bei der Erörterung über die unständigen Arbeiter der Unterschied zwischen den
beiden. Begriffen dargelegt.