596 DRITTER TEIL
kann. Jedes Gesetz, das einen oder mehrere Zweige der Sozial-
versicherung einführt, bedeutet in der Hauptsache eine umfassende
und verwickelte Hypothese ; sie muss an Hand der Erfahrung
überwacht und, wenn nötig, fortschreitend richtiggestellt werden ;
es ist die hervorragende Aufgabe der Zentralstelle, die Ergebnisse
dieser kollektiven Erfahrung aufzuzeichnen und auf dem
laufenden zu halten. Nicht nur für die Geldwirtschaft sind diese
Unterlagen von Bedeutung. Die Untersuchung der Veränderungen
der Krankheitshäufigkeit, die planmässige Erforschung, wenn
nicht ihrer Ursachen, so doch wenigstens ihrer Beziehungen zu
verschiedenen natürlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Erschei-
nungen: werden über den allgemeinen Zustand der Bevölkerung
anter dem Gesichtspunkt der Gesundheitspflege unterrichten,
ebenso über den Erfolg der Versicherung und werden zeigen, nach
welchen Richtungen die Versicherung auszugestalten und zu ver-
vollkommnen. ist. So ergibt sich ein für den sozialen Ver-
sicherungstechniker umfassendes Programm; wenn er hauptsäch-
lich über das finanzielle Gleichgewicht zu wachen hat, so
erweitert sich seine Aufgabe vermöge des Wesens der untersuchten
Fragen und des Zusammenhanges der sozialen Erscheinungen.
DIE GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN
Auf den folgenden Seiten wird, Staat für Staat, eine kurze
Übersicht über die hauptsächlichsten Vorschriften gegeben, welche
die finanzielle und versicherungstechnische Kontrolle der sozialen
Krankenversicherung betreffen.
in Belgien (Versicherung der Seeleute) stehen die Bücher und sämtliche
auf die Verwaltung der Kasse bezüglichen Urkunden zur Verfügung eines
durch den. König ernannten Verwaltungsausschusses ; sie können. von jedem
der Ausschussmitglieder geprüft werden. Alle drei Monate überreicht der
Ausschuss dem Minister eine Nachweisung über den Stand der Kasse und
3»ine Aufstellung über die von dem Vorsteher der Abteilung für Pensionen,
Unterstützungen usw. ausgeführten Zahlungen. Die Jahresrechnungen der
Kasse werden im ‚„‚Moniteur‘“ veröffentlicht.
In Bulgarien wird der Haushalt der Fonds der sozialen Versicherungen
Jdurch die Nationalversammlung genehmigt und der Fonds gemäss dem
Verfahren verwaltet, das durch das Gesetz über den Haushalt, das Rechnungs-
wesen. und die Unternehmungen eingeführt worden ist.
Bevor er der Nationalversammlung zugeht, wird der Haushalt des Fonds
von. dem Oberen Rat für Arbeit und Sozialversicherung geprüft.
Die Überwachung der Anwendung der durch die Nationalversammlung
beschlossenen finanziellen Massnahmen wird durch einen Sonderdienst
von. Kontrolleuren besorgt, der sich aus einem Oberkontrolleur und sovielen
Kontrolleuren zusammensetzt, wie der Fonds Einnahme- und Ausgabe-
rechnungen hat.
Die Prüfung der Rechnungen des Fonds findet einmal im Jahre, unmittel-
bar nach Ablauf des Rechnungsjahres durch eine vom Minister für Handel,