Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

DIE VERSICHERUNGSTRÄGER . 637 
letzten Fall nach einem Verfahren suchen, welches denjenigen Versiche- 
rungspflichtigen, die aus irgendeinem Grunde einer Versicherungskasse 
nicht angeschlossen sind, im Krankheitsfalle eine Entschädigung zu 
sichern geeignet war. Zu diesem Zwecke schuf er einen besonderen Fonds 
für die nicht bei einem anerkannten Versicherungsträger versicherten 
Personen (Deposit Contributors’ Fund). Dieser Fonds wird von den 
Versicherungsausschüssen (Insurance Committees) verwaltet, welche in 
jedem Stadtbezirk bestehen *. 
Die von den Deposit Contributors geleisteten Beiträge werden einem 
besonderen Konto gutgeschrieben, dem auch Beiträge der Arbeitgeber und 
ein Staatszuschuss zugeführt werden. Die zur Auszahlung des Krankengeldes, 
der Invalidenunterstützung bzw. des Wochengeldes verwendeten Beträge 
werden jedem Versicherten belastet. Der Anspruch des Deposit Contri- 
butors auf Leistungen fällt weg für diejenige Zeit, in welcher der ihm 
vom Deposit Contributors’ Fund gutgeschriebene Betrag erschöpft ist 
(Art. 54). Die Versicherungsausschüsse haben den einer Kasse nicht 
angeschlossenen. Kranken Sachleistungen zu gewähren und ihren Anspruch 
auf Barleistungen zu überwachen. Diese Barleistungen werden auf An- 
weisung der Versicherungsträger durch die Post ausgezahlt. 
Die Daposit Contributors sind also nicht als Versicherte, sondern als 
durch die öffentliche Gewalt überwachte Zwangssparer anzusehen. Dieses 
System übt auf die Versicherungspflichtigen einen starken Druck in der 
Richtung eines Anschlusses an eine anerkannte Versicherungskasse aus. 
Tatsächlich ist der Anschluss von 98 v. H. der Versicherungspflichtigen 
vollzogen worden. 
In den folgenden Tabellen werden die Angaben über die Zahl der aner- 
kannten Versicherungsgesellschaften und die Zahl ihrer Mitglieder in 
Grossbritannien und Nordirland wiedergegeben. 
Grossbritannien 
Die beiden ersten Tabellen enthalten die Zahl der anerkannten Kassen 
und ihrer Zweige, welche in Grossbritannien in den Jahren 1912 und 1922 
tätig waren. 
zAHL DER ANERKANNTEN KASSEN UND ZWEIGSTELLEN 1 
Tahr 
Anerkannte 
Kassen 
Zweigstellen 
Insgesamt 
1912 2.481 ' 14,388 | 16.869 
1922 1.167 7.266 8.427 
x ‚+ Royal Commission on National Health Insurance. Appendix to Minutes of Kvidence. 
Teil I, S. 59.60. Diese Zahlen beziehen sich auf England, Wales und Schottland, 
ZAHL DER MITGLIEDER DER ANERKANNTEN KASSEN 
Jahr 
1912 
19292 
Gesamtzahl 
der 
Versicherten 
12.395.618 
'4.612.700 
Zahl der bei 
den aner- 
kannten 
Kassen 
Versicherten 
9.458.698 
' 231.380C 
Zahl der bei 
den Zweig- 
stellen 
Ver- 
sicherten 
2.936.920 
5» 980.900 
Durch- 
schnittezahl 
jeder 
Kassen- 
einheit 
730 
1.730 
Durch- 
schnitts- 
zahl der 
anerk, 
Tassen 
Durch. 
schnitts- 
zahl der 
Zweig- 
stellen. 
3,800 | 200 
3900 450 
1 Zur Zeit bestehen, wie der Report of the Royal Commission on Ni ational Health 
Insurance (London, 1926, S. 167) ergibt, 128 Versicherungsausschüsse ın England, 
17 in Wales und 54 in Sehottland.
	        
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