Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS ANWENDUNGSGEBIET 71 
regelmässig Lohnarbeiter waren. Die Mindestdauer der Pflicht- 
versicherung ist folgendermassen. festgesetzt : 
In Deutschland und Frankreich (Eisass-Lothringen): 26 Wochen 
in den zwölf dem Ausscheiden aus der versicherungspflich- 
tigen Beschäftigung unmittelbar vorhergehenden Monaten 
oder 6 aufeinander folgende Wochen unmittelbar vor dem 
Ausscheiden ; 
Grossbritannien und Nordirland und dem Irischen Freistaat: 
104 Wochen, gleichviel, ob sie aufeinander folgen oder nicht, 
unter der Bedingung, dass durch die etwaigen Unterbrechun- 
gen die Kigenschaft als Mitglied einer Versicherungseinrich- 
tung nicht verwirkt wurde; 
In Japan: 180 Tage während des dem Ausscheiden aus der Be- 
schäftigung vorhergehenden Jahres oder 60 Tage unmittelbar 
vor diesem Ausscheiden; 
In Norwegen und in der Tschechoslowakei: 3 Monate unmittelbar 
vor dem Ausscheiden aus der Beschäftigung; 
In Ungarn: 6 Monate im Laufe des dem Ausscheiden aus der 
Beschäftigung vorhergehenden Jahres oder 12 Monate im 
Laufe der diesem Ausscheiden vorhergehenden zwei Jahre. 
In 
Die Verpflichtung zur Stellung des Antrages auf Weiterver- 
sicherung oder Wiederzulassung zur Versicherung findet sich 
in allen Gesetzen, Überall muss die Beitrittserklärung innerhalb 
einer bestimmten Frist abgegeben werden. Diese Vorschrift soll 
verhindern, dass die früher Pflichtversicherten ihre Wiederzu- 
lassung zur Versicherung in dem Augenblick beantragen, wo die 
ersten Anzeichen von Krankheit oder Altersschwäche in Er- 
scheinung treten. Ein derartiges Verfahren würde sicherlich 
gewählt werden, wenn die Zulassung zur freiwilligen Versicherung 
zu jedem beliebigen Zeitpunkt verlangt werden könnte. 
Die Fristen für die Beitrittserklärung sind in den einzelnen 
Gesetzen sehr verschieden geregelt : 
In Deutschland und Frankreich (Elsass-Lothringen) beträgt die 
Frist drei Wochen, 
in Österreich, Polen und der Tschechoslowakei vier Wochen, 
in. Grossbritannien. und Nordirland und im Trischen Freistaat 
12. Monate, 
in Japan 10 Tage, 
in Norwegen eine Woche. 
Die lange Dauer der von dem britischen und irischen Gesetz 
eingeräumten. Frist erklärt sich daraus. dass in beiden Ländern
	        
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