Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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des Versicherungsträgers beschäftigt sind, kann ihnen ärztliche 
Versorgung und auch Gesundheitsfürsorge zuteil werden. In 
Staaten, wo es keine Gebietskrankenkassen, sondern nur auf 
beruflicher, konfessioneller oder politischer Grundlage beruhende 
Träger gibt, hat das Gesetz diesen Versicherungsträgern die 
Sachleistungen nicht anvertraut und besondere Massnahmen für 
eine territoriale Organisation der Krankenhilfe getroffen; so hat 
der britische Gesetzgeber, der den. anerkannten Kassen die Kigen- 
schaft gesetzlicher Versicherungsträger zuerkannt hat, ihnen nur 
die Geldleistungen anvertraut, hingegen für die Sachleistungen 
besondere Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts, Versiche- 
rungsausschüsse, geschaffen. 
Die Aufteilung des Staatsgebiets in mehrere Versicherungsspren- 
zel erleichtert die Aufsicht. 
Hierzu. kommt, dass die Schaffung von Gebietskrankenkassen 
die Zusammenfassung mehrerer Versicherungszweige wesentlich 
erleichtert, sofern. nicht neben der allgemeinen. Gebietskranken- 
kasse Berufskassen und Landkrankenkassen vorhanden sind. Die 
allgemeine Gebietskrankenkasse scheint geeignet, auch an der 
Versicherung gegen andere physische Wagnisse und selbst an der 
Erwerbslosenversicherung mitzuwirken. Alle einheitlichen Systeme 
der Sozialversicherung beruhen auf territorialer Grundlage. Bei- 
spiele hierfür finden wir in Bulgarien, im Bund der Sozialistischen 
Sowjet-Republiken, im Königreich der Serben, Kroaten und 
Slowenen. und in der tschechoslowakischen Republik. 
ANDERE GRUNDLAGEN DER GEFAHRENGEMEINSCHAFT 
VIERTER TEIL 
Das Gesetz kann die Bildung von Versicherungsträgern auf 
‚eligiöser, politischer, philosophischer und moralischer Grundlage 
zulassen ; als Beispiel für die zahlreichen, Möglichkeiten sei ange- 
führt, dass eine Krankenkasse ausschliesslich Versicherte umfassen 
kann, die den Alkoholgenuss abgeschworen haben. 
Diese verschiedenen Kassentypen können sich über das ganze 
Staatsgebiet erstrecken oder nur solche Versicherte aufnehmen, 
die in einem bestimmten Sprengel wohnen oder arbeiten. 
Das Nebeneinanderbestehen solcher verschiedenen Kassentypen, 
selbst wenn sie einer örtlichen Begrenzung nicht entbehren, kann 
leicht zu einer Überfülle von Trägern führen, die keine ausreichen. 
den Sicherheiten für die Stetigkeit des Versicherungsbetriebes 
bieten ; hieraus ergibt sich vielfach Doppelarbeit, Erhöhung der 
Verwaltungsausgaben, eine umständliche und kostspielige Aufsicht,
	        
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