DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 827
Gegen Mitglieder der Organe der Krankenkassen, die ohne gesetzmässigen
Grund die ihnen übertragene ehrenamtliche Tätigkeit ablehnen
oder vernachlässigen oder ihre Pflichten nicht erfüllen oder nicht regelmässig
an den Sitzungen teilnehmen, können Geldstrafen verhängt werden
"Art. 309, Abs. 2, Nr. 2).
Jeder Verstoss gegen die Vorschriften über die Wahrung des Amtsgeheimnisses
unterliegt der Bestrafung nach Art. 458 des Strafgesetzbuches
"Art. 314).
Arbeitgeber
Betriebsleiter und Arbeitgeber, die nicht oder zu spät ihren Verpflichzungen.
gegenüber der Versicherung nachkommen oder die nicht oder zu
spät oder in ungenügender Form die erforderten Auskünfte erteilen, können
in eine Ordnungsstrafe bis zu Fr. 500 genommen werden. Die gleiche
Strafe kann über Arbeitgeber verhängt werden, die die Beiträge zur Zeit
ihrer Fälligkeit nicht bezahlen (Art. 309). .
Sofern nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften oder sonstiger
Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, unterliegen einer Geldstrafe
von Fr. 51—1000 die Betriebsleiter oder Arbeitgeber sowie ihre Bevollnächtigten,
die wissentlich durch Vertrag oder die Arbeitsordnung die
Anwendung der Vorschriften des Gesetzes zum Nachteil der Versicherten
zanz oder teilweise ausschliessen oder die Versicherten in der Uebernahme
oder Ausübung eines ihnen gemäss dem Gesetz übertragenen Ehrenamtes
vyeschränken, oder die vorsätzlich von den Löhnen der Versicherten gesetzlich
unzulässige Abzüge gemacht haben oder die gesetzmässigen Lohn.
abzüge nicht für Zwecke der Versicherung verwenden (Art. 312).
Versicherte
Mit einer Geldstrafe bis zur Höhe des dreifachen Betrags des täglichen
Krankengeldes können Versicherte bestraft werden, wenn sie sich Zuwideraandlungen
gegen die Krankenordnung oder gegen die Vorschriften des
vehandelnden Arztes. zu Schulden kommen lassen, oder wenn sie es verabsäumen,
der Krankenkasse über die Höhe der von einer anderen Kasse zu
zleicher Zeit bezogenen. Unterstützung Mitteilung zu machen, oder wenn sie
nicht oder nicht rechtzeitig ihren durch das Gesetz auferlegten Verpflichbungen
nachkommen (Art. 302). .
Andere Personen
Wer eine Kasse zur Gewährung von Unterstützungen oder Leistungen
veranlasst, zu denen sie überhaupt nicht oder nur teilweise verpflichtet ist,
verfällt einer Freiheits- oder Geldstrafe. Der Schuldige kann ausserdem
unter Polizeiaufsicht auf die Dauer von 2—5 Jahren gestellt werden, auch
können ihm die im, Art. 31 des Strafgesetzbuches aufgeführten Rechte
auf die Dauer von 5—10 Jahren ganz oder zum Teile abgesprochen werden
/Art. 315). ;
Alle Geldstrafen können. durch den Kassenvorstand verhängt werden.
Gegen die Strafverfügungen des Kassenvorstands kann beim Zentralausschuss
Einspruch erhoben werden (Art 80). Die. auf Grund des Gesetzes
verhängten Geldstrafen fliessen in die Kasse derjenigen Anstalt, deren
Vorstand sie auferlegt hat (Art. 311).
NORWEGEN
OQEBRSETZ VOM 6. AUGUST 1915
Wegen Verletzung der Vorschriften. des Krankenversicherungsgesetzes
können Arbeitgeber, Versicherte und Ärzte bestraft werden.
Arbeitgeber
Verabsäumt ein Arbeitgeber bei der Lohnzahlung, den auf den Versicherben
entfallenden Beitragsteil abzuziehen, so muss er diesen Beitragsteil selbst
bezahlen. wenn er ihn nach dem Ausscheiden des Arbhbeiters aus seinem