Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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ERSTER. TEIL 
Nach dem österreichischen Gesetz findet die Pflichtversicherung 
auf Gelegenheitsarbeiter keine Anwendung. 
Das jugoslawische Gesetz enthält eine ähnliche Vorschrift; sie 
gestattet die Befreiung aller Personen, welche eine an sich ver- 
sicherungspflichtige Beschäftigung nur gelegentlich oder kurzfristig 
ausüben. 
Das tschechoslowakische Gesetz schreibt lediglich vor, dass die 
Versicherung auf gelegentliche Arbeitsverrichtungen keine An- 
wendung findet. 
In Grossbritannien und im Irischen Freistaat sind auch die 
Personen, die nur zufällig Lohnarbeit verrichten, grundsätzlich 
der Pflichtversicherung unterworfen. Sie können aber auf ihren 
Antrag von der Versicherung befreit werden, wenn sie nachweisen, 
dass sie für gewöhnlich und hauptsächlich mit versicherungsfreien 
Arbeiten beschäftigt sind oder nur während 13 Wochen im Laufe 
der ihrem Antrag vorhergehenden 2 Jahre Lohnarbeiten verrichtet 
haben 2. 
Nebenberufliche Beschäftigung 
(Subsidiary Employment — Travail accessoire) 
Eine Beschäftigung wird als nebenberuflich bezeichnet, wenn 
der Arbeiter nur einen Teil seiner Arbeitskraft auf sie verwendet, 
weil er tatsächlich oder angenommenermassen mit anderen Arbeiten 
beschäftigt ist, die seine Haupterwerbsquelle bilden. Hinsichtlich 
der Unterstellung unter die Versicherungspflicht werden die neben- 
beruflich tätigen Personen verschieden behandelt, je nachdem ihr 
Hauptberuf die Versicherungspflicht begründet oder nicht. Im 
ersten Falle ist die nebenberufliche Tätigkeit selbstverständlich 
versicherungsfrei. Nur die Frage bleibt zu entscheiden, ob eine 
sonst nicht der Versicherungspflicht unterworfene Person dieser 
Pflicht unterliegt, wenn sie eine nebenberufliche Arbeit verrichtet. 
Die meisten Gesetze erwähnen die nebenberufliche Beschäftigung 
nicht. Daraus ist zu schliessen, dass die Dauer einer an sich die 
Versicherungspflicht bedingenden Tätigkeit bei der Entscheidung 
über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Versicherungspflicht 
keine Rolle spielt. 
ı Zu bemerken ist, dass der Begriff „Casual Kmployment‘ im Sinne der eng- 
lischen Gesetzgebung nicht mit dem Begriff „Gelegenheitsarbeit“ im Sinne. der 
Gesetzgebung des europäischen Festlandes übereinstimmt. Weiter unten wird 
bei der Erörterung über die unständigen Arbeiter der Unterschied zwischen den 
beiden. Begriffen dargelegt.
	        
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