DAS ANWENDUNGSGEBIET 67
Rumänien ist das einzige Land, welches in erheblichem Umfange
die kleinen selbständigen Arbeiter der Versicherung unterwirft.
Seine Versicherung ist nämlich auf den Innungen aufgebaut,
als deren Mitglieder Meister, Arbeiter und Lehrlinge gelten.
In einigen andern Ländern sind gewisse Klassen selbständiger
Arbeiter pflichtversichert, aber ihre Zahl stellt nur einen unbe-
deutenden Bruchteil der Gesamtheit dar.
In Deutschland und in Frankreich (Elsass-Lothringen) sind die
selbständigen. Lehrer, Professoren und Erzieher sowie die Haus-
gewerbetreibenden, deren jährlicher Verdienst (Einkommen)
3.600 RM. oder 10.000 Franken nicht überschreitet, pflichtversichert.
In Lettland ermächtigt das Gesetz den Minister für soziale
Fürsorge, die kleinen Unternehmer, die in ihrem Betriebe mit-
arbeiten und nicht mehr als 3 Arbeiter beschäftigen, der Pflicht-
versicherung zu unterstellen. Diese kleinen Unternehmer können
sich nach einer Verordnung vom 2. Juni 1923 freiwillig versichern.
Das luxemburgische Gesetz eröffnet eine ähnliche Möglichkeit.
Das jugoslawische Gesetz ermächtigt den Minister für soziale
Fürsorge, die Hausgewerbetreibenden sowie die Eigentümer kleiner,
nicht mehr als 50 t verdrängender Schiffe, sofern. sie selbst zur
Schiffsbesatzung gehören, der Zwangsversicherung zu unterstellen.
In Luxemburg und im Königreich der Serben, Kroaten und
Slowenen scheinen Massnahmen zur Ausdehnung der Versiche-
rung auf die Selbständigen noch nicht getroffen worden zu sein.
$ 6. — Freiwillige Versicherung
Die Krankenversicherungsgesetze beziehen sich grundsätzlich
aur auf Arbeitnehmer. Die strenge Anwendung dieses Grund-
Satzes hat den Ausschluss erheblicher Teile der Bevölkerung zur
Folge, und zwar solcher, die — obwohl nicht Arbeitnehmer — wegen
ihres bescheidenen Einkommens der Versicherung gegen Krankheit
im höchsten Masse bedürftig sind. Dieser Ausschluss betrifft
insbesondere zwei Klassen von Arbeitern: 1. Personen, welche
zeitweilig oder dauernd aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden ;
2. selbständige Arbeiter mit geringem Einkommen. Gewiss wird
28 diesen Personen oft möglich sein, sich bei Vereinen auf Ge-
Senseitigkeit oder anderen privaten Kassen zu versichern. Häufig
genug aber ist diese Möglichkeit überhaupt nicht oder nicht
in. ausreichendem Masse gegeben. Hier und da gibt es keine
oder nur eine geringe Anzahl solcher Einrichtungen für. die
freiwillige Versicherung. Die Leistungen. die etwa vorhandene